Universitätsweite Hochschulpartnerschaftsverträge (Cooperation Agreements) bilden die vertragliche Grundlage für Forschungs- und Lehrkooperationen, die über persönliche Beziehungen von Wissenschaftler:innen hinausgehen. Dies betrifft zum Beispiel:
Wenn die Zusammenarbeit mit einer internationalen Hochschule den Austausch von persönlichen Daten, finanziellen Leistungen oder auch Garantien zur Anerkennung studentischer Leistungen erfordert, ist es ratsam, einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.
Fakultätspartnerschaftsverträge
In solchen Fällen, in denen lediglich ein Fachbereich, eine Fakultät oder ein Fach an einer Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule interessiert ist, werden Partnerschaftsverträge auf Ebene der Fakultäten als Fakultätspartnerschaftsverträge abgeschlossen, die die Dekanin bzw. der Dekan unterzeichnet.
Informationen zum Download:
Das International Office berät Angehörige der Fakultäten zur Frage der Schließung von Fakultätspartnerschaftsverträgen. Auf Anfrage stellt das IO Templates zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
Wir beraten auch bei der Erstellung vonArbeitsprogrammen (Implementation Agreements) bzgl. der Einpassung in den dazugehörigen Rahmenvertrag.
Beratung zu speziellen Verträgen
Bei einigen Vertragsarten beraten unsere Kolleg:innen in anderen Dezernaten:
Ansprechpartnerin für Regionen Asien, Australien, Europa
Campus Neues Palais
Am Neuen Palais 10, 14496 Potsdam
Haus 8, Raum 1.06
Ansprechpartnerin für Regionen Nordamerika, Südamerika, Subsahara-Afrika
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Haus 8, Raum 0.36