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Prüfungsbewertung & Rechtsbehelf (Staatsexamen und LL.B.)

Eine Überprüfung ist nur bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen möglich – es handelt sich dabei um eine Zweitbewertung gemäß § 11 Abs. 8 BAMA-O.

In der Zwischenprüfung betrifft dies alle Klausuren mit 0–3 Punkten.

Frist:

Der Antrag auf Zweitbewertung muss innerhalb einer Woche gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem jeweils spätesten der folgenden Ereignisse:

  • Rückgabe der Klausur,
  • Einsichtnahme oder
  • Besprechung

Form & Inhalt:
Der Antrag muss substantiiert sein – das heißt:

  • Konkrete und nachvollziehbare Hinweise auf Bewertungsmängel,
  • keine pauschale Kritik,
  • Begründung idealerweise mit Quellen aus Literatur und Rechtsprechung,
  • keine Notenvorschläge einreichen oder
  • auf Grundlage von anderen Arbeiten argumentieren.

Abgabe:
Der Antrag ist innerhalb der genannten Frist persönlich im Studienbüro der Juristischen Fakultät zu den üblichen Geschäftszeiten oder per Mail an: wiebke.ryluni-potsdamde einzureichen. Bei Postversand gilt das Datum des Posteingangs

Hinweis:  Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.