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Bachelor of Laws (LL.B.)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Ausstellung des Bachelorzeugnisses

Das Bachelorzeugnis und die übrigen Abschlussdokumente können Sie bei Frau Padelt im Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät beantragen, nachdem Sie sämtliche Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen haben.  

Sobald die Prüfungsverwaltung für die neuen Studienordnungen auf das neue Campus-Management-System umgestellt wurde, werden die Unterlagen ohne gesonderten Antrag nach Bestehen der letzten Leistung zugesandt. Hierüber wird die Fakultät gesondert informieren. Einstweilen gilt das Antragsverfahren weiter. 

Berechnung der Abschlussnote

Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums sind Modulleistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten zu erbringen. Allerdings fließen nur die benoteten Leistungen in die Abschlussnote ein, nicht hingegen das Pflichtpraktikum und die Schlüsselqualifikation. 

Die Berechnung der Abschlussnote bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 BAMA-O. Die Punktzahl für das jeweilige Modul ergibt sich aus der Anzahl der Leistungspunkte multipliziert mit der erreichten Bachelornote. Die Abschlussnote berechnet sich aus der Summe der für die jeweiligen Module erreichten Punktzahl, geteilt durch die Gesamtzahl der benoteten Leistungspunkte. Die so ermittelte Gesamtnote wird ohne vorherige Rundung nach der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma abgeschnitten.

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Abschlussnote:

Modul

Modulbezeichnung Leistungspunkte Notenpunkte Bachelornote Modulpunktzahl
Basisstudium (96 Leistungspunkte)
JUR_BA_001 Bürgerliches Recht I 9 10 2,0 18,0
JUR_BA_002 Bürgerliches Recht II 9 8 2,7 23,4
JUR_BA_003 Bürgerliches Recht III 9 12 1,3 11,7
JUR_BA_004 Bürgerliches Recht IV 6 6 3,3 19,8
JUR_BA_100 Öffentliches Recht I 9 4 4,0 36,0
JUR_BA_101 Öffentliches Recht II 9 13 1,3 11,7
JUR_BA_102 Öffentliches Recht III 9 15 1,0 9,0
JUR_BA_103 Öffentliches Recht IV 6 8 2,7 16,2
JUR_BA_100 Strafrecht I 9 9 2,3 20,7
JUR_BA_101 Strafrecht II 9 13 1,3 11,7
JUR_BA_102 Strafrecht III 6 8 2,7 16,2
JUR_BA_103 Strafrecht IV 6 9 2,3 13,8
Aufbaustudium: Rechtswissenschaft Vertiefung (48 Leistungspunkte)
JUR_BA_005 Bürgerliches Recht V 10 7 3,0 30,0
JUR_BA_006 Bürgerliches Recht VI 10 11 1,7 17,0
JUR_BA_007 Bürgerliches Recht VII 8 5 3,7 29,6
JUR_BA_014 Öffentliches Recht V 10 9 2,3 23,0
JUR_BA_015 Öffentliches Recht VI 10 7 3,0 30,0
Akademische Grundkompetenzen (12 LP, davon benotet: 6 LP)
JUR_BA_111 Grundlagen des Rechts 6 11 1,7 10,2

JUR_BA_400

Schlüsselkompetenz 6 -- -- --
Berufsfeldspezifische Kompetenzen (18 Leistungspunkte, davon benotet: 6 Leistungspunkte)
JUR_BA_300 Pflichtpraktikum 12 -- -- --
Fremdsprache Wahlpflichtmodul 6 -- 2,3 13,8
Bachelorarbeit (6 LP)
Bachelorarbeit -- 6 -- 1,7 10,2
Summe der Modulpunktzahlen (180 Leistungspunkte, davon benotet: 162 Leistungspunkte) 372,9
Abschlussnote (Summe der Modulpunktzahlen / benotete Leistungspunkte = 372,9 / 162) 2,3
Notenstufe gut

Notenskala für die Abschlussnote

Für die Abschlussnote gilt die allgemeine Vorschrift des § 18 BAMA-O

Die Notenskala für die Gesamtnote lautet:

  • 1,0 bis einschließlich 1,2: „mit Auszeichnung“
  • 1,3 bis einschließlich 1,5: „sehr gut“
  • 1,6 bis einschließlich 2,5: „gut“
  • 2,6 bis einschließlich 3,5: „befriedigend“
  • 3,6 bis einschließlich 4,0: „ausreichend“

Zusätzlich zur Gesamtnote wird eine relative Note (ECTS-Grade) vergeben:

  • A = die besten 10 %
  • B = die nächsten 25 %
  • C = die nächsten 30 %
  • D= die nächsten 25 %
  • E = die nächsten 10 % der Referenzgruppe.

Als Grundlage für die Berechnung der relativen Note sind außer dem Abschlussjahrgang mindestens zwei und nicht mehr als fünf unmittelbar vorhergehende Jahrgänge als Kohorte (Referenzgruppe) zu erfassen, wobei auf die Erfassung des aktuellen Abschlussjahrgangs verzichtet wird.

Umrechnung von Notenpunkten in Bachelornoten

Während des Studiums der Rechtswissenschaften erhalten Sie für sämtliche Prüfungsleistungen in den juristischen Modulen die klassischen Notenpunkte von 0 Punkten ("ungenügend") bis 18 Punkte ("sehr gut") (vgl. § 1 JurPrNotSkV). 

Für den integrierten Bachelorstudiengang werden diese Notenpunkte automatisch in Modulnoten von 1,0 („sehr gut“) bis 5,0 („nicht ausreichend“) umgerechnet. Einschließlich der Zwischennoten gilt dabei die folgende Notenskala (vgl. § 11 Abs. 2, Abs. 3 BAMA-O):

  • 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0

Die Umrechnung der Notenpunkte in Bachelornoten richtet sich nach der folgenden Tabelle:

Notenpunkte Rechtswissenschaften Bachelornote Notenbereich
14 - 18 1,0
"sehr gut"
(ab Note 1,5)
12 - 13 1,3
11 1,7

 

"gut"
(ab Note 2,5)

10 2,0
9 2,3
8 2,7

 

"befriedigend"
(ab Note 3,5)

7 3,0
6 3,3
5 3,7
"ausreichend"
(ab Note 4,0)
4 4,0
0 - 3 5,0 "nicht ausreichend"