Sie sind dazu nicht verpflichtet. Jedoch unterscheiden sich exam.UP und Moodle nur geringfügig in ihrer Bedienung, verringern jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass technische Probleme auftreten und erhöhen somit die Wahrscheinlichkeit eines problemlosen Prüfungsverlaufs. Zudem bietet exam.UP die Möglichkeit, dass die Studierenden bereits vor Beginn der Prüfung die Selbstständigkeitserklärung abgeben. Ein ausführliches Video-Tutorial zur Erstellung von Prüfungen mit exam.UP finden Sie unter https://mediaup.uni-potsdam.de/Play/14411.
Grundsätzlich gilt, dass Klausuren immer vergleichbar sein müssen. Wenn dies gewährleistet ist (gleiche Bearbeitungszeit, vergleichbare Fragenniveaus etc.), ist dies zulässig.
Man kann die eigentliche Testzeit bei der Moodle-Aktivität „Test“ während der Prüfung nicht verlängern. Allerdings ist es bei der Moodle-Funktion „Aufgabe“ möglich, indem Sie ein Fälligkeitsdatum einrichten. Hierbei sind spätere Abgaben nach dem offiziell eingestellten Abgabezeitpunkt möglich. Abgaben, die dann nach dem offiziellen Abgabezeitpunkt eintreffen, werden als „verspätet“ markiert.
Für Klausuren ist die Moodle-Aktivität „Aufgabe“ weniger geeignet, da eine angemessene Identitätsprüfung nicht möglich ist. Sie können jedoch die Aktivität „Aufgabe“ auf exam.UP nutzen, wo die Möglichkeit besteht, dass die Studierenden vor Beginn der Prüfung die Selbstständigkeitserklärung akzeptieren.
Eine zulässige Möglichkeit besteht darin, dass die Studierenden vor Prüfungsbeginn den Studierendenausweis in die Kamera halten. Dabei ist jedoch aus Datenschutzgründen zu gewährleisten, dass dies nicht in einem Raum geschieht, in dem bereits andere Studierende anwesend sind. Daher sollte Online die Warteraumfreigabe genutzt werden, sodass die Studierenden einzeln den Meeting-Raum betreten und ihren Ausweis vorzeigen können, um anschließend in den Warteraum zurückzukehren. An dieser Stelle sei zudem darauf verwiesen, dass eine Aufzeichnung der Nachweise per Video nicht zulässig ist.
In einem solchen Fall ist das zuvor beschriebene Vorgehen im verhältnismäßigen Maße nicht möglich durchzuführen. Um dennoch gewährleisten zu können, dass die Studierenden die Prüfungsleistung selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht haben, müssen die Studierenden die Selbstständigkeitserklärung unterzeichnen und diese zusammen mit der Klausur abgeben, auch wenn die Eigenständigkeitserklärung die eigene Identitätsprüfung nicht ersetzen kann.
Das Aufnehmen der Studierenden während der Prüfung unterliegt diversen Hürden: Gleichbehandlung, technische Ausstattung der Studierenden, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Verstoß gegen die aktuellen Datenschutzbestimmungen. Eine Aufzeichnung während der Klausur ist folglich nicht zulässig.
Grundsätzlich ist das Mitlaufen der Kamera vorgesehen. Es ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen (bspw. unterschiedliche technische Voraussetzungen, instabile Internetverbindungen etc.) eine dauerhafte Online-Überprüfung der Identität der Studierenden unter Umständen nicht möglich. Dennoch sollte gewährleistet sein, dass jederzeit eine Überprüfung möglich wäre, weshalb eine Zoom-"Begleitung" während der Prüfung empfehlenswert ist.
Der Zeitpunkt und die Form können im Prinzip ähnlich wie bei Klausuren variieren. Vorher, Nachher, als Teil des Prüfungsdokuments. Wichtig ist die Dokumentation. Zu empfehlen ist es, die Selbstständigkeitserklärung bei exam.UP direkt zu Beginn abzufragen.
Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie unter Szenarien und Formate.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Selbstständigkeitserklärung in exam.UP vor dem Beginn der Prüfung abgefragt wird. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/en/zfq/lehre-und-medien/online-lehre-2020/digitales-pruefen#c520002.
Nein. Die Prüfungsform wird generell durch die Prüfenden festgelegt und bedarf keiner Zustimmung. Der Abwicklung der Prüfung als Online-Prüfung wird zudem mittelbar durch die Anmeldung zur Prüfung zugestimmt. Günstig ist hierfür die rechtzeitige und möglichst transparente Ankündigung der Prüfungsform, beispielsweise auf der Webseite, im jeweiligen Moodle-Kurs und bei der Kommunikation mit Studierenden. Durch das Schaffen von Transparenz ist davon auszugehen, dass die Studierenden an der Prüfung teilnehmen. Sollte es trotzdem Studierende geben, die im Einzelfall von der Prüfung zurücktreten müssen (etwa aufgrund einer ungenügenden technischen Ausstattung), so können wir auf die zur Zeit geltenden erweiterten Möglichkeiten des Rücktritts von Prüfungen verweisen. Diese finden Sie unter „Auswirkungen auf Prüfungen & die Prüfungsverwaltung an der Universität Potsdam“ auf der Seite Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Studium und Lehre.
