Zwischenprüfung
Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler.
Allgemeines
Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob die Studierenden das Ziel des Grundstudiums erreicht haben und die fachliche Eignung für das weitere Studium im Hauptstudium vorliegt. Sie wird in Form vorlesungsbegleitender Klausuren in den Pflichtfächern der ersten zwei Fachsemester sowie in einem Grundlagenfach durchgeführt. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Wiederholung. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die erforderlichen Klausuren spätestens bis zum Ende des fünften Fachsemesters erfolgreich erbracht worden sind.
Die Zwischenprüfung umfasst folgende Prüfungsleistungen:
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren im Zivilrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren im Strafrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren im Öffentlichen Recht
- 1 Vorlesungsabschlussklausur im Grundlagenfach (Grundlagen des Rechts)
Weitere Informationen finden Sie in der Zwischenprüfungsordnung.
Anmeldung
Hinweise zur Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren
- Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt ausschließlich über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung.
- Eine An- und Abmeldung ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
- Abmeldungen sind innerhalb dieser Frist persönlich oder per Mail bei Frau Ryl vorzunehmen.
Eine Abmeldung über Moodle ist leider nicht möglich.
Wichtig:
Fragen zur Anmeldung können nur persönlich im Studienbüro bei Frau Ryl geklärt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mail-Anfragen hierzu nicht beantwortet werden – insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Teilnehmenden.
Einsichtnahme
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren gibt es in einem vom Studienbüro festgelegten Zeitraum.
Hinweis: Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt.