… zur Abschlussarbeit
Wie und wo melde ich meine Abschlussarbeit an?
Die Themenvergabe für die Abschlussarbeit bereiten Sie über „Anträge stellen“ in PULS vor. PULS führt Sie hierzu durch den Prozess zur Vorbereitung des Formulars „Themenvergabe für die Abschlussarbeit“. Bitte beachten Sie die Hinweise, die PULS hierzu bereitstellt.
Das vorausgefüllte Formular, das Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt wird, ist durch Ihre Gutachter*innen, den Prüfungsausschuss und Sie selbst zu unterzeichnen. Nach Unterschrift und Datierung durch den Prüfungsausschuss muss dieser Themenvergabebogen innerhalb von 7 Kalendertagen dem Studienbüro/ Prüfungsamt über PULS (Dokumentenupload) zur Verfügung gestellt werden, damit die Anmeldung der Abschlussarbeit geprüft und umgesetzt werden kann.
Eine Bestätigung der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie abschließend per E-Mail. Hierin wird Ihnen auch der späteste Abgabetermin mitgeteilt. Die erfolgreiche Anmeldung und den spätesten Abgabetermin können Sie gleichzeitig auch über Ihre Leistungsübersicht in PULS einsehen.
Wer darf meine Abschlussarbeit begutachten?
Die Befugnis zur Abnahme von Hochschulprüfungen im Land Brandenburg ist in der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV) § 7 Abs. 3 HSPV geregelt.
Die Abschlussarbeiten und ein von der Prüfungsordnung vorgesehenes Kolloquium als mündliche Prüfung sind von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern aus dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, zu bewerten. Eine Prüferin oder ein Prüfer, in der Regel die Erstprüferin oder der Erstprüfer, muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen und in dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an der Hochschule ausüben. Sie oder er kann auch Juniorprofessorin oder Juniorprofessor in dem Fachgebiet sein.
Kann ich meine Abschlussarbeit während meines Urlaubssemesters schreiben bzw. abgeben?
Ja, wenn sie vor Beginn des Urlaubssemesters angemeldet wurde.
Was muss ich beachten, wenn sich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern soll?
- Die Änderung und damit Rückgabe des Themas kann nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit erfolgen. Sie ist dem Studienbüro/ Prüfungsamt mitzuteilen. Ein spätere inhaltliche Änderung / Rückgabe des Themas ist nicht mehr möglich.
- Satzumstellungen bzw. geringfügige Veränderungen oder die Hinzufügung einiger Worte sind möglich.
Was ist eine Selbstständigkeitserklärung / Eidesstattliche Versicherung?
Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben und die Abschlussarbeit von Ihnen selbstständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie des Senats entnehmen. (z.B. Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.)
Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?
- Die Abschlussarbeit ist als Ausdruck fest gebunden in drei Exemplaren fristgerecht einzureichen. Die Abgabe kann per Post (Stempeldatum gilt als Abgabedatum) oder über die Poststelle Am Neuen Palais erfolgen. Am Haus 2 (Campus Am Neuen Palais), in dem die Poststelle Am Neuen Palais unterbegracht ist, finden Sie auch einen Briefkasten, in den Ihre Abschlussarbeit eingeworfen werden kann.
- Zusammen mit den drei gebundenen Exemplaren reichen Sie die digitale Version Ihrer Abschlussarbeit auf einem elektronischen Medium (CD oder USB-Stick) in Form einer Word- oder PDF-Datei ein.
- Wenn die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst wurde (Einverständnis der Gutachter*innen ist i.d.R. erforderlich), muss eine kurze deutsche Zusammenfassung mit eingebunden werden. Ausnahme: Ist die Lehrsprache Ihres Studiengangs lt. fachspezifischer Ordnung ausschließlich Englisch, ist keine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
- Fragen zur Seitenanzahl, zu inhaltlichen Angaben oder zu Formatierungen klären Sie bitte direkt mit der betreuenden Person.
- Bitte beachten Sie, dass eine Selbstständigkeitserklärung in jede Arbeit eingebunden und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss.
- Wenn auf Ihrer Leistungsübersicht in einem Wahlpflichtbereich mehr Module erfolgreich abgeschlossen wurden, als in Ihrer fachspezifischen Ordnung für den Abschluss des Studiums vorgesehen sind, kann eine Benennung der Module, die in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen, erfolgen. Hierfür ist das Formular „Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule“ zu nutzen (Dokumentenupload über PULS oder per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt). Bitte beachten Sie, dass die Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule nur einmalig vorgenommen werden kann und bis spätestens zur Abgabe der Abschlussarbeit zu erfolgen hat (BAMA-O § 27 (4), § 31 (2) / BAMALA-O § 27 (5), § 31 (5)). Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, dann zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses, bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht-Leistungspunkten erreicht ist.
Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?
Die Abgabe der Abschlussarbeit kann per Post erfolgen. Das Stempeldatum gilt hierbei als Abgabedatum.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass das Datum des Poststempels zur Fristwahrung dient! Bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf!
Postadresse:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/ Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Auch ist die Abgabe der Abschlussarbeit in der Poststelle Am Neuen Palais möglich.
Haus 2
Raum 0.09-0.11
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Achtung: Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Öffnungszeiten der Poststelle oder nutzen Sie den Briefkasten vor Haus 2 für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit. Der dortige Briefschlitz hat die Maße 25 cm x 5 cm.
Die Abschlussarbeit ist nicht am Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter zu übergeben.
Was mache ich, wenn der Abgabetermin auf einen Wochenend- oder Feiertag (Land Brandenburg) fällt?
Die Abgabe der gebundenen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit am darauffolgenden Werktag gilt dann als fristgerecht.
Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht?
Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten, die Sie im Bereich Formalia finden.
Besteht die Möglichkeit die Gutachten meiner Abschlussarbeit einzusehen?
Sobald die Noten der Gutachten eingetragen wurden, sind diese auf Ihrer Leistungsübersicht (pdf) in PULS sichtbar. Wenn die Sie Gutachten einsehen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.
Kann meine Abschlussarbeit auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam veröffentlicht werden?
Herausragende Abschlussarbeiten können auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Universitätsbibliothek.