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Nachteilsausgleich Schulpraktikum

Auch im Schulpraktikum haben Sie die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dazu informieren Sie sich grundlegend hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/nachteilsausgleiche.

Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich für die Bildungswissenschaften nicht automatisch für das Schulpraktikum gilt. Das Schulpraktikum hat einen eigenen Prüfungsausschuss unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Tosch (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/pruefungsausschuesse/S).

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn des Schulpraktikums. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag in etwa zeitgleich mit Ihrer Anmeldung in PULS einzureichen (1/2 Jahr vor dem Praktikumsbeginn).

Für Anliegen, die unmittelbar Prüfungs(neben-)leistungen betreffen (z.B. Zeitausgleiche, alternative Prüfungsformen), wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag per E-Mail an Frau Lydia Freidank (lydia.freidankuni-potsdamde). Dieser wird dann vom Prüfungsausschuss begutachtet.

Bitte beachten Sie:

Möchten Sie ausschließlich:

- eine wohnortnahe Schule

- bei der Zuweisung des Wahlpflichtangebots besonders berücksichtigt werden

Dann wenden Sie sich direkt per E-Mail an ma-praktikum-zelbuni-potsdamde (Frau Strobel) und vermerken Sie Ihren Wunsch in Matorix (Bemerkungsfeld). Frau Strobel weist Ihnen nach Vorlage eines Nachweises eine wohnortnahe Schule zu. Ein formaler Antrag auf Nachteilsausgleich ist in diesem Fall nicht nötig.