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Sondermodule (1.-3. Studienjahr)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Module

Semester

Studieninhalte

Modul

Form

LP

3. FS

Schlüsselqualifikation

JUR_BA_400PM6 LP
4. FSPraxismodulJUR_BA_300PM12 LP
5. FSWahlpflichtbereich FremdspracheZ_EN_SK
Z_FR_SK
Z_RU_SK
WPM6 LP

Interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen

Die angebotenen Schlüsselqualifikationen  im Sommersemester 2025 entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.

Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ab 01.04. bis einschließlich 03.04.2025 online über PULS.  Die Zulassung der Schlüsselqualifkationen erfolgt am 04.04.2025. Sofern Sie zugelassen worden sind, bekommen Sie auf Ihre Universitäts Email eine separate Nachricht.

Hinweis: Die Teilnehmerzahlen pro Veranstaltung sind begrenzt. Die Begrenzungen entnehmen Sie der Bemerkungsspalte im Vorlesungsverzeichnis. Bei der Zulassung werden vorrangig Studierende der höheren Fachsemester berücksichtigt. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen zweiten Kurs aus dem Veranstaltungsangebot der Schlüsselqualifikationen zu belegen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nach der regulären Platzvergabe noch freie Plätze vorhanden sind. Eine Anmeldung für eine Zweitbelegung kann daher erst nach Abschluss der regulären Vergabe erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu keine vorzeitigen E-Mail-Anfragen, da Sie den aktuellen Stand der freien Plätze direkt in PULS einsehen können. Alle wichtigen Fristen und Informationen zur Anmeldung veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Website.

Praktika

Das Praktikum, das grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden muss, dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es kann bei einer oder mehreren Stellen abgeleistet werden (s. Ziff. 2).

Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist gem. § 2 Abs. 2 JAO 2003, dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg

Fachspezifische Fremdsprache

Gegenstand des Fächerkanons des Deutschen Richtergesetzes ist auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung. Von einem in der Europäischen Union tätigen Juristen wird erwartet, dass er neben den dazugehörigen Fremdsprachenkenntnissen auch mit den Grundzügen der Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedsländer vertraut ist.

Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESSKO) der Universität Potsdam bietet daher in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät verschiedene rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkurse an, die nach gesonderter Prüfung mit dem mit dem Hochschul-Fremdsprachenzertifikat UniCERT mindestens der Stufe II abschließen.  Folgende fachspezifische Fremdsprachenkurse werden angeboten:

Für beide Kurse sind vorherige Einstufungstests nötig.