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Beratung zu Partnerschaftsverträgen

Hochschulpartnerschaftsverträge (Cooperation Agreements)

Universitätsweite Hochschulpartnerschaftsverträge (Cooperation Agreements) bilden die vertragliche Grundlage für Forschungs- und Lehrkooperationen, die über persönliche Beziehungen von Wissenschaftler:innen hinausgehen. Dies betrifft zum Beispiel:

  • Forschungszusammenarbeit (insbesondere Drittmittelprojekte)
  • die Vergabe von Double Degrees
  • den Aufbau gemeinsamer Studiengänge
  • den Austausch von Studierenden und Mitarbeitenden  
  • die Betreuung von Praktikant:innen und Promovierenden

Wenn die Zusammenarbeit mit einer internationalen Hochschule den Austausch von persönlichen Daten, finanziellen Leistungen oder auch Garantien zur Anerkennung studentischer Leistungen erfordert, ist es ratsam, einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.

Fakultätspartnerschaftsverträge

In solchen Fällen, in denen lediglich ein Fachbereich, eine Fakultät oder ein Fach an einer Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule interessiert ist, werden Partnerschaftsverträge auf Ebene der Fakultäten als Fakultätspartnerschaftsverträge abgeschlossen, die die Dekanin bzw. der Dekan unterzeichnet.

    Sprechen Sie uns an!

    Das International Office berät Angehörige der Fakultäten zur Frage der Schließung von Fakultätspartnerschaftsverträgen. Auf Anfrage stellt das IO Templates zum Vertragsabschluss zur Verfügung.

    Wir beraten auch bei der Erstellung vonArbeitsprogrammen (Implementation Agreements) bzgl. der Einpassung in den dazugehörigen Rahmenvertrag. 

    Beratung zu speziellen Verträgen

    Bei einigen Vertragsarten beraten unsere Kolleg:innen in anderen Dezernaten:

    Kleine Nomenklatur der Vertragsarten

    • Cooperation Agreement: Hochschulpartnerschaftsvertrag; kann auch auf Ebene der Fakultät als Fakultätspartnerschaftstvertrag abgeschlossen werden
    • Memorandum of Understanding(MoU): eine von allen Verhandlungspartnern unterzeichnete Absichtserklärung ohne rechtliche Bindewirkung. Das MoU fasst bisherige Gesprächsergebnisse zusammen, schlägt einen Zeitplan zur Konkretisierung von Projekten vor und benennt künftige Vertragspartner. Es sollte zeitlich befristet sein.
    • Letter of Intent (LOI): Absichtserklärung  eines Verhandlungspartners ohne rechtliche Bindungskraft

    Kontakt Regionalreferentin

    Ansprechpartnerin für Regionen Asien, Australien, Europa

     


    Campus Neues Palais
    Am Neuen Palais 10, 14496 Potsdam
    Haus 8, Raum 1.06

    Kontakt Regionalreferentin

    Ansprechpartnerin für Regionen Nordamerika, Südamerika, Subsahara-Afrika

     


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