SPB 6 – Medien-, Wirtschafts- & europäisches Strafrecht
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Inhalte und die Struktur des auf zwei Semester angelegten strafrechtlichen Schwerpunkts. In einem Moodlekurs zum Schwerpunkt werden jedes Semester Hinweise zu den aktuellen Veranstaltungen eingestellt.
Beschreibung
Der strafrechtliche Schwerpunkt soll zum einen die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse zum materiellen Strafrecht, insbesondere zum Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue etc.) und zum Strafverfahrensrecht vertiefen. Dabei wird auch die Perspektive der Strafrechtspraxis eingebracht. Zum anderen werden die strafrechtlichen Kenntnisse erweitert und neue Themen erörtert. Dies gilt namentlich für die Vorlesungen zum Wirtschaftsstrafrecht (u.a. auch Korruptionsdelikte, Geldwäsche, Ordnungswidrigkeitenrecht), Medienstrafrecht (medienspezifische Besonderheiten des allgemeinen und des besonderen Teils des Strafrechts und des Strafprozessrechts; medienspezifische Tatbestände), zum Europäischen und Internationalen Strafrecht (Strafanwendungsrecht, strafrechtliche Bezüge der EU und der EMRK, Völkerstrafrecht) sowie zur Strafrechtsgeschichte (Überblick über alle Epochen; Schwerpunkte: Entwicklung des StGB und der StPO seit 1871, NS-Strafrecht, DDR-Strafrecht). Der Stoff der Vorlesungen ist Gegenstand der fünfstündigen Schwerpunktbereichsklausur, die am Ende eines jeden Semesters geschrieben wird.
In weiteren Veranstaltungen werden die genannten Inhalte vertieft. In den angebotenen Seminaren, die jedes Semester unterschiedliche Themenbereiche und Fragestellungen behandeln, werden aktuelle Fragen und Themenbereiche des Strafrechts erörtert (z.B. Klassische Probleme des Straf- und Strafprozessrechts, Sexualstrafrecht, Aktuelle Fragen des Völkerstrafrechts und des Europäischen Strafrechts, Hasskriminalität und Hassrede, Wirtschaftsstrafrecht). Hier besteht die Möglichkeit, einen Seminarschein zu erwerben, der als Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung dient und zudem als Bachelorarbeit im integrierten LL.B.-Studium gewertet werden kann. In der Übung wird, fallbasiert, auf die Schwerpunktklausur vorbereitet. Im Rahmen der Übung findet zudem mit Blick auf Seminare und Schwerpunkthausarbeit eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten statt. Schließlich kann in einem Schwerpunkt-Seminar die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden.
Veranstaltungen
Wintersemester
- Medienstrafrecht (Vorlesung, 2 SWS)
- Wirtschaftsstrafrecht (Vorlesung, 2 SWS)
Sommersemester
- Europäisches und Internationales Strafrecht (Vorlesung, 2 SWS)
- Strafverfahrensrecht (Vertiefung) (Vorlesung, 2 SWS)
Sowie jedes Semester
- Übung zum SPB (2 SWS)
- Seminare (2 SWS)
- Schwerpunkt-Seminar
- ggf. weitre strafrechtliche Veranstaltungen wie Kolloquien, Lektürekurse etc.
Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan (vgl. Anlage II zu § 13 StudO) empfiehlt, das Schwerpunktstudium ab dem 5. Fachsemester zu absolvieren.
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt empfehlen wir folgenden Studienverlauf:
Erstes Schwerpunktsemester
- Vorlesungen
- Übung (inkl. Klausuren als Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktprüfung)
- Seminar
Zweites Schwerpunktsemester
- Vorlesungen
- Übung (als Vorbereitung für die Schwerpunktklausur)
- Klausur
- anschließend Schwerpunkthausarbeit.
Die von uns gestellten Themen für die Schwerpunkthausarbeit (§ 8 Abs. 1 SBPO) werden in der vorlesungsfreien Zeit durch das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Die Termine und Fristen können Sie unter www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/termine-und-fristen einsehen.
Dozentinnen und Dozenten
Im strafrechtlichen Schwerpunkt unterrichten die hauptamtlichen Lehrstuhlinhaber/innen der Fakultät
- Prof. Dr. Anna Albrecht
- Prof. Dr. Julia Geneuss, LL.M. (NYU)
- Prof. Dr. Georg Steinberg
Weitere Dozentinnen und Dozenten sind, u.a.
- Dr. Susanne Claus (Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz)
- Dr. Heide Sandkuhl (Rechtsanwältin & Fachanwältin für Strafrecht)
- Dr. Till Bellinghausen (Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht)
- Dr. Yao Li (Habilitandin an der Fakultät)
- Prof. em. Dr. Wolfgang Mitsch (Universität Potsdam)
- Prof. em. Dr. Uwe Hellmann (Universität Potsdam)
- Dr. Sebastian Huhle, LL.M. (Richter beim Land Berlin)
- Dr. Diana Stage (Regierungsrätin in der Finanzverwaltung Brandenburg)
Ansprechpartnerin
Für allgemeine Rückfragen zum strafrechtlichen Schwerpunkt können Sie sich gerne an Prof. Geneuss wenden. Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt richten Sie bitte direkt an die/den jeweilige/n Dozenten/in.
Einschlägige Normen
Die Gestaltung des Schwerpunktbereich ergibt sich aus der Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Schwerpunktbereichsprüfungsordnung, SBPO, Fassung vom 22.4.2020), sowie aus der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam. Informationen zum neuen strafrechtlichen Schwerpunktbereich 6 „Medien-, Wirtschafts- und europäisches Strafrecht“ (gemäß der Änderungssatzung zur Studienordnung vom 25.1.2023) finden Sie in § 8 Abs. 3 StudO, Inhalte der Lehrveranstaltungen sind umrissen in der Anlage I zu § 8 Abs. 5 StudO.
Alle Normtexte sind einsehbar unter www.uni-potsdam.de/de/jura/studium/stupro.