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Schwerpunktbereichsstudium ab dem Wintersemester 2023/2024

Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht Ihnen eine Spezialisierung in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl. Üblicherweise beginnt das Schwerpunktbereichsstudium im vierten Semester. Der optimale Beginn für das Schwerpunktstudium hängt jedoch vom konkreten Schwerpunkt, insbesondere vom Turnus der entsprechenden Lehrveranstaltungen ab. Üblicherweise liegt dieser im vierten oder fünften Semester.  Eine Empfehlung hierzu finden Sie bei den einzelnen Schwerpunktbereichen.

Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums besuchen Sie Vorlesungen und Übungen zu den Spezialgebieten und erwerben die Voraussetzungen für die Schwerpunktbereichsprüfung, einen Seminarschein oder einen Übungsschein. Der Übungsschein erfordert das Bestehen von zwei Klausuren in der Übung in  dem Schwerpunktbereich, in dem Sie die SPB-Prüfung ablegen wollen. Der Seminarschein kann durch eine Hausarbeit mit Vortrag im Rahmen eines Seminars in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich erworben und später als Bachelorarbeit im Rahmen des LL.B anerkannt werden. Details zu den Klausuren und Hausarbeiten finden Sie auf der Seite zur Schwerpunktbereichsprüfung, die entsprechend auch für die Klausuren in Übungen und die Probeseminararbeit gelten.

Nach der Studienordnung ab Oktober 2023

Nachfolgend stellen sich die neuen Schwerpunktbereiche für diejenigen, die Ihr Studium nach dem 01. Oktober 2023 aufnehmen oder sich für die Prüfung nach der neuen Studienordnung entscheiden, vor.  

Schwerpunktbereich 1

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht, Schiedsverfahrensrecht sowie Grundzüge des Internationalen Privatrechts gelehrt.


Schwerpunktbereich 2

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Grundzüge des Internationalen Privatrechts, Internationales Schuld- und Sachenrecht sowie Internationales Familienrecht gelehrt.


Schwerpunktbereich 3

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Lauterkeitsrecht, Kartellrecht, Recht der Daten sowie das Recht des geistigen Eigentums (insb. Urheberrecht) gelehrt.


Schwerpunktbereich 4

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Öffentliches Medienrecht, Europäisches Medienrecht, Presse- und Persönlichkeitsrecht sowie das Recht der Digitalen Plattformen gelehrt.


SPB 5 Gesellschafts- und Steuerrecht

In diesem Schwerpunkt z.B. folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Vertiefung Gesellschaftsrecht, Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, Allgemeines Steuerrecht sowie Einkommenssteuerrecht.


Teaser Medien-, Wirtschaft- und europäisches Strafrecht

Schwerpunktbereich 6

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Medienstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Europäisches und Internationales Strafrecht sowie Strafverfahrensrecht (Vertiefung) gelehrt.


SPB 7 Staat – Wirtschaft – Kommunales

In diesem Schwerpunkt werden z.B. folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Kommunales Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes sowie Verwaltungswissenschaften.


Schwerpunktbereich 8

Innerhalb dieses Schwerpunkts gibt es z.B. die Lehrveranstaltungen: Völkerrecht I, Internationaler Menschenrechtsschutz sowie Humanitäres Völkerrecht/ Völkerstrafrecht.


Schwerpunktbereich 9

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Verfassungsgeschichte sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte (Privatrechts- und Strafrechtsgeschichte) gelehrt.


SPB 10 Kirchenrecht

In diesem Schwerpunkt werden z.B. Religionsverfassungsrecht, Grundlagen des Verfassungsrechts der Evangelischen Kirche sowie Verfassungsgeschichte gelehrt.


Schwerpunktbereich 11

Das Studium bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und der Juristischen Fakultät der Universität Paris Ouest Nanterre La Défense.

Ansprechperson

Für organisatorische Fragen

 

Universität Potsdam
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 6 Raum 0.07

 

Sprechzeiten
persönlich:
Montag, 13 - 15 Uhr;
Donnerstag, 10 - 12 Uhr

per Telefon:
Dienstag, 10 - 11 Uhr

Für inhaltliche Fragen zu Ihrem Schwerpunkt besuchen Sie bitte die jeweilige Website des SPB