Finanzierung und Beurlaubung
Finanzierung
Für die Finanzierung Ihres Praxissemesters im Ausland gibt es verschieden Unterstützungsmöglichkeiten. So beispielsweise das DAAD-Stipendium oder auch das Erasmus+-Stipendium.
Übersicht Finanzierungsmöglichkeiten
DAAD-Stipendium (ACHTUNG: MIND. 42 TAGE!)
Erasmus+ - Stipendium für Praktika im Ausland in Europa (ACHTUNG: MIND. 2 MONATE!)
Auslands-BAFöG
Informationen zum Auslands-BAföG
- Zuständigkeiten beachten
- Frist Antragstellung: 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Förderdauer: Praktikumszeitraum
Beurlaubung
Im Zeitraum der Beurlaubung ist keine Verbuchung von semesterbezogenen Leistungen möglich -> die Verbuchung erfolgt im auf das Urlaubssemester folgende Semester.
- FRIST: im Rückmeldezeitraum
- Die Einreichung des Antrags erfolgt über Ihren PULS-Account (Anträge stellen).
- Mit dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung hochzuladen (Dokumentenupload).
- In bestimmten Fällen kann eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag erfolgen.
- Laut Vertrag zum Erwerb des Deutschlandtickets sind Studierende während einer Beurlaubung nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.
- Zusätzliche Hinweise zur "Beurlaubung bei Auslandsaufenthalten" finden Sie auf den Seiten Studium & Praktikum im Ausland.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Bei einer Beurlaubung können Sie sich das Semesterticket erstatten lassen (s. Link unten).
Rückerstattung des Semestertickets
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA: