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Schwerpunktbereich 2: Internationales Privatrecht

[ehemals Schwerpunktbereich 2: Transnationales Zivilrecht]

I. Grundlagen des Schwerpunktbereiches

Das Internationale Privatrecht (IPR, sog. Kollisionsrecht), beantwortet die Frage, welches (staatliche) Sachrecht in einem zivilrechtlichen Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist, das heißt deutsches oder ein ausländisches - wie z. B. französisches Recht. Im deutschen Recht ist das IPR im Wesentlichen in den Art. 3 bis 48 EGBGB positiv geregelt. In zahlreichen Bereichen wird es mittlerweile durch vorrangig geltendes Unionsrecht (insbesondere durch die sog. Rom-Verordnungen) bzw. durch die ebenfalls vorrangig geltenden Staatsverträge ergänzt und verdrängt (bspw. UN-Kaufrecht). Neben der Bestimmung des anwendbaren Rechts geht es bei auslandsverknüpften Sachverhalten auch um prozessuale Fragen (etwa um die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sowie um die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Inland u. a.). 

Gegenstand des Schwerpunktbereichs ist nicht die Auseinandersetzung mit fremden nationalen Rechtsordnungen (Rechtsvergleichung), sondern die aus deutscher und europäischer Sicht geltenden Methoden zur Bestimmung desjenigen nationalen Rechts, das auf den jeweils streitigen Sachverhalt angewendet werden kann. Auch die zivilverfahrensrechtlichen Besonderheiten betreffen die inländische Sicht auf Sachverhalte mit Auslandsbezügen. Besondere Sprachkenntnisse sind daher nicht erforderlich.

II. Lehrinhalte

Vorlesung "Grundzüge des Internationalen Privatrechts" 2 SWS Funktion, Rechtsquellen, Geschichte und Terminologie des Internationalen Privatrechts, Abgrenzung zu Nachbargebieten, Überblick über die Hauptanknüpfungen, Allgemeiner Teil des Internationalen Privatrechts
Vorlesung "Internationales Schuld- und Sachenrecht" 2 SWS Ermittlung des anwendbaren Rechts für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse sowie Gesellschaften und sachenrechtliche Rechtsverhältnisse; Rechtsvereinheitlichung im Vertragsrecht (z. B. UN-Kaufrecht)
Vorlesung "Internationales Familien- und Erbrecht" 2 SWS Ermittlung des anwendbaren Rechts für Eheschließung, Allgemeine Ehewirkungen, Güterrecht, Ehescheidung, Unterhalt, Internationales Kindschaftsrecht, Internationales Erbrecht
Vorlesung "Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht" 2 SWS Gerichtsbarkeit, internationale Zuständigkeit, ausländische Rechtshängigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Besonderheiten im Erkenntnisverfahren bei Auslandsfällen; im Überblick europäische Rechtsinstrumente und internationale Zustellung
Übung 2 SWS Ziel der Übung ist, die Studierenden zu befähigen, Privatrechtsfälle mit Auslandsberührung zu lösen. Die Kenntnisse zum Allgemeinen und Besonderen Teil des IPR sowie zum Internationalen Zivilverfahrensrecht sollen vertieft werden.
Seminar 2 SWS Das Seminar behandelt Fragestellungen aus dem Bereich des Europäischen und Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Das Seminar wird als Blockseminar abgehalten. Die Themenliste zum Probeseminar wird gesondert zu Semesterbeginn auf der Homepage und am Schwarzen Brett des Lehrstuhls bekannt gegeben. Die Referate werden im Seminar referiert und diskutiert. Begleitend sind ein Thesenpapier sowie ein Textblatt der zugrundeliegenden Gesetze zu verteilen.
  gesamt: 12 SWS  

*Der Seminarschein wird erteilt, wenn die Seminararbeit unter Berücksichtigung von Vortrag und Diskussion mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Probeseminararbeit als Bachelorarbeit anerkennen zu lassen.

**Der Übungsschein wird erteilt, wenn zwei von drei der gestellten fünfstündigen Übungsklausuren mit jeweils der Note "ausreichend" bewertet wurden.

Diese Scheine dienen als Leistungsnachweis, der u. a. für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erforderlich ist.

III. Lehrende

  • Prof. Dr. Michael Sonnentag
  • Prof. Dr. Rolf Wagner

IV. Verlaufsplan

Im Sommer- und Wintersemester werden stets ein Seminar und die Übung im Internationalen Privatrecht angeboten.

1. Bei Beginn im Sommersemester (4. Fachsemester)

Sommersemester (4. Fachsemester)

  • Vorlesung "Internationales Schuld- und Sachenrecht"

Wintersemester (5. Fachsemester)

  • Vorlesung "Grundzüge des Internationalen Privatrechts"
  • Vorlesung "Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht"

Sommersemester (6. Fachsemester)

  • Vorlesung "Internationales Familien- und Erbrecht"

2. Bei Beginn im Wintersemester (5. Fachsemester)

Wintersemester (5. Fachsemester)

  • Vorlesung "Grundzüge des Internationalen Privatrechts"
  • Vorlesung "Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht"

Sommersemester (6. Fachsemester)

  • Vorlesung "Internationales Schuld- und Sachenrecht"
  • Vorlesung "Internationales Familien- und Erbrecht"

V. Zugelassene Hilfsmittel bei der Klausur

  • Jayme/Hausmann, Textausgabe Internationales Privat- und Verfahrensrecht
  • wahlweise (anststelle des Schönfelders, Deutsche Gesetze) Nomos: Zivilrecht – Wirtschaftsrecht

VI. Allgemeine Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus zwei Prüfungsbestandteilen zusammen:

  • 1 Hausarbeit mit Vortrag (60 %)
  • 1 fünfstündige Klausur (40 %)

Weitere Einzelheiten können Sie hier abrufen.

Bei Fragen und Problemen rund um den Schwerpunktbereich 2 wenden Sie sich gerne direkt an die akademischen Mitarbeiter des Lehrstuhls.

Für organisatorische Fragen (Termine und Fristen, Anmeldung zu den Prüfungen, Statistiken etc.) wenden Sie sich bitte direkt an das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Juristischen Fakultät

Frau Elisa Dörwaldt
Campus Griebnitzsee, Raum Haus 6, Raum 0.07
0331 / 977 - 3688
elisa.doerwaldtuni-potsdamde