Finanzierung und Beurlaubung
Finanzierung, Auslands-BAföG, Beurlaubung, Rückerstattung des Semestertickets
Finanzierung
=> DAAD-Stipendium (ACHTUNG: MIND. 30 TAGE!)
“Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende”
Die Stipendien müssen spätestens zum 31.01.2025 abgeschlossen sein. Über eine Verlängerung des Programms "Lehramt.International" wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Bitte informieren Sie sich dazu auf den entsprechenden Webseiten des DAAD.
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- Bewerbungszeitraum 01.06. - 01.07.2024 für Praktika, die vom 01.09. - 01.12.2024 beginnen
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Reisekostenpauschale
- Monatliche Stipendienrate (Vollstipendium)
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- FÖRDERDAUER: mind. 30 Tage bis 6 Monate
(Das Stipendium ist nicht verlängerbar.) - MOTIVATIONSSCHREIBEN (Themenfelder):
- Konkreter Grund Schulwahl (u.a. pädagogischer Schwerpunkt, fachdidaktische Besonderheiten, Schulprofil)
- Vorhandene Sprachkenntnisse/Belegung Sprachkurse
- Eigenständige fachliche Absprachen & organisatorische Vorbereitung
=> Erasmus+ - Stipendium für Praktika im Ausland in Europa (ACHTUNG: MIND. 2 MONATE!)
- KOORDINATION über das LEONARDO-Büro Brandenburg
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- ohne Platzzusage: spät. 6 Monate vor geplantem Praktikumsbeginn
- mit Platzzusage: spät. 3 Monate vor Praktikumsbeginn
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Teilstipendienrate
- FÖRDERDAUER:
- mind. 2 Monate bis max. 12 Monate (mehrere Förderungen durch Erasmus+ während MA-Studium möglich, z.B. Semesteraufenthalt + Praktikumsaufenthalt)
- wird nach Praktikumstagen berechnet
- Kann während Aufenthalt verlängert werden
- HINWEISE:
- kann parallel zu DAAD-Stipendium beantragt werden, aber: bei Zusage beider Stipendien muss eins abgesagt werden
- keine Reisekostenpauschalen oder Versicherungen enthalten (bitte extra abschließen)
Auslands-BAföG
Informationen zum Auslands-BAföG
- Zuständigkeiten beachten
- Frist Antragstellung: 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Förderdauer: Praktikumszeitraum
Beurlaubung
Im Zeitraum der Beurlaubung ist keine Verbuchung von semesterbezogenen Leistungen möglich -> die Verbuchung erfolgt im auf das Urlaubssemester folgende Semester.
- FRIST: im Rückmeldezeitraum
- Die Einreichung des Antrags erfolgt über Ihren PULS-Account (Anträge stellen).
- Mit dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung hochzuladen (Dokumentenupload).
- In bestimmten Fällen kann eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag erfolgen.
- Laut Vertrag zum Erwerb des Deutschlandtickets sind Studierende während einer Beurlaubung nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.
- Zusätzliche Hinweise zur "Beurlaubung bei Auslandsaufenthalten" finden Sie auf den Seiten Studium & Praktikum im Ausland.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Bei einer Beurlaubung können Sie sich das Semesterticket erstatten lassen (s. Link unten).
Rückerstattung des Semestertickets
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA: