Der Studienabschluss ist eine wichtige Phase Ihres Studiums: Sie absolvieren letzte Prüfungen, verfassen Ihre Abschlussarbeit und planen parallel dazu Ihren Berufseinstieg, ein aufbauendes Masterstudium oder eine anschließende Promotion. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle Formalia erläutern, die bei Ihrem Studienabschluss wichtig werden.
Wichtiges zum Abschluss des Studiums
Beim Abschluss des Studiums und dem damit einhergehenden Ausscheiden aus der Hochschule bzw. der Aufnahme eines weiterführenden Masterstudiums müssen wichtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Sie können sich hierzu gern in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
Zeitpunkt des Abschlusses
Das Studium ist abgeschlossen, wenn die letzte Bewertung über PULS bzw. das Studienbüro/Prüfungsamt bekanntgegeben wurde. Als Datum des Studienabschlusses gilt das Datum der "Feststellung des Gesamtergebnisses". Dieses Datum wird auch auf dem Zeugnis und der Urkunde angegeben.
Abschlussarbeit & Abschlussdokumente
Wichtige Informationen zur Themenvergabe, Anmeldung, Abgabe und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zur Erstellung Ihrer Abschlussdokumente.
Verifikation von Abschlüssen gegenüber Dritten im Ausland
Die Universität Potsdam kann keine gesonderten Anfragen auf Verifikation von Abschlüssen gegenüber Anfragenden im Ausland erfüllen. Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sind Datenweitergaben an Drittländer grundsätzlich ausgeschlossen. Statt einer Verifikation bieten wir Ihnen den Weg der Vorbeglaubigung der von uns ausgestellten Urkunden, um diese für die Verwendung im Ausland beglaubigen zu lassen. Mit dieser wird die Echtheit und die formale Richtigkeit des Dokuments bestätigt, so dass eine nochmalige Verifikation nicht erforderlich sein wird. Sollten Sie bereits bei Ausgabe Ihrer Abschlussdokumente planen, ins Ausland zu gehen, empfehlen wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Vorbeglaubigung zur Erlangung der Apostille.
Rückmeldung trotz Planung des Abschlusses?
Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelor- oder Masterstudiums und überlegen, ob Sie sich für das kommende Semester rückmelden? Für Ihre Entscheidung finden Sie hier einige Ausführungen unter verschiedenen Aspekten, die Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Bitte wägen Sie persönlich die Argumente ab und treffen Ihre persönliche Entscheidung. Mit diesen Ausführungen möchten wir erreichen, dass Ihnen die Bedingungen transparenter sind, die Entscheidung können jedoch nur Sie persönlich treffen.
Sie müssen sich in jedem Fall rückmelden, wenn Sie weiterhin den Studienabschluss anstreben und noch Prüfungs- und Prüfungsnebenleistungen zu erbringen haben, für die Sie sich noch nicht angemeldet haben.
Dieses beruht darauf, dass ohne Immatrikulation eine Belegung und Anmeldung von Prüfungen und Prüfungsnebenleistungen nicht mehr möglich ist, da formelle Voraussetzung für die Anmeldung einer Prüfungs- bzw. Prüfungsnebenleistung der Nachweis der Immatrikulation in den Studiengang, für den eine Leistung erbracht werden soll, ist. Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme an einer Prüfung bzw. Prüfungsnebenleistung möglich. Zu den Prüfungsleistungen zählen auch alle Modul(teil)prüfungen und die Abschlussarbeit. Auch für eine Anmeldung der Wiederholung einer Prüfung, einer Prüfungsnebenleistung bzw. der Abschlussarbeit ist die Immatrikulation nachzuweisen; ohne Immatrikulation kann auch eine Wiederholung nicht angemeldet und damit nicht absolviert werden. Das gilt auch, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen konnten und diese erneut anmelden müssen.
Prüfen Sie daher vor einem Verzicht auf Rückmeldung (oder bei Beantragung der Exmatrikulation), dass Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, alle Leistungspunkte erworben haben bzw. zumindest die Anmeldung aller ausstehenden Prüfungs- bzw. Prüfungsnebenleistungen nachweisen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob alle Leistungen, die für den Abschluss erforderlich sind, vorhanden oder zumindest angemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro/Prüfungsamt.
Die Rückmeldung ist darüber hinaus unbedingt notwendig, wenn Sie nach Ihrem Abschluss einen anschließenden Masterstudiengang an der Universität Potsdam beginnen möchten. Planen Sie, sich an mehreren Universitäten oder für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zu bewerben, suchen Sie bitte die Beratung im Studienbüro/Studierendensekretariate auf.
