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Studienförderung

Die Finanzierung des Jurastudiums kann auf unterschiedliche Weise unterstützt werden – etwa durch BAföG, Stipendien oder ergänzende Förderprogramme. Auf dieser Seite finden Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einen kompakten Überblick über wichtige Informationen zur Studienfinanzierung, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten für engagierte und leistungsstarke Studierende. Zudem werden weiterführende Beratungs- und Informationsangebote rund um BAföG, Deutschlandstipendium und weitere Stipendienprogramme vorgestellt.

BAföG-Förderung

Allgemeine Grundsätze

  • Maßgeblich für die Förderung ist das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ (BAföG).
  • Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (§§ 15, 15a BAföG).
  • BAföG wird nicht für das gesamte Studium auf einmal bewilligt, sondern in der Regel für einen Bewilligungszeitraum (BWZ) von zwölf Monaten (§ 50 Abs. 3 BAföG). Danach müssen Folgeanträge gestellt werden.
  • Für Verlängerungen über das 4. Fachsemester hinaus ist in der Regel ein Leistungsnachweis erforderlich, um weiterhin BAföG zu erhalten (§ 48 BAföG). Dieser Leistungsnachweis ist insgesamt nur einmal zu erbringen und muss nicht in jedem höheren Semester wiederholt werden.
  • Im Falle von schwerwiegenden Gründen (z.B. einer Erkrankung) kann die Vorlage des Leistungsnachweises vom BAföG-Amt zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden (§§ 48 Abs. 2, 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG).

Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG

BAföG-Geförderte haben dem Studierendenwerk West:Brandenburg als Voraussetzung für die weitere Förderung einen Nachweis über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums müssen folgende Leistungen erbracht sein:

Studienordnungen ALT

  • nach Ende des 3. Fachsemesters: Zwischenprüfung
  • nach Ende des 4. Fachsemesters: Zwischenprüfung und eine Übung für Fortgeschrittene
  • nach Ende des 5. Fachsemesters: Zwischenprüfung und zwei Übungen für Fortgeschrittene
  • nach Ende des 6. Fachsemesters: Zwischenprüfung und drei Übungen für Fortgeschrittene

Studienordnungen NEU

  • nach Ende des 3. Fachsemesters: mindestens 60 LP
  • nach Ende des 4. Fachsemesters: mindestens 90 LP
  • nach Ende des 5. Fachsemesters: mindestens 120 LP
  • nach Ende des 6. Fachsemesters: mindestens 150 LP

Vorgehensweise

  1. Formblatt 5: Bitte füllen Sie im Formblatt 5 die beiden ersten Abschnitte „Angaben zur auszubildenden Person“ und „Angaben zum Studium“ selbständig aus.
  2. Studienbüro: Legen Sie das vorausgefüllte Formblatt 5 zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung im Studienbüro vor, damit die Mitarbeiterinnen die Erbringung der jeweils üblichen Leistungen bestätigen können. Zuständigkeiten:
    Frau Ryl: Anfangsbuchstabe des Nachnamens A-K
    Frau Rathnow: Anfangsbuchstabe des Nachnamens L-Z
    Unvollständige Anträge oder fehlende Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
  3. BAföG-Beauftragte: Lassen Sie das Formblatt 5 als Nächstes von einem der beiden BAföG-Beauftragten der Juristischen Fakultät unterzeichnen:
    Prof. Dr. Christian Bickenbach
    Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) (Stellvertreter)
    Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Sekretariate und planen Sie eine gewisse Bearbeitungszeit ein, da die BAföG-Beauftragten v.a. in der vorlesungsfreien Zeit nicht durchgehend vor Ort sind.
  4. Studierendenwerk: Das ausgefüllte Formblatt 5 reichen Sie anschließend beim Studierendenwerk West:Brandenburg ein.

Stipendien

Neben Angeboten von politischen Parteien gibt es auch kirchliche, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Stiftungen, die die Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziell und ideell unterstützen. Hier finden Sie eine Auflistung von weiterführenden Links.