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Aufhebung und Auslaufen von Studiengängen

Gesetzliche Grundlagen

Folgen der Aufhebung

Die Aufhebung eines Studienganges führt dazu, dass zunächst keine neuen Studierenden in diesen Studiengang zum ersten oder höheren Fachsemester immatrikuliert werden. Darüber hinaus führt die Aufhebung aber auch dazu, dass das Angebot an Lehrveranstaltungen und Prüfungen für diesen Studiengang nur noch für eine kurze Zeit aufrechterhalten wird und Studien- und Prüfungsordnungen nach Ablauf einer Übergangsfrist außer Kraft treten.

Die Übergangsfrist umfasst die jeweilige Regelstudienzeit des aufgehobenen Studienganges bzw. -faches zuzüglich weiterer zehn Semester ab dem Zeitpunkt der Aufhebung. Mit Überschreiten dieser Frist erlischt für betroffene Studierende spätestens zu diesem Zeitpunkt der Prüfungsanspruch, wenn sie nicht bereits vorher von der Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O/BAMALA-O betroffen waren.

Denn auch Studierende in eingestellten Studiengängen unterfallen den Regelungen der Prüfungsfrist. Die Vorgaben zur Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O/BAMALA-O finden dabei vorrangig Anwendung. Das bedeutet, dass der individuelle Prüfungsanspruch auch bereits vor Erreichen der oben genannten Übergangsfrist erloschen sein kann.

EINGESTELLTE STUDIENGÄNGE

Fach

Maximales Ende des
Prüfungsanspruchs

Bekanntgabe

Bachelor
Latinistik 30.09.2032 AmBek Nr. 7/24, S. 204
Öffentliches Recht 30.09.2029 AmBek Nr. 17/21, S. 772
Politik und Verwaltung 30.09.2026 AmBek Nr. 11/18, S. 645

Recht der Wirtschaft

30.09.2026 AmBek Nr. 11/18, S. 645
Soziologie (Erstfach im Zwei-Fach-Bachelor) 30.09.2029 AmBek Nr. 17/21, S. 772
Volkswirtschaftslehre (Zwei-Fach-Bachelor) 30.09.2027 AmBek Nr. 4/19, S. 147
Master
Bildungswissenschaft 30.09.2031 AmBek Nr. 7/24, S. 204
Chemie 31.03.2032 AmBek Nr. 25/24, S. 1034
Cognitive Science – Embodied Cognition 30.09.2031 AmBek Nr. 7/24, S. 204
Cybersecurity 30.09.2031 AmBek Nr. 9/24, S. 262
Data Engineering 30.09.2031 AmBek Nr. 9/24, S. 262
Deutsches Recht mit Ausbildung zum Fachübersetzer 30.09.2029 AmBek Nr. 19/22, S. 844
Economics 30.09.2027 AmBek Nr. 17/20, S. 902
European Master in Clinical Linguistics 30.09.2027 AmBek Nr. 17/20, S. 902
Erziehungswissenschaft 30.09.2026 AmBek Nr. 3/19, S. 94
Fremdsprachenlinguistik 30.09.2028 AmBek Nr. 17/21, S. 772
Geowissenschaften 30.09.2029 AmBek Nr. 19/22, S. 844
Interkulturelle Wirtschaftskommunikation 30.09.2032 AmBek Nr. 7/25, S. 250
IT-Systems Engineering 30.09.2032 AmBek Nr. 8/25, S. 260
Kulturelle Begegnungsräume der Frühen Neuzeit 30.09.2030 AmBek Nr. 11/23, S.555
Linguistik 30.09.2027 AmBek Nr. 17/20, S. 902
Linguistik: Kommunikation-Variation-Mehrsprachigkeit 30.09.2028 AmBek Nr. 17/21, S. 772
„Master of Public Management“ (MPM) 30.09.2030 AmBek Nr. 21/24, S. 928
Mathematik 30.09.2026 AmBek Nr. 14/19, S. 1016
Ökologie, Evolution und Naturschutz 30.09.2026 AmBek Nr. 14/19, S. 1016
Psychologie 30.09.2030 AmBek Nr. 12/23, S. 584
Software Systems Engineering 30.09.2031 AmBek Nr. 9/24, S. 262

Alternativen und Wechsel in einen anderen Studiengang

Sollten Sie ihren Studiengang nicht bis zum Datum der letzten Prüfungsmöglichkeit abschließen können, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie gänzlich ohne Studienabschluss die Universität verlassen müssen.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Wechsel in einen anderen Studiengang zu prüfen. Abhängig von Ihren bereits erbrachten Leistungen und den Inhalten des neuen Studiengangs können Sie gegebenenfalls sogar einige dieser Leistungen vom Prüfungsausschuss des neuen Studiengangs anerkennen lassen und darüber hinaus mitunter eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten. Eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge für das Einstufungssemester ist dennoch im jeweiligen Bewerbungszeitraum notwendig. Erst nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheids könnten Sie dann in den neuen Studiengang wechseln. Bei zulassungsfreien Studiengängen wäre eine Immatrikulation in das Einstufungssemester im jeweiligen Immatrikulationszeitraum notwendig. Zum Bewerbungsverfahren oder Fachwechsel können Sie sich in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.

Die Zentrale Studienberatung können Sie auch dann aufsuchen, wenn Sie sich gegen einen Wechsel in einen neuen Studiengang entschieden haben und vielleicht über alternative Ausbildungsmöglichkeiten nachdenken.

Kontakt

Zentrale Studienberatung

Dezernat für Studienangelegenheiten

Adresse: Campus Am Neuen Palais
Haus 8, Raum 0.12 - 0.16