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Anerkennung von Leistungen

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie die Informationen zum:

  • Für Anträge auf Anerkennung im Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung nutzen Sie bitte folgenden Link.
  • Für die Einstufung im Fach Psychologie beachten Sie bitte auch folgende Informationen.

Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen!
Die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der Einstufung in ein Fachsemester sollte mindestens 6 Wochen vor Ende der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsfrist erfolgen.

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