Prüfungsbewertung & Rechtsbehelf (Staatsexamen und LL.B.)
Eine Überprüfung ist nur bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen möglich – es handelt sich dabei um eine Zweitbewertung gemäß § 11 Abs. 8 BAMA-O.
In der Zwischenprüfung betrifft dies alle Klausuren mit 0–3 Punkten.
Frist:
Der Antrag auf Zweitbewertung muss innerhalb einer Woche gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem jeweils spätesten der folgenden Ereignisse:
- Rückgabe der Klausur,
- Einsichtnahme oder
- Besprechung
Form & Inhalt:
Der Antrag muss substantiiert sein – das heißt:
- Konkrete und nachvollziehbare Hinweise auf Bewertungsmängel,
- keine pauschale Kritik,
- Begründung idealerweise mit Quellen aus Literatur und Rechtsprechung,
- keine Notenvorschläge einreichen oder
- auf Grundlage von anderen Arbeiten argumentieren.
Abgabe:
Der Antrag ist innerhalb der genannten Frist persönlich im Studienbüro der Juristischen Fakultät zu den üblichen Geschäftszeiten oder per Mail an: wiebke.ryluuni-potsdampde einzureichen. Bei Postversand gilt das Datum des Posteingangs
Hinweis: Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.