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Klausurregeln für Aufsichtsarbeiten im Zwischenprüfungsverfahren

(Zwischenprüfungsausschussbeschluss vom 26. Januar 2022)

Es dürfen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder Ähnliches enthalten. Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel zu Beginn des Textes eines Gesetzes sind zugelassen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnungen der Gesetze vermerkt werden.

Bei festgestellten Verstößen wird die Klausurbearbeitung abgebrochen. Das hat einen als ungenügend bewerteten Versuch zur Folge.

Achtung: Anders lautende Aussagen gelten lediglich für die Vorlesung, aber nicht für das Zwischenprüfungsverfahren!