Es kann sowohl der bisherige SPB 1 „Internationales Zivilverfahrensrecht“ als auch der neue SPB 1 „Prozessführung und Konfliktlösung“ jederzeit gewählt werden – je nach individuell für die Studierenden geltender Studienordnung.
Im neuen SPB 1 werden die im Rahmen der zivilprozessualen Pflichtlehre gewonnen Erkenntnisse vertieft und ausgeweitet sowie alternative Streibeilegungsmechanismen vorgestellt.