Sie haben sich an einer anderen Hochschule beworben, müssen aber die Zulassung noch abwarten; dann brauchen Sie vorerst den Semesterbeitrag für die Rückmeldung nicht zu entrichten.
Sobald Sie Bescheid von Ihrer neuen Universität haben - spätestens jedoch Anfang März für das Sommersemester bzw. Ende August für das Wintersemester - melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat und teilen mit:
Auf Grund eines Hochschulwechsels empfiehlt sich eine Exmatrikulation zum Semesterende (31.03./30.09.) - damit Ihr Studierendenstatus nicht unterbrochen wird, denn die neue Hochschule schreibt Sie erst mit Wirkung zum neuen Semester ein. Ggf. erkundigen Sie sich an Ihrer neuen Hochschule, wann dort das Semester anfängt. Die Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie zur Einschreibung an Ihrer neuen Universität benötigen, erhalten Sie schon vorher ausgehändigt bzw. zugesandt.
1. Schritt: Beim jeweiligen Prüfungsausschuss des an der Universität Potsdam angestrebten Studienganges bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät müssen Sie die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester beantragen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt zur Anerkennung sowie die Kontaktinformationen finden Sie hier.
2. Schritt: Deutsche Bewerber*innen sowie internationale Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Nach erfolgter Einstufung in ein Fachsemester können Sie die Immatrikulation vornehmen. Die Immatrikulation kann nur in ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem Studienangebot (PDF) entnehmen.
Internationale Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Zusätzlich zur Einstufung in ein Fachsemester müssen Sie auch Ihre HZB für die Universität Potsdam nachweisen. Hinweise dazu gibt es auf dieser Seite. Wenn Ihre Zeugnisse bereits durch uni-assist e.V. auch für die Universität Potsdam geprüft wurden, können Sie sich direkt an die Ansprechpartner*in für internationale Studieninteressierte wenden.
Bitte beachten Sie, dass für einige Fächer der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung erforderlich ist.
1. Schritt: Beim jeweiligen Prüfungsausschuss des an der Universität Potsdam angestrebten Studienganges bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät müssen Sie die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester beantragen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt zur Anerkennung sowie die Kontaktinformationen finden Sie hier.
2. Schritt: Nach erfolgter Einstufung können Sie sich genau für das Fachsemester bewerben, in das man Sie zuvor eingestuft hat. Die Bewerbung kann nur für ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem Studienangebot (PDF) entnehmen. Erst nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheids können Sie die Immatrikulation vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass für einige Fächer der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung erforderlich ist.
1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob gegebenenfalls bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Die Anerkennung müssen Sie in diesem Fall vom zuständigen Prüfungsausschuss bzw. vom Studienbüro der Juristischen Fakultät vornehmen lassen. Hierzu nutzen Sie den Antrag auf Anerkennung sowie den Antrag auf Einstufung. Im Rahmen der Anerkennung erfolgt die Einstufung in ein Fachsemester sowie die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für den neuen Masterstudiengang.
2. Schritt: Nun können Sie sich im Bewerbungszeitraum für genau das Fachsemester bewerben, in das Sie im 1. Schritt eingestuft wurden. Achtung, hierfür gibt es derzeit unterschiedliche Bewerbungsplattformen! Über welche Bewerbungsplattform Sie sich exakt für Ihren speziellen Masterstudiengang und Ihr (eingestuftes) Fachsemester bewerben müssen, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Masterstudienangebot (PDF). Bitte beachten Sie dabei, dass eine Bewerbung für das 1. Fachsemester für manche Masterstudiengänge nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester möglich ist. Von der zuständigen Stelle in Ihrem Masterstudiengang erhalten Sie letztendlich einen Zulassungsbescheid oder eine Ablehnung zugeschickt.
3. Schritt: Nachdem Sie vom Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie die Immatrikulation vornehmen.
Achtung: Wenn Sie die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Masterstudiums planen und keinen Bachelor of Education an der Universität Potsdam erworben haben, finden Sie auf den Seiten des Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) Informationen zum weiteren Vorgehen. Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung.
1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob gegebenenfalls bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Trifft dies zu, müssen Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss des an der Universität Potsdam angestrebten Studienganges bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester beantragen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt zur Anerkennung sowie die Kontaktinformationen finden Sie hier.
2. Schritt: Deutsche Bewerber*innen sowie internationale Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Nach erfolgter Einstufung in ein Fachsemester können Sie die Immatrikulation vornehmen. Die Immatrikulation kann nur in ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem Studienangebot (PDF) entnehmen.
Internationale Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Zusätzlich zur Einstufung in ein Fachsemester müssen Sie (auch wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben) Ihre HZB für die Universität Potsdam nachweisen. Hinweise dazu gibt es auf dieser Seite. Wenn Ihre Zeugnisse bereits durch uni-assist e.V. auch für die Universität Potsdam geprüft wurden, können Sie sich direkt an die Ansprechpartner*in für internationale Studieninteressierte wenden.
Bitte beachten Sie, dass für einige Fächer der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung erforderlich ist.
Die Zulassung für ein höheres Semesters eines Masterstudiengangs müssen Sie zusammen mit der Anerkennung und Einstufung formlos beim jeweiligen Prüfungsausschuss des Faches beantragen. Nachdem Sie vom Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie die Immatrikulation vornehmen.
1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob gegebenenfalls bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Trifft dies zu, müssen Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss des an der Universität Potsdam angestrebten Studienganges bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester beantragen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt zur Anerkennung sowie die Kontaktinformationen finden Sie hier.
2. Schritt: Nach erfolgter Einstufung können Sie sich genau für das Fachsemester bewerben, in das man Sie zuvor eingestuft hat. Die Bewerbung kann nur für ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem Studienangebot (PDF) entnehmen. Erst nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheids können Sie die Immatrikulation vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass für einige Fächer der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung erforderlich ist.
Die Zulassung für ein höheres Semesters eines Masterstudiengangs müssen Sie zusammen mit der Anerkennung und Einstufung formlos beim jeweiligen Prüfungsausschuss des Faches beantragen. Nachdem Sie vom Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie die Immatrikulation vornehmen.
1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob gegebenenfalls bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Die Anerkennung müssen Sie in diesem Fall vom zuständigen Prüfungsausschuss bzw. vom Studienbüro der Juristischen Fakultät vornehmen lassen. Hierzu nutzen Sie den Antrag auf Anerkennung sowie den Antrag auf Einstufung. Im Rahmen der Anerkennung erfolgt die Einstufung in ein Fachsemester sowie die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für den neuen Masterstudiengang.
2. Schritt: Nun können Sie sich im Bewerbungszeitraum für genau das Fachsemester bewerben, in das Sie im 1. Schritt eingestuft wurden. Achtung, hierfür gibt es derzeit unterschiedliche Bewerbungsplattformen! Über welche Bewerbungsplattform Sie sich exakt für Ihren speziellen Masterstudiengang und Ihr (eingestuftes) Fachsemester bewerben müssen, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Masterstudienangebot (PDF). Bitte beachten Sie dabei, dass eine Bewerbung für das 1. Fachsemester für manche Masterstudiengänge nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester möglich ist. Von der zuständigen Stelle in Ihrem Masterstudiengang erhalten Sie letztendlich einen Zulassungsbescheid oder eine Ablehnung zugeschickt.
3. Schritt: Nachdem Sie vom Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie die Immatrikulation vornehmen.
Achtung: Wenn Sie die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Masterstudiums planen und keinen Bachelor of Education an der Universität Potsdam erworben haben, finden Sie auf den Seiten des Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) Informationen zum weiteren Vorgehen. Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065