Wenn Sie noch Prüfungs- bzw. Prüfungsnebenleistungen zu erbringen haben, müssen Sie sich nicht zwangsweise rückmelden, wenn Sie für diese Prüfungen bereits angemeldet sind. Eine Leistungsbewertung aller angemeldeten Prüfungs- und Prüfungsnebenleistungen und die Verteidigung der Abschlussarbeit ist grundsätzlich auch noch nach der Exmatrikulation in dem entsprechenden Studiengang möglich, sofern die Anmeldung während der Zeit der Immatrikulation an der Universität Potsdam erfolgte.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung einer Wiederholung von Prüfungs- bzw. Prüfungsnebenleistungen im Falle einer Exmatrikulation nicht möglich ist. Vor Ihrer Entscheidung können Sie hierzu Auskünfte beim Studienbüro/Prüfungsamt einholen.
Tipp des Studienbüro/Prüfungsamt:
(spätestens) bei der Anmeldung der Abschlussarbeit sollten Sie prüfen lassen, ob tatsächlich alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen vorliegen oder zumindest angemeldet sind (Kontenklärung).
Wägen Sie schlussendlich ab, ob Sie das Risiko eingehen wollen, bei einem Nichtbestehen der angemeldeten Leistungen diese nicht mehr wiederholen zu können. Sie tragen das Risiko, wenn Sie die Exmatrikulation durch Ihr Handeln bewirken, obwohl das Bestehen des Studiums noch nicht endgültig feststeht.
Beachten Sie, dass trotz fehlender Rückmeldung und erfolgter Exmatrikulation die Teilnahme an bzw. Erbringung einer ordnungsgemäß angemeldeten Prüfungs- bzw. Prüfungsnebenleistung auch noch nach der Exmatrikulation erforderlich ist. Das mit der Anmeldung der Leistung begründete Prüfungsrechtsverhältnis endet nicht durch die Exmatrikulation oder einen Studiengangwechsel.
Ein Rücktritt von Prüfungen entsprechend der Rahmenregelungen ist auch nach der Exmatrikulation nicht ausgeschlossen. Beachten Sie aber, dass nach einer Exmatrikulation ein regulärer Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfristen nicht mehr über das Campus-Management-System möglich ist. Wenn Sie zurücktreten wollen, können Sie dieses schriftlich innerhalb der Rücktrittsfristen beim Prüfungsamt erklären. Bei einem außerordentlichen Rücktritt bei Krankheit oder anderen unverschuldeten Hinderungsgründen bleiben die bekannten Regelungen unberührt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einem Rücktritt von der Prüfung sich ohne Immatrikulation für keinen neuen Versuch anmelden können.
Wenn Sie Ihr Studium bis zum Ende des Semesters abschließen oder ggf. die Abschlussprüfung abgelegt oder diese endgültig nicht bestanden haben, melden Sie sich bitte nicht zurück. Bei Abschluss des Studiums erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des Semesters, in welchem Sie den Abschluss erreicht haben, oder sofort, wenn Sie einen entsprechenden Antrag auf Exmatrikulation stellen. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erfolgt die Exmatrikulation zeitnah nach Feststellung des endgültigen Nichtbestehens. Bei Fragen zur Exmatrikulation nehmen Sie Kontakt zum Studienbüro/Studierendensekretariate auf.
Übergang Bachelor - Master
Wichtige Informationen zum Übergang vom Bachelor- in ein weiterführendes Masterstudium haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Übergang Master - Promotion
Wenn Sie nach Ihrem Studium eine Promotion anstreben, können Sie sich auf den folgenden Seiten über die Promotionsmöglichkeiten an der Universität Potsdam informieren. Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Exmatrikulation
Schließen Sie das Studium ab und sind rückgemeldet, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen aufgrund des Studienabschlusses erst zum Ende des Semesters (z. B. bei Studienabschluss im Oktober zum 31.3. des Folgejahres). Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag die Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen (vgl. oben). Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Wenn Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben und das Studium dann doch noch im aktuellen Semester beenden, werden Sie aufgrund des Studienabschlusses zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert, sofern Sie das Studium nicht in einem anderen Studiengang fortsetzen. Bei Fragen zur Rückerstattung des Semesterbeitrages wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro/Studierendensekretariate.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem letzten Werktag (Montag - Freitag) vor dem Tag der wirksamen Exmatrikulation keinen Zugriff auf PULS mehr haben. Damit fehlt Ihnen auch die Möglichkeit, über PULS Bescheinigungen oder Leistungsübersichten zu erhalten. Denken Sie daher daran, sich vor dem Wirksamwerden der Exmatrikulation entsprechende Unterlagen selbstständig zu erstellen, sofern die Exmatrikulation nicht bereits wirksam geworden ist. Nach der Exmatrikulation können Sie diese Unterlagen beim Studienbüro anfragen, was jedoch immer etwas Zeit für die Bearbeitung in Anspruch nimmt.