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FAQ

Bis wann muss die Zwischenprüfung bestanden sein?

Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die erforderlichen Klausuren bis spätestens zum Ende des 5. Fachsemesters erfolgreich absolviert wurden.
Wichtig: Wird die Zwischenprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden, ist eine Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaften – auch an einer anderen deutschen Universität – grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

Worum handelt es sich beim "Freiversuch"?

Die Freiversuchsregelung ermöglicht es Studierenden im ersten Fachsemester, an Zwischenprüfungsklausuren teilzunehmen, ohne dass ein Nichtbestehen als Prüfungsversuch gewertet wird. Das heißt: Wird eine Klausur im ersten Semester geschrieben und nicht bestanden, bleibt der Prüfungsanspruch unberührt – alle drei regulären Versuche stehen weiterhin zur Verfügung.

Wichtig: Die "Freiversuchsregelung"  gilt nur, wenn man sich im ersten Fachsemester befindet und an der jeweiligen Klausur teilnimmt, nicht jedoch für die Erstsemesterklausuren, die in höheren Semestern erstmalig geschrieben oder wiederholt werden.


Ich kann/möchte eine Klausur nicht mitschreiben, was passiert?

Wer sich zu einer Klausur angemeldet hat, aber nicht daran teilnimmt und sich auch nicht fristgerecht abgemeldet hat, verliert einen der drei möglichen Prüfungsversuche – unabhängig davon, ob:

  • die Klausur nicht angetreten wird,
  • ein leeres Blatt abgegeben wird oder
  • die Klausur mit 0–3 Punkten nicht bestanden wird.

Ausnahme:
Bei nachgewiesener Krankheit oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen bleibt der Prüfungsanspruch vollständig bestehen. In diesem Fall wird der Prüfungsversuch nicht angerechnet.

Hinweis: Ärztliche Atteste sind unverzüglich im Original im Studienbüro bei Frau Ryl einzureichen. Studierende müssen sich grundsätzlich die gebotenen Prüfungsgelegenheiten entgegenhalten lassen. Das bedeutet: Wer bis zum Ende des 5. Fachsemesters nicht alle Wiederholungsmöglichkeiten genutzt hat, kann sich später nicht darauf berufen, nur eine oder zwei wahrgenommen zu haben.

 

Kann ich mir aussuchen, wann ich die Wiederholungen schreibe (z. B. 3. oder 5. Semester)?

Grundsätzlich ja, insbesondere bei Klausuren aus dem zweiten Fachsemester, bei denen es insgesamt vier mögliche Termine gibt. Die Entscheidung, ob man beispielsweise im dritten oder fünften Semester mitschreibt, liegt bei den Studierenden. 

Aber Achtung: Sobald Sie sich zu einer Klausur anmelden, wird dies grundsätzlich als Wahrnehmung eines Prüfungsversuchs gewertet – auch wenn Sie dann nicht erscheinen (vgl. vorherige Frage).

 

Kann ich die Note einer bereits bestandenen Klausur verbessern?

Eine nachträgliche Verbesserung bereits bestandener Klausuren ist ausgeschlossen. Die erzielten Noten in den Zwischenprüfungsklausuren sind für das Bestehen der Zwischenprüfung und den weiteren Studienverlauf ohne Bedeutung – entscheidend ist allein das Bestehen der jeweiligen Klausur. Lediglich im Rahmen des integrierten Bachelorstudiengangs können die Noten Berücksichtigung finden. Auch in diesem Zusammenhang besteht jedoch keine Möglichkeit zur Notenverbesserung.