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Formalia

Der Studienabschluss ist eine wichtige Phase Ihres Studiums: Sie absolvieren letzte Prüfungen, verfassen Ihre Abschlussarbeit und planen parallel dazu Ihren Berufseinstieg, ein aufbauendes Masterstudium oder eine anschließende Promotion. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle Formalia erläutern, die bei Ihrem Studienabschluss wichtig werden.

Wichtiges zum Abschluss des Studiums

Beim Abschluss des Studiums und dem damit einhergehenden Ausscheiden aus der Hochschule bzw. der Aufnahme eines weiterführenden Masterstudiums müssen wichtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Sie können sich hierzu gern in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.

Zeitpunkt des Abschlusses

Das Studium ist abgeschlossen, wenn die letzte Bewertung über PULS bzw. das Studienbüro/ Prüfungsamt bekanntgegeben wurde. Als Datum des Studienabschlusses gilt das Datum der "Feststellung des Gesamtergebnisses". Dieses Datum wird auch auf dem Zeugnis und der Urkunde angegeben.

Abschlussarbeit & Abschlussdokumente

Wichtige Informationen zur Themenvergabe, Anmeldung, Abgabe und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zur Erstellung Ihrer Abschlussdokumente.

Verifikation von Abschlüssen gegenüber Dritten im Ausland

Die Universität Potsdam kann keine gesonderten Anfragen auf Verifikation von Abschlüssen gegenüber Anfragenden im Ausland erfüllen. Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sind Datenweitergaben an Drittländer grundsätzlich ausgeschlossen.  Statt einer Verifikation bieten wir Ihnen den Weg der Vorbeglaubigung der von uns ausgestellten Urkunden, um diese für die Verwendung im Ausland beglaubigen zu lassen. Mit dieser wird die Echtheit und die formale Richtigkeit des Dokuments bestätigt, so dass eine nochmalige Verifikation nicht erforderlich sein wird. Sollten Sie bereits bei Ausgabe Ihrer Abschlussdokumente planen, ins Ausland zu gehen, empfehlen wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Vorbeglaubigung zur Erlangung der Apostille.

Rückmeldung trotz Planung des Abschlusses?

Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelor- oder Masterstudiums und überlegen, ob Sie sich für das kommende Semester rückmelden? Für Ihre Entscheidung finden Sie hier einige Ausführungen unter verschiedenen Aspekten, die Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Bitte wägen Sie persönlich die Argumente ab und treffen Ihre persönliche Entscheidung. Mit diesen Ausführungen möchten wir erreichen, dass Ihnen die Bedingungen transparenter sind, die Entscheidung können jedoch nur Sie persönlich treffen.

Fall 1: Die Rückmeldung ist erforderlich

Fall 2: Die Rückmeldung kann, muss jedoch nicht erfolgen

Fall 3: Die Rückmeldung ist nicht erforderlich

Achtung:

Bei beabsichtigter Fortsetzung des Studiums in einem Masterstudiengang ist - unabhängig von der Bewerbung - im Rückmeldezeitraum den Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang im Studienbüro/ Studierendensekretariate einzureichen.

Weitere Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter auf dieser Seite.

Übergang Bachelor - Master

Wichtige Informationen zum Übergang vom Bachelor- in ein weiterführendes Masterstudium haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Übergang Master - Promotion

Wenn Sie nach Ihrem Studium eine Promotion anstreben, können Sie sich auf den folgenden Seiten über die Promotionsmöglichkeiten an der Universität Potsdam informieren. Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Exmatrikulation

Schließen Sie das Studium ab und sind rückgemeldet, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen aufgrund des Studienabschlusses erst zum Ende des Semesters (z. B. bei Studienabschluss im Oktober zum 31.3. des Folgejahres). Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag die Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen (vgl. oben). Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Wenn Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben und das Studium dann doch noch im aktuellen Semester beenden, werden Sie aufgrund des Studienabschlusses zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert, sofern Sie das Studium nicht in einem anderen Studiengang fortsetzen. Bei Fragen zur Rückerstattung des Semesterbeitrages wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro/ Studierendensekretariate.

Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem letzten Werktag (Montag - Freitag) vor  dem Tag der wirksamen Exmatrikulation keinen Zugriff auf PULS mehr haben. Damit fehlt Ihnen auch die Möglichkeit, über PULS Bescheinigungen oder Leistungsübersichten zu erhalten. Denken Sie daher daran, sich vor dem Wirksamwerden der Exmatrikulation entsprechende Unterlagen selbstständig zu erstellen, sofern die Exmatrikulation nicht bereits wirksam geworden ist. Nach der Exmatrikulation können Sie diese Unterlagen beim Studienbüro anfragen, was jedoch immer etwas Zeit für die Bearbeitung in Anspruch nimmt.