Aktuelles
Liebe Studierende,
die Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausuren vom Juli 2025 können Sie im Moodle-Kurs Zwischenprüfung einsehen.
Allgemeines
Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob der Studierende das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und für die weitere Ausbildung im Hauptstudium fachlich geeignet ist. Die Zwischenprüfung wird vorlesungsbegleitend in Form von Klausuren zu den Grundlagenfächern und zu den Lehrveranstaltungen der Hauptrechtsgebiete der ersten drei Fachsemester durchgeführt. Im Fall des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Gelegenheit zu deren zweimaliger Wiederholung. Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass spätestens am Ende des fünften Fachsemesters die erforderliche Anzahl an Klausuren erfolgreich angefertigt worden ist. Die Zwischenprüfung setzt sich zusammen aus:
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Zivilrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Strafrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Öffentlichen Recht
- 1 Vorlesungsabschlussklausur aus dem Grundlagenfach Europäische Rechtsgeschichte
Zweittermine der Vorlesungsabschlussklausuren vom Sommersemester 2025
Fach | Tag | Datum | Zeit |
Staatsrecht II (Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf) | Mittwoch | 12.11.2025 | 13 - 15 Uhr |
Strafrecht AT II (Prof. Dr. Anna Helena Albrecht) | Mittwoch | 19.11.2025 | 13 - 15 Uhr |
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Prof. Dr. Julia Kraft) | Mittwoch | 26.11.2025 | 13 - 15 Uhr |
Studierende dürfen die jeweiligen Klausuren mitschreiben, in denen Sie noch offene Prüfungsversuche im Zwischenprüfungsverfahren haben.
Die Anmeldung zu den Klausuren wird ab Mittwoch, den 10.09.2025 über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung bis 8 Tage vor Klausurtermin möglich sein.
Anmeldung
Hinweise:
- Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren erfolgt über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung.
- Die Anmeldung zu und die Abmeldung von den Klausuren ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Falls eine Abmeldung erforderlich werden sollte, können Sie diese ebenfalls in dem vorstehenden Moodle-Kurs selbstständig vornehmen ("Möchten Sie ... sich anmelden? [X] Nein").
- Nachfragen zur Anmeldung sind ebenfalls nur persönlich im Studienbüro an Frau Ryl zu richten. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Klausurteilnehmer Fragen per E-Mail nicht beantwortet werden können.
Einsichtnahme
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren gibt es in einem vom Studienbüro festgelegten Zeitraum.
Hinweis: Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt.
Liebe Studierende,
die Einsichtnahme in die Zwischenprüfungsklausuren vom Juli 2025 findet am 14.10. und 16.10. jeweils von 09–12 Uhr sowie am 15.10.2025 von 13–15 Uhr im Raum 0.05 (Haus 6) statt.
Zur Einsichtnahme bringen Sie bitte ein fototaugliches Handy (oder eine Digitalkamera) mit, da die Klausur abfotografiert werden muss. Bitte denken Sie außerdem an Ihren Personalausweis, den Sie für die Einsichtnahme benötigen.
Eine Einsichtnahme durch eine stellvertretende Person ist möglich. Der Einsichtnehmende benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Studierendenausweises der vertretenen Person. Zusätzlich ist der Lichtbildausweis des Einsichtnehmenden erforderlich.
Bitte prüfen Sie Ihre Note vorab in der entsprechenden Notenliste.