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Weiterführende Masterstudiengänge

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Master of Arts "Philosophie" (M.A.)

Bachelow of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Philosophie

Studierenden, die das Ergänzungsfach Philosophie gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Philosophie zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Philosophie ist der Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten im Fach Philosophie erforderlich. Diese werden durch die Belegung des Ergänzungsfachs Philosophie (48 LP), die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Grundlagen des Rechts (6 LP) sowie durch die Anfertigung der Bachelorarbeit im Bereich der Philosophie (6 LP) erworben.
  • Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Philosophie | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "Germanistik" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Germanistik

Studierenden, die das Ergänzungsfach Germanistik gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Germanistik zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Germanistik ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Germanistik.
  • Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Germanistik | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Germanistik

Studierenden, die das Ergänzungsfach Germanistik gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Germanistik ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Germanistik. Im Rahmen der Wahlpflichtmodule wird empfohlen, das Aufbaumodul "Literatur, Kanon, Medien und Kultur" (12 LP) zu wählen.
  • Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau A2 nachzuweisen. Als weitere moderne Fremdsprache wird Französisch empfohlen.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "Geschichtswissenschaften" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Geschichte

Studierenden, die das Ergänzungsfach Geschichte gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Geschichtswissenschaften zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Geschichtswissenschaften ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Geschichte.
  • Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 oder einer alten Sprache, etwa Latein, nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Geschichtswissenschaften | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "Zeitgeschichte" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Geschichte

Studierenden, die das Ergänzungsfach Geschichte gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Zeitgeschichte zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Zeitgeschichte ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Geschichte.
  • Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Zeitgeschichte | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "International War Studies" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Geschichte

Studierenden, die das Ergänzungsfach Geschichte gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach International War Studies zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang International War Studies ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Geschichte. Da der Studiengang auch auf Englisch unterrichtet wird, sind Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.
  • Bitte beachten Sie zudem, dass für diesen Studiengang ein Numerus Clausus (NC) gilt.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter International War Studies | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Arts "War and Conflict Studies" (M.A.)

Bachelor of Laws (LL.B.) | Ergänzungsfach Geschichte

Studierenden, die das Ergänzungsfach Geschichte gewählt haben, steht an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach War and Conflict Studies zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, in der Regel ein Bachelorabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang War and Conflict Studies ist die erfolgreiche Belegung und Absolvierung des Ergänzungsfachs Geschichte. Da der Studiengang auch auf Englisch unterrichtet wird, sind Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.
  • Bitte beachten Sie zudem, dass für diesen Studiengang ein Numerus Clausus (NC) gilt.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter War and Conflict Studies | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam

Master of Laws „Deutsch-Französischer Masterstudiengang“ (LL.M.)

Studierenden, die einen Bachelorabschluss in Rechtswissenschaft erworben haben, steht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam in Kooperation mit der Universität Paris Nanterre die Möglichkeit offen, einen deutsch-französisch ausgerichteten Masterabschluss (LL.M.) zu erwerben. Das erste Studienjahr findet an der Universität Paris Nanterre statt, das zweite in Potsdam.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme zum Deutsch-Französischen Masterstudiengang Rechtswissenschaften ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss in Rechtswissenschaft (z. B. Bachelor of Laws oder Licence en Droit). Der Bachelorabschluss muss nicht im Rahmen des Deutsch-Französischen Studiengangs erworben worden sein.
  • Darüber hinaus sind Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Deutsch-Französischen Masterstudiengang finden Sie unter: Deutsch-Französischer Masterstudiengang Rechtswissenschaften​​​​​​​

Master of Laws „Unternehmens- und Steuerrecht“ (LL.M.)

Studierende, die einen Abschluss in Rechtswissenschaft erworben haben und eine Karriere in wirtschafts- und steuerrechtlichen Berufsfeldern anstreben, steht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Unternehmens- und Steuerrecht zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist ein abgeschlossenes juristisches Studium (Erste Juristische Prüfung, Erstes/Zweites Juristisches Staatsexamen oder LL.B.), ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Unternehmens- und Steuerrecht“ ist der Nachweis über eine einjährige Berufserfahrung (keine Pflichtpraktika).
  • Darüber hinaus ist der Nachweis von juristischem Vorwissen aus dem Erststudium im Umfang von 30 LP für Bewerber, die kein juristisches Staatsexamen absolviert haben, nachzuweisen.
  • Studiengebühren: 6.000 € (unabhängig von der Studiendauer).

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Unternehmens- und Steuerrecht | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam