Bei einer Förderzusage wird ein Reisekostenzuschuss durch eine vom Abreiseland abhängige Pauschale übernommen. Die Mindestdauer für den Aufenthalt beträgt 7 Tage, der Aufenthalt kann sich aber auch auf einen längeren Zeitraum erstrecken und entsprechend durch die Pauschale anteilig erstattet werden. Die Auszahlung der Pauschaule erfolgt im Anschluss an den Aufenthalt nach Vorlage der entsprechenden erstattungsfähigen Belege. Für die Nachhaltigkeit des geförderten Forschungstreffens empfiehlt es sich in jedem Fall, weitere Aktivitäten und Vorhaben über die 7 Tage hinaus zu planen und um weitere Drittmittelfinanzierungen zu ergänzen.
Höhe der Förderpauschale: Reisekostenpauschale gestaffelt nach Herkunftsländern zzgl. Aufenthaltspauschale in Potsdam.
Momentan bearbeitet die Reisekostenstelle die Rückerstattungen, die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 6 Monaten.
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in An-spruch genommen werden. Grund hierfür ist das Ziel des Programms, neue Kontaktaufnahmen zu initiieren, um später gemeinsam neue Forschungsgelder einwerben zu können für eine weitere Zusammenarbeit.