Attest
Kann ein Studierender aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Prüfungsleistung nicht oder nicht innerhalb der Bearbeitungszeit anfertigen, hat er dies unverzüglich dem Aufsichtführenden bzw. dem Prüfungsleiter - dieser vertreten durch die Mitarbeiter des Studienbüros - anzuzeigen und die Gründe nachzuweisen, im Fall einer Krankheit durch ärztliches Attest.
Die Prüfungsunfähigkeit ist sofort nach Auftreten der Erkrankung anzuzeigen. Das Attest ist innerhalb von sieben Kalendertagen einzureichen. Eine Anzeige der Prüfungsunfähigkeit und eine Einreichung des Attestes zur Einhaltung der Frist vorab per Mail an wiebke.ryluuni-potsdampde ist möglich. Originale sind unverzüglich nachzureichen.