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Mündliche videobasierte Prüfungen

Mündliche Prüfungen können durch videobasierte mündliche Prüfungen ersetzt werden. Die Hochschule gewährleistet jedoch weiterhin die Durchführung fairer Prüfungsverfahren sowie die Einhaltung der Chancengleichheit. Die Regelungen der Prüfungsordnung sind sinngemäß anzuwenden.

Zu beachten gilt:

  • Einverständnis der zu Prüfenden zur Prüfungsform und Selbstständigkeitserklärung einholen und dokumentieren
  • ein schriftliches Protokoll wird ggü. einer Videoaufzeichnung der Prüfung als milderes Mittel angesehen und ist daher zu bevorzugen