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Abschlussarbeit

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) über die eigens hierfür eingerichteten Fragen und Antworten (FAQ).

Themenvergabe

Bei der Themenvergabe für Ihre Abschlussarbeit müssen folgende Schritte beachtet werden:

  1. Thema wählen und fachlichen Betreuer suchen.
  2. Absprache des Themas und Konkretisierung des Titels der Abschlussarbeit.
  3. In Absprache mit dem Betreuer einen Zweitgutachter finden.
  4. Themenvergabebogen ausfüllen (hier herunterladen oder in der Auslage vor dem Prüfungsamt zu finden).
  5. Der Themenvergabebogen verlangt sowohl die Gegenzeichnung der beiden Gutachter als auch des  Prüfungsausschusses.
  6. Bestätigung des Themas durch den Prüfungsausschuss (Angabe des Datums auf Themenvergabebogen ist zwingend erforderlich).

Anmeldung der Abschlussarbeit im Studienbüro/Prüfungsamt

Mit der Bestätigung des Themas durch den Prüfungsausschuss können Sie die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit vornehmen. Dazu sollten Sie folgendes wissen:

  • Innerhalb einer Woche nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss ist die Abschlussarbeit im Studienbüro/Prüfungsamt anzumelden.
  • Eine verspätete Anmeldung hat zur Folge, dass ein neues Thema vergeben werden muss!
  • Wenn Sie die Anmeldung persönlich zu den Sprechzeiten im Studienbüro/Prüfungsamt vornehmen, wird die Anmeldung sofort während der Sprechzeit durchgeführt und im Prüfungssystem vermerkt.
  • Der Abgabetermin wird festgelegt und Ihnen mitgeteilt.
  • Der Themenvergabebogen wird im Original mit Anmeldedatum und Abgabetermin an Sie ausgehändigt.
  • Wenn Sie den Themenvergabebogen schriftlich einreichen (per Post oder außerhalb der Sprechzeiten per Hausbriefkasten) ist die Bearbeitung und die Rücksendung des Formulars ausschließlich bei vollständig ausgefülltem Formular möglich. Das schließt das Vorhandensein Ihrer Willensbekundung zur Anmeldung der Abschlussarbeit ein. Dazu unterschreiben Sie bitte zwingend den Themenvergabebogen!

Hinweis: Bitte achten Sie auf einen realistischen Zeitraum zwischen Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit!

Abgabe der Abschlussarbeit / Benennung abschlussnotenrelevanter Wahlpflichtmodule

Die Abschlussarbeit ist als Ausdruck fest gebunden in drei Exemplaren fristgerecht einzureichen. Welche Wege Ihnen hierzu zur Verfügung stehen, finden Sie in den Fragen und Antworten im Prüfungsbereich.

Zusätzlich reichen Sie bitte die Abschlussarbeit auf einem elektronischen Medium (z.B. CD) in Form einer Word- oder PDF-Datei ein. Wenn die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst wurde (Einverständnis der Gutachter ist i.d.R. erforderlich), muss eine kurze deutsche Zusammenfassung mit eingebunden werden. Bitte beachten Sie, dass eine Selbstständigkeitserklärung in jede Arbeit eingebunden und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss. Zusätzliche Informationen (z.B. Gruppenarbeit) zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung.

Wenn auf Ihrer Leistungsübersicht in einem Wahlpflichtbereich mehr Module erfolgreich abgeschlossen wurden, als in Ihrer fachspezifischen Ordnung vorgesehen sind, kann eine Benennung der Module, die in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen, erfolgen. Hierfür ist das Formular „Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule“ zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule nur einmalig vorgenommen werden kann und bis spätestens zur Abgabe der Abschlussarbeit zu erfolgen hat (BAMA-O §27(4), §31(2) / BAMALA-O §27(5), §31(5)). Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, dann zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses, bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht-Leistungspunkten erreicht ist.

Begutachtung der Abschlussarbeit und Disputation

Das Studienbüro/Prüfungsamt übermittelt die Arbeit Ihren Gutachtern zur Bewertung. Die Abschlussarbeit wird von zwei Prüfern geprüft. Die Prüfer begutachten die Arbeit schriftlich und begründen ihre Benotungen. Der erste Prüfer ist grundsätzlich der Betreuer der Abschlussarbeit. Wenn der zweite Prüfer dem ersten Gutachten zustimmt, kann er dies durch Mitzeichnung des ersten Gutachtens bestätigen. Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder ist eine der Noten schlechter als "ausreichend" (4,0), so wird vom Prüfungsausschuss ein dritter Prüfer bestellt.

Sofern Ihre Prüfungsordnung eine Verteidigung der Abschlussarbeit (Disputation oder Kolloquium) vorsieht, wenden Sie sich zur Terminansetzung bitte rechtzeitig an Ihre Gutachter.

„Zur Verteidigung der Arbeit setzt der Prüfungsausschuss nach Abgabe der Arbeit eine Disputation an. Die Disputation findet nur statt, wenn die Arbeit [...] mit der Endnote „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet worden ist. […]“ (§30 (11) BAMA-O vom 30.01.2013 / §30 (13) BAMALA-O vom 30.01.2013)

Selbstständigkeitserklärung

Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben und die Abschlussarbeit von Ihnen selbständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie (PDF) des Senats entnehmen. (z.B. Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.)

Weitere Antworten zum Thema Abschlussarbeit finden Sie in unseren FAQs.