Sofern eine Online-Prüfung vorgesehen wird, besteht das Recht stattdessen eine Präsenzprüfung zu absolvieren. Dieses ist gegenüber den Prüfenden vor der Prüfung mitzuteilen.
Es gibt einen aktuellen Code of Conduct, der per Definition als eine freiwillige Selbstverpflichtung zu verstehen ist. Diesen finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/zim/files/UP-Code_of_Conduct_Videoaufzeichnungen.pdf.
Eingrenzend ist jedoch darauf zu verweisen, dass ein gesonderter Punkt zum Thema „digitales Prüfen“ zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Ausführungen ist.
Normalfall: Lässt sich durch den Vergleich von Klausuren nachweisen, dass die Studierenden voneinander abgeschrieben haben, handelt es sich um einen Fall des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, sodass die Prüfung als nicht bestanden zu werten ist.
Bei Open-Book-Klausuren ist zu empfehlen, bei Verdachtsfällen die angegebenen Quellen sowie Auszüge der Antworten online zu prüfen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass insbesondere bei Recherche- und Fallaufgaben gewährleistet sein muss, dass die Studierenden bereits jene Kompetenzen erworben haben, die für die formalen Anforderungen in Bezug auf das wissenschaftliche Arbeit notwendig sind (richtiges Zitieren, korrektes Angeben verwendeter Quellen etc.), da sie Teil der Prüfungsleistung sind.
Bei Verdacht auf Hilfestellung durch Dritte (beispielsweise durch Anwesenheit von Dritten bei mündlichen Prüfungen) sollte die Prüfung eher nicht abgebrochen, sondern zu Ende geführt werden. Der Verdacht muss dann protokolliert und anschließend nachgegangen werden. Dabei gilt, dass die Beweislast bei der Universität liegt. Ein Verdacht kann bspw. durch Zeugen bewiesen werden, weshalb das Protokollieren des Grundes für den Betrugsverdacht und des Verlaufs der Beweislast wichtig ist.
Den Umfang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten regelt § 17 BAMA-O/BAMALA-O. Ergänzend gelten die Regelungen der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis für Studierende an der Universität Potsdam (Plagiatsrichtlinien). Diese können Sie nachlesen unter http://www.uni-potsdam.de/am-up/2011/ambek-2011-01-037-039.pdf
Leider ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Universität ist für die Herstellung der Prüfungssituation verantwortlich, die Meldung von Fehlfunktionen oder Problemen hingegen ist durch die Studierenden zu erbringen. D.h. Fehler und Probleme müssen sofort durch die Studierenden angezeigt und durch die Prüfungsaufsicht protokolliert werden. Verhindern technische Probleme die Durchführung der Prüfung muss entsprechend reagiert werden, d.h. z.B., dass eine Wiederholung ermöglicht werden muss. Handelt es sich nur um kurzzeitige Störungen des Prüfungssystems, ist es jedoch auch möglich, in Moodle den Bearbeitungszeitraum für einzelne Studierenden zu erweitern (siehe ausführlich docs.moodle.org/36/de/Test_FAQ. ). Grundsätzlich gilt, dass Fehler im Prüfungsverfahren nicht den Studierenden zur Last gelegt werden dürfen.
Bei technischen Problemen, die in der Verantwortung der Studierenden liegen (beispielsweise der Abbruch der Klausur aufgrund eines nicht ausreichend geladenen Laptop-Akkus muss der Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Hilfsmittel bei den Studierenden liegt.
An der Universität Potsdam gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um zu prüfen, ob es sich bei den Prüfungsleistungen um Plagiate handelt. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Fakultätsleitung auf. Darüber hinaus
Wenngleich die Studierenden ein Recht auf Einsichtnahme haben, sollte das Verfahren gut überlegt werden. Ist eine Einsichtnahme in Präsenz nicht möglich, sollte bedacht werden, dass eine Online-Einsicht u. a. mit dem Risiko einhergeht, dass Klausurfragen für kommende Klausuren nicht mehr genutzt werden können.
Grundsätzlich können Prüfungsergebnisse in Moodle archiviert werden, meist in Form von PDF-Dateien. Im Einzelnen ist die Archivierungsform abhängig von der gewählten Prüfungsaktivität in Moodle.
siehe: Ergebnisse sichern
Tel.: +49 331 977-160281
E-Mail: eassessment-teamuuni-potsdampde