Finanzierung und Beurlaubung
Finanzierung, Auslands-BAföG, Beurlaubung, Rückerstattung des Semestertickets
Finanzierung
=> DAAD-Stipendium (ACHTUNG: MIND. 30 TAGE!)
“Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende”
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- Bewerbungszeitraum 01.03. - 31.03. für Praktika, die vom 01.06. - 31.08. beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.06. - 30.06. für Praktika, die vom 01.09. - 01.12. beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.10. - 31.10. für Praktika, die vom 01.01. - 31.05. des Folgejahres beginnen
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Reisekostenpauschale
- Monatliche Stipendienrate (Vollstipendium)
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- FÖRDERDAUER: mind. 30 Tage bis 6 Monate
(Das Stipendium ist nicht verlängerbar.) - MOTIVATIONSSCHREIBEN (Themenfelder):
- Konkreter Grund Schulwahl (u.a. pädagogischer Schwerpunkt, fachdidaktische Besonderheiten, Schulprofil)
- Vorhandene Sprachkenntnisse/Belegung Sprachkurse
- Eigenständige fachliche Absprachen & organisatorische Vorbereitung
=> Erasmus+ - Stipendium für Praktika im Ausland in Europa (ACHTUNG: MIND. 2 MONATE!)
- KOORDINATION über das LEONARDO-Büro Brandenburg
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- Ohne Platzzusage: spät. 6 Monate vor geplantem Praktikumsbeginn
- Mit Platzzusage: spät. 3 Monate vor Praktikumsbeginn
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Teilstipendienrate
- FÖRDERDAUER:
- Mind. 2 Monate bis max. 12 Monate (mehrere Förderungen durch Erasmus+ während MA-Studium möglich, z.B. Semesteraufenthalt + Praktikumsaufenthalt)
- wird nach Praktikumstagen berechnet
- Kann während Aufenthalt verlängert werden
- HINWEISE:
- Kann parallel zu DAAD-Stipendium beantragt werden, aber: bei Zusage beider Stipendien muss eins abgesagt werden
- Keine Reisekostenpauschalen oder Versicherungen enthalten (bitte extra abschließen)
Auslands-BAföG
Informationen zum Auslands-BAföG
- Zuständigkeiten beachten
- Frist Antragstellung: 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Förderdauer: Praktikumszeitraum
Beurlaubung
Im Zeitraum der Beurlaubung ist keine Verbuchung von semesterbezogenen Leistungen möglich -> die Verbuchung erfolgt im auf das Urlaubssemester folgende Semester:
- FRIST: im Rückmeldezeitraum
- 1. SCHRITT: Reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim International Office ein:
- die Erklärung zum Auslandsstudium/Auslandspraktikum
- die Bestätigung der Schule (mit Angabe Praktikumszeitraum)
- 2. SCHRITT: Reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat ein:
- die vom IO unterzeichnete Erklärung zum Auslandsstudium/Auslandspraktikum
- den ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung
Bei einer Beurlaubung können Sie sich das Semesterticket erstatten lassen (s. Link unten).
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA:
Rückerstattung des Semestertickets
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA: