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Aktuelles

Hinweis: Diese Informationen gelten für Studierende in den alten Studienordnungen.

Allgemeines

Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob der Studierende das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und für die weitere Ausbildung im Hauptstudium fachlich geeignet ist. Die Zwischenprüfung wird vorlesungsbegleitend in Form von Klausuren zu den Grundlagenfächern und zu den Lehrveranstaltungen der Hauptrechtsgebiete der ersten drei Fachsemester durchgeführt. Im Fall des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Gelegenheit zu deren zweimaliger Wiederholung. Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass spätestens am Ende des fünften Fachsemesters die erforderliche Anzahl an Klausuren erfolgreich angefertigt worden ist. Die Zwischenprüfung setzt sich zusammen aus:

  • 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Zivilrecht
  • 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Strafrecht
  • 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Öffentlichen Recht
  • 1 Vorlesungsabschlussklausur aus dem Grundlagenfach Europäische Rechtsgeschichte

Termine der Vorlesungsabschlussklausuren vom Sommersemester 2026

Fach  TagDatumZeit

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II

(Prof. Dr. Julia Kraft)

Dienstag28.07.202609 - 11 Uhr

Europäische Rechtsgeschichte II 

(Prof. Dr. Susanne Hähnchen)

Freitag31.07.202609 - 11 Uhr

Strafrecht AT II

(Prof. Dr. Julia Geneuss)

Dienstag04.08.202609 - 11 Uhr

Staatsrecht II

(Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf)

Freitag07.08.20269 - 11 Uhr

 

Studierende dürfen die jeweiligen Klausuren mitschreiben, in denen Sie noch offene Prüfungsversuche im Zwischenprüfungsverfahren haben.

Die Anmeldung zu den Klausuren ist über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung bis 8 Tage vor Klausurtermin möglich.

Anmeldung

Hinweise: 

  • Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren erfolgt über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung.
  • Die Anmeldung zu und die Abmeldung von den Klausuren ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Falls eine Abmeldung erforderlich werden sollte, können Sie diese ebenfalls in dem vorstehenden Moodle-Kurs selbstständig vornehmen ("Möchten Sie ... sich anmelden? [X] Nein").
  • Nachfragen zur Anmeldung sind ebenfalls nur persönlich im Studienbüro an Frau Ryl zu richten. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Klausurteilnehmer Fragen per E-Mail nicht beantwortet werden können.

Einsichtnahme

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren gibt es in einem vom Studienbüro festgelegten Zeitraum.

Hinweis: Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt. 

Die Einsichtnahme in die Wiederholungsklausuren vom Mai 2026 findet am 30.06. von 09–12 Uhr und am 02.07.26 von 09 - 12 Uhr im Raum 0.05 (Haus 6) statt.

Zur Einsichtnahme bringen Sie bitte ein fototaugliches Handy (oder eine Digitalkamera) mit, da die Klausur abfotografiert werden muss. Bitte denken Sie außerdem an Ihren Personalausweis, den Sie für die Einsichtnahme benötigen.

Eine Einsichtnahme durch eine stellvertretende Person ist möglich. Der Einsichtnehmende benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Studierendenausweises der vertretenen Person. Zusätzlich ist der Lichtbildausweis des Einsichtnehmenden erforderlich.