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SPB 6 – Medien-, Wirtschafts- & europäisches Strafrecht

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Inhalte und die Struktur des auf zwei Semester angelegten strafrechtlichen Schwerpunkts. In einem Moodlekurs zum Schwerpunkt werden jedes Semester Hinweise zu den aktuellen Veranstaltungen eingestellt.

Beschreibung

Der strafrechtliche Schwerpunkt soll zum einen die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse zum materiellen Strafrecht, insbesondere zum Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue etc.) und zum Strafverfahrensrecht vertiefen. Dabei wird auch die Perspektive der (anwaltlichen) Strafrechtspraxis eingebracht. Zum anderen werden die strafrechtlichen Kenntnis erweitert und neue Themen erörtert. Dies gilt namentlich für die Vorlesungen zum Medienstrafrecht (medienspezifische Besonderheiten des allgemeinen und des besonderen Teils des Strafrechts und des Strafprozessrechts; medienspezifische Tatbestände), zum Europäischen und Internationalen Strafrecht (Strafanwendungsrecht, strafrechtliche Bezüge der EU und der EMRK, Völkerstrafrecht) sowie zur Strafrechtsgeschichte (Überblick über alle Epochen; Schwerpunkte: Entwicklung des StGB und der StPO seit 1871, NS-Strafrecht, DDR-Strafrecht).

In weiteren Veranstaltungen werden die genannten Inhalte vertieft. In der Übung wird fallbasiert gearbeitet; es besteht die Möglichkeit im Rahmen von Klausuren den Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktprüfung zu erwerben, zudem wird auf die Schwerpunktklausur vorbereitet. Im Rahmen der Übung findet zudem mit Blick auf Pro-Seminare und Schwerpunkthausarbeit eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten statt. In den angebotenen Pro-Seminaren, die jedes Semester unterschiedliche Themenbereiche und Fragestellungen behandeln, werden aktuelle Fragen und Themenbereiche des Strafrechts erörtert (z.B. Sexualstrafrecht, Klassische Probleme des Straf- und Strafprozessrechts, Aktuelle Fragen des Völkerstrafrechts, Hasskriminalität und Hassrede, Wirtschaftsstrafrecht). Hier besteht die Möglichkeit, einen Seminarschein zu erwerben, der ebenfalls als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktprüfung dient. Schließlich kann in einem Schwerpunkt-Seminar die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden.

Der Stoff der Vorlesungen ist Gegenstand der fünfstündigen Schwerpunktbereichsklausur, die am Ende eines jeden Semesters geschrieben wird. Empfehlen möchten wir, die Schwerpunktklausur (§ 8 I SBPO) mit Blick auf die Prüfungsinhalte (vgl. § 8 Abs. 2 SBPO) nach Besuch aller Vorlesungen und der Übung zu schreiben.

Veranstaltungen

Wintersemester

  • Medienstrafrecht (Vorlesung, 2 SWS)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Vorlesung, 2 SWS)

Sommersemester

  • Europäisches und Internationales Strafrecht (Vorlesung, 2 SWS)
  • Strafrechtsgeschichte (Vorlesung, 2 SWS)
  • Strafverfahrensrecht (Vertiefung) (Vorlesung, 2 SWS)

Sowie jedes Semester

  • Übung zum SPB (2 SWS)
    [in deren Rahmen ein Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktprüfung erworben werden kann, § 5 Abs. 1 SBPO]
  • Pro-Seminare (2 SWS)
    [in deren Rahmen ein Seminarschein als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktprüfung erworben werden kann, § 5 Abs. 1 SBPO]
  • Schwerpunkt-Seminar
    [in deren Rahmen die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden kann, § 8 Abs. 1 SBPO, § 6 Abs. 4 StudO]
  • ggf. weitre strafrechtliche Veranstaltungen wie Kolloquien, Lektürekurse etc.

Dozentinnen und Dozenten

Im strafrechtlichen Schwerpunkt unterrichten die hauptamtlichen Lehrstuhlinhaber/innen der Fakultät

  • Prof. Dr. Anna Albrecht
  • Prof. Dr. Julia Geneuss, LL.M. (NYU)
  • Prof. Dr. Georg Steinberg

Weitere Dozentinnen und Dozenten sind, u.a.

  • Rechtsanwalt Ulrich Bauschulte (Rechtsanwalt in Köln)
  • Dr. Susanne Claus (Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz)
  • Prof. em. Dr. Uwe Hellmann (Universität Potsdam)
  • Dr. Sebastian Huhle (Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer)
  • Dr. Yao Li (Habilitandin an der Fakultät)
  • Prof. em. Dr. Wolfgang Mitsch (Universität Potsdam)
  • Dr. Diana Stage (Regierungsrätin in der Finanzverwaltung Brandenburg)
  • Dr. Fabian Stam (PD an der Universität Potsdam)

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan (vgl. Anlage II zu § 13 StudO) empfiehlt, das Schwerpunktstudium im 5. bis 7. Fachsemester zu absolvieren. Die von uns gestellten Themen für die Schwerpunkthausarbeit (§ 8 Abs. 1 SBPO) werden in der vorlesungsfreien Zeit durch das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Die Termine und Fristen können Sie unter www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/termine-und-fristen einsehen.

Ansprechpartnerin

Für allgemeine Rückfragen zum strafrechtlichen Schwerpunkt können Sie sich gerne an Prof. Geneuss wenden. Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt richten Sie bitte direkt an die/den jeweilige/n Dozenten/in.

Einschlägige Normen

Die Gestaltung des Schwerpunktbereich ergibt sich aus der Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Schwerpunktbereichsprüfungsordnung, SBPO, Fassung vom 22.4.2020), sowie aus der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam. Informationen zum neuen strafrechtlichen Schwerpunktbereich 6 „Medien-, Wirtschafts- und europäisches Strafrecht“ (gemäß der Änderungssatzung zur Studienordnung vom 25.1.2023) finden Sie in § 8 Abs. 3 StudO, Inhalte der Lehrveranstaltungen sind umrissen in der Anlage I zu § 8 Abs. 5 StudO.

Alle Normtexte sind einsehbar unter www.uni-potsdam.de/de/jura/studium/stupro.