Zum Hauptinhalt springen

Bachelor of Laws (LL.B.)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Ausstellung des Bachelorzeugnisses

Das Bachelorzeugnis und die übrigen Abschlussdokumente können Sie bei Frau Padelt im Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät beantragen, nachdem Sie sämtliche Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen haben.  

Sobald die Prüfungsverwaltung für die neuen Studienordnungen auf das neue Campus-Management-System umgestellt wurde, werden die Unterlagen ohne gesonderten Antrag nach Bestehen der letzten Leistung zugesandt. Hierüber wird die Fakultät gesondert informieren. Einstweilen gilt das Antragsverfahren weiter. 

Berechnung der Abschlussnote

Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums sind Modulleistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten zu erbringen. Allerdings fließen nur die benoteten Leistungen in die Abschlussnote ein, nicht hingegen das Pflichtpraktikum und die Schlüsselqualifikation. 

Die Berechnung der Abschlussnote bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 BAMA-O. Die Punktzahl für das jeweilige Modul ergibt sich aus der Anzahl der Leistungspunkte multipliziert mit der erreichten Bachelornote. Die Abschlussnote berechnet sich aus der Summe der für die jeweiligen Module erreichten Punktzahl, geteilt durch die Gesamtzahl der benoteten Leistungspunkte. Die so ermittelte Gesamtnote wird ohne vorherige Rundung nach der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma abgeschnitten.

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Abschlussnote:

Modul

ModulbezeichnungLeistungspunkteNotenpunkteBachelornoteModulpunktzahl
Basisstudium (96 Leistungspunkte)
JUR_BA_001Bürgerliches Recht I9102,018,0
JUR_BA_002Bürgerliches Recht II982,723,4
JUR_BA_003Bürgerliches Recht III9121,311,7
JUR_BA_004Bürgerliches Recht IV663,319,8
JUR_BA_100Öffentliches Recht I944,036,0
JUR_BA_101Öffentliches Recht II9131,311,7
JUR_BA_102Öffentliches Recht III9151,09,0
JUR_BA_103Öffentliches Recht IV682,716,2
JUR_BA_100Strafrecht I992,320,7
JUR_BA_101Strafrecht II9131,311,7
JUR_BA_102Strafrecht III682,716,2
JUR_BA_103Strafrecht IV692,313,8
Aufbaustudium: Rechtswissenschaft Vertiefung (48 Leistungspunkte)
JUR_BA_005Bürgerliches Recht V1073,030,0
JUR_BA_006Bürgerliches Recht VI10111,717,0
JUR_BA_007Bürgerliches Recht VII853,729,6
JUR_BA_014Öffentliches Recht V1092,323,0
JUR_BA_015Öffentliches Recht VI1073,030,0
Akademische Grundkompetenzen (12 LP, davon benotet: 6 LP)
JUR_BA_111Grundlagen des Rechts6111,710,2

JUR_BA_400

Schlüsselkompetenz6------
Berufsfeldspezifische Kompetenzen (18 Leistungspunkte, davon benotet: 6 Leistungspunkte)
JUR_BA_300Pflichtpraktikum12------
FremdspracheWahlpflichtmodul6--2,313,8
Bachelorarbeit (6 LP)
Bachelorarbeit--6--1,710,2
Summe der Modulpunktzahlen (180 Leistungspunkte, davon benotet: 162 Leistungspunkte)372,9
Abschlussnote (Summe der Modulpunktzahlen / benotete Leistungspunkte = 372,9 / 162)2,3
Notenstufegut

Notenskala für die Abschlussnote

Für die Abschlussnote gilt die allgemeine Vorschrift des § 18 BAMA-O

Die Notenskala für die Gesamtnote lautet:

  • 1,0 bis einschließlich 1,2: „mit Auszeichnung“
  • 1,3 bis einschließlich 1,5: „sehr gut“
  • 1,6 bis einschließlich 2,5: „gut“
  • 2,6 bis einschließlich 3,5: „befriedigend“
  • 3,6 bis einschließlich 4,0: „ausreichend“

Zusätzlich zur Gesamtnote wird eine relative Note (ECTS-Grade) vergeben:

  • A = die besten 10 %
  • B = die nächsten 25 %
  • C = die nächsten 30 %
  • D= die nächsten 25 %
  • E = die nächsten 10 % der Referenzgruppe.

Als Grundlage für die Berechnung der relativen Note sind außer dem Abschlussjahrgang mindestens zwei und nicht mehr als fünf unmittelbar vorhergehende Jahrgänge als Kohorte (Referenzgruppe) zu erfassen, wobei auf die Erfassung des aktuellen Abschlussjahrgangs verzichtet wird.

Umrechnung von Notenpunkten in Bachelornoten

Während des Studiums der Rechtswissenschaften erhalten Sie für sämtliche Prüfungsleistungen in den juristischen Modulen die klassischen Notenpunkte von 0 Punkten ("ungenügend") bis 18 Punkte ("sehr gut") (vgl. § 1 JurPrNotSkV). 

Für den integrierten Bachelorstudiengang werden diese Notenpunkte automatisch in Modulnoten von 1,0 („sehr gut“) bis 5,0 („nicht ausreichend“) umgerechnet. Einschließlich der Zwischennoten gilt dabei die folgende Notenskala (vgl. § 11 Abs. 2, Abs. 3 BAMA-O):

  • 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0

Die Umrechnung der Notenpunkte in Bachelornoten richtet sich nach der folgenden Tabelle:

Notenpunkte RechtswissenschaftenBachelornoteNotenbereich
14 - 181,0
"sehr gut"
(ab Note 1,5)
12 - 131,3
111,7

 

"gut"
(ab Note 2,5)

102,0
92,3
82,7

 

"befriedigend"
(ab Note 3,5)

73,0
63,3
53,7
"ausreichend"
(ab Note 4,0)
44,0
0 - 35,0"nicht ausreichend"