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Studien- und Prüfungsordnungen

Die Ordnungen auf dieser Seite liegen zum Teil in ihren Lesefassungen vor, d.h. Änderungen an den Ursprungsordnungen sind nach ihrer Genehmigung eingearbeitet. Rechtsverbindlich ist nur der in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichte Text, d.h. bei geänderten Ordnungen der Text der amtlich bekannt gemachten Änderungsordnung.

Studiengang Rechtswissenschaft

Fachspezifische Ordnung (LLB-O)

In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen (§ 14 StO RW neu)

  • Die neuen Ordnungen treten am 01.10.25 in Kraft. Sie gelten grundsätzlich für alle neuen Studierenden (Erstsemester, Hochschulwechsler).
  • Studierende, die vor dem 01.10.25 mit dem Studium begonnen haben:
    • Bei bestandener Zwischenprüfung: Wahlrecht LLBO/StO RW alt oder neu. Übungen für Fortgeschrittene werden bis einschließlich Sommersemester 2027 angeboten. 
    • Bei noch offener Zwischenprüfung: Zwischenprüfung muss nach alter ZwPO bis 30.09.2027 beendet werden; das Hauptstudium kann nur nach den neuen Ordnungen fortgeführt werden (kein Wahlrecht).
  • Ab 01.10. 2027 gelten für alle Studierenden ausschließlich die neue Ordnungen (StO RW, ZwPO, LLBO).

Hinweise zu den Schwerpunktbereichsordnungen: 

Studierende, die ihr Studium vor dem 29. Mai 2014 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 22. Januar 2014 oder der Fassung vom 17. Oktober 2012 ablegen. 

Studierende, die ihr Studium vor dem 29. März 2013 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 17. Oktober 2012 oder der Fassung vom 02. Februar 2011 ablegen.

Rechtswissenschaftliche Bachelor-Zweitfachstudiengänge

Aufbaustudiengang, Master- und Zertifikatsstudium

Promotion und Habilitation