Achtung!
Ab dem 01.04.2022 verändert sich die Prüfungsregelung. Die Corona-Regelung wird es im Sommersemester 2022 nicht mehr geben, somit gilt die vorherige Zwischenprüfungsregelung (§4 der Zwischenprüfungsordnung).
Corona-Regelung: Auswirkung auf die Zwischenprüfungszeit
Auf die Frist nach §7 Abs. 1 ZwPrO werden bis zu 4 "Corona-Semester" angerechnet. Je nach Studienbeginn wird diese Regelung berechnet. Als "Corona-Semester" können Ihnen SoSe 2020 bis WiSe 21/22 angerechnet werden.
Dies geschieht in Anwendung der Hochschuldpandemieverordnung.
Liebe Studierende,
die Ergebnisse der Zweittermine der Zwischenprüfungsklausuren im Schuldrecht BT I & II und Staatsrecht I können Sie im Moodle-Kurs Zwischenprüfung einsehen.
Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob der Studierende das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und für die weitere Ausbildung im Hauptstudium fachlich geeignet ist. Die Zwischenprüfung wird vorlesungsbegleitend in Form von Klausuren zu den Grundlagenfächern und zu den Lehrveranstaltungen der Hauptrechtsgebiete der ersten drei Fachsemester durchgeführt. Im Fall des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Gelegenheit zu deren zweimaliger Wiederholung. Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass spätestens am Ende des fünften Fachsemesters die erforderliche Anzahl an Klausuren erfolgreich angefertigt worden ist. Die Zwischenprüfung setzt sich zusammen aus:
Klausurregeln für Aufsichtsarbeiten im Zwischenprüfungsverfahren
(Zwischenprüfungsausschussbeschluss vom 20. Juni 2017)
Es dürfen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder Ähnliches enthalten. Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel zu Beginn des Textes eines Gesetzes sind zugelassen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnungen der Gesetze vermerkt werden.
Bei festgestellten Verstößen wird die Klausurbearbeitung abgebrochen. Das hat einen als ungenügend bewerteten Versuch zur Folge.
Achtung: Anders lautende Aussagen gelten lediglich für die Vorlesung, aber nicht für das Zwischenprüfungsverfahren!
Zwischenprüfungsklausuren der Vorlesungsabschlussklausuren vom Sommersemester 2022
Die Teilnahme ist ab dem 2. Fachsemester möglich!
Fach | Tag | Datum | Schreibzeit |
Staatsrecht II | Dienstag | 02.08.2022 | 09 bis 11 Uhr |
Strafrecht AT II | Freitag | 05.08.2022 | 09 bis 11 Uhr |
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II | Dienstag | 09.08.2022 | 15 bis 17 Uhr |
Europäische Rechtsgeschichte II | Freitag | 12.08.2022 | 09 bis 11 Uhr |
Studierende dürfen die jeweiligen Klausuren mitschreiben, in denen Sie noch offene Prüfungsversuche im Zwischenprüfungsverfahren haben.
Die Anmeldung zu den Klausuren wird ab Mittwoch, den 01.06.2022 über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung bis 8 Tage vor Klausurtermin möglich sein.
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass insbesondere aufgrund zentraler Vorgaben jederzeit eine Änderung der Termine bis hin zur vollständigen Absage der Klausuren erfolgen kann.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren gibt es in einem vom Studienbüro festgelegten Zeitraum.
Hinweis: Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt.
Liebe Studierende,
die Einsichtnahme in die Zwischenprüfungsklausur Europäischen Rechtsgeschichte I vom Wintersemester 2021/2022 findet am 14.06. und 15.06.2022 statt. Die Anmeldung zu den Time slots erfolgt über Moodle.
Bitte suchen Sie sich dazu einen Termin aus. Diesen Termin müssen Sie sich merken oder selbstständig notieren, der Termin wird nicht von uns bestätigt.
Zur Einsichtnahme bringen Sie bitte ein fototaugliches Handy (Digitalkamera) mit, die Klausur muss abfotografiert werden. Bitte zeigen Sie zum Termin Ihren Studierendenausweis unaufgefordert vor und halten Sie den Mindestabstand ein. Es besteht Maskenpflicht!
Eine Einsichtnahme durch eine stellvertretende Person ist möglich. Der Einsichtnehmer benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht mit Kopie des Studierendenausweises des Vertretenden. Außerdem benötigt der Einsichtnehmer seinen Lichtbildausweis.
Hinweis: Die Anmeldung ist ab Mittwoch, den 01.06.2022 möglich. Die Studierenden, die die Klausur online mitgeschrieben haben, können diese ab dem 14.06.2022 über Moodle einsehen. Hierfür brauchen Sie sich für keinen Time slot anmelden!
Vom Tag der Einsichtnahme an kann innerhalb einer Woche schriftlich gegen die Bewertung der Prüfungsleistung die Remonstration erhoben werden.
Die Remonstrationsschrift muss substantiierte Hinweise auf Bewertungsmängel geben, eine lediglich pauschal gehaltene Kritik an der Beurteilung genügt dafür nicht. Die Einwände sind dazu konkret und nachvollziehbar, gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung und Angabe von Quellen aus der Literatur und der Rechtsprechung, zu begründen. Von „Notenvorschlägen“ ist abzusehen.
Die Remonstrationen sind innerhalb der Wochenfrist im Studienbüro der Juristischen Fakultät in den üblichen Geschäftszeiten abzugeben. Bei auf dem Postweg zugesandten Remonstrationen gilt der Zeitpunkt des Posteingangs. Nicht fristgerecht eingereichte Remonstrationen werden nicht berücksichtigt.
Onlineklausuren
Bei den digitalen Klausuren zählt die Remonstrationsfrist ab dem Datum, wo die Klausuren vom Studienbüro hochgeladen worden sind.
Kann ein Studierender aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Prüfungsleistung nicht oder nicht innerhalb der Bearbeitungszeit anfertigen, hat er dies unverzüglich dem Aufsichtführenden bzw. dem Prüfungsleiter - dieser vertreten durch die Mitarbeiter des Studienbüros - anzuzeigen und die Gründe nachzuweisen, im Fall einer Krankheit durch ärztliches Attest.
Dem Ärztlichen Attest ist eine Anlage zum Attest beizufügen.
Die Prüfungsunfähigkeit ist sofort nach Auftreten der Erkrankung anzuzeigen. Das Attest und deren Anlage sind innerhalb von 3 Werktage einzureichen. Eine Anzeige der Prüfungsunfähigkeit und eine Einreichung des Attestes zur Einhaltung der Frist vorab per Mail an wiebke.ryluuni-potsdampde ist möglich. Originale sind nachzureichen.