Die erworbenen Scheine können ab sofort bei Frau Dörwaldt (Haus 6, Raum 0.06) abgeholt werden. Ausgegeben werden die Scheine dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Hausarbeiten werden in den unten stehenden Moodle-Kursen veröffentlicht.
Bitte füllen Sie das Deckblatt vollständig aus.
Die Hausarbeit kann nur per PDF in den unten stehenden Moodle-Kursen fristwahrend abgegeben werden.
Ausgedruckte oder per Mail zugesandte Hausarbeiten werden nicht akzeptiert.
Die Kernbearbeitungszeit beträgt grundsätzlich vier Wochen. Zeiten kurzfristiger Erkrankung sind in die Bearbeitungszeit von sechs Wochen eingeschlossen und begründen somit keine Verlängerung.
Gebiet | Dozent | Ausgabe | Abgabe | Moodle-Kurs |
---|---|---|---|---|
Bürgerliches Recht | N.N. | 20.02.2023 | 03.04.2023 | zum Moodle-Kurs |
Strafrecht | Dr. Fabian Stam | 13.02.2023 | 27.03.2023 | zum Moodle-Kurs |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Maria Marquardsen | 13.02.2023 | 27.03.2023 | zum Moodle-Kurs |
Terminpläne der Fortgeschrittenenübung vom WS 22/23 finden Sie auf:
Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Bezzenberger)
Die angebotenen Schlüsselqualifikationen im Sommersemester 2023 entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ab 03.04.2023 bis einschließlich 12.04.2023 online über PULS.
Hinweis: Die Teilnehmerzahlen pro Veranstaltung sind begrenzt. Die Begrenzungen entnehmen Sie der Bemerkungsspalte im Vorlesungsverzeichnis. Bei der Zulassung werden vorrangig Studierende der höheren Fachsemester berücksichtigt.
Gegenstand des Fächerkanons des Deutschen Richtergesetzes ist auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung. Von einem in der Europäischen Union tätigen Juristen wird erwartet, dass er neben den dazugehörigen Fremdsprachenkenntnissen auch mit den Grundzügen der Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedsländer vertraut ist.
Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESSKO) der Universität Potsdam bietet daher in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät verschiedene rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkurse an, die nach gesonderter Prüfung mit dem mit dem Hochschul-Fremdsprachenzertifikat UniCERT mindestens der Stufe II abschließen. Folgende fachspezifische Fremdsprachenkurse werden angeboten:
Englisch für Studierende der Rechtswissenschaft
Französisch für Studierende der Rechtswissenschaft
Für beide Kurse sind vorherige Einstufungstests nötig.
Das Praktikum, das grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden muss, dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es kann bei einer oder mehreren Stellen abgeleistet werden (s. Ziff. 2).
Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist gem. § 2 Abs. 2 JAO 2003, dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg