E-Learning-Veranstaltungen auf die Lehrverpflichtung anrechnen lassen

Neustart der Eprobungsphase

Im Dezember 2021 hat die Runde der Studiendekan*innen sich über das weitere Verfahren zur Anrechnung von E-Learning auf das Lehrdeputat verständigt. Demnach
- entfällt die Höchstgrenze von 80% Online-Anteilen,
- wird hier wie vorher das Verfahren für Lehrveranstaltungen mit mehr als 50% Online-Anteilen angewendet,
- wird die Eprobungsphase dieser Regelungen bis Ende des Wintersemster '23/'24 fortgeführt.

Die Durchführung von hochwertigem E-Learning erfordert von Lehrenden und von Studierenden genauso viel Zeit und Engagement wie Präsenzveranstaltungen. In der Vergangenheit war vielfach allerdings nicht deutlich, ob und wie die Anteile der Lehre im E-Learning-Format anstelle von Präsenz-Formaten (Kontaktzeiten) als Bestandteil der Erfüllung der Lehrverpflichtung angerechnet werden können. Mit dem Beschluss des Präsidialkollegiums vom 26.09.2019 hat die Universität Potsdam eine Regelung geschaffen, die das Anrechnen von E-Learning-Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung ermöglicht.

Es werden drei Typen der Einbindung von E-Learning-Anteilen in Lehrveranstaltungen unterschieden, die sich im Umfang der ersetzten Kontaktzeiten in (Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester gerechnet) und dem Verfahren der Anrechnung unterscheiden. Im Dezember 2021 hat die Runde der Studiendekan*innen beschlossen, dass die bis dahin geltende Höchstgrenze von 80% Online-Anteilen entfällt.

Lehrveranstaltungstyp 1: Anreicherung

Lehrveranstaltungstyp 2: Integratives Szenario

Lehrveranstaltungstyp 3: Virtuelle Lehre

Übersichtstabelle der Lehrveranstaltungstypen
Tabelle der drei Lehrveranstaltungstypen und des Anrechnungsverfahrens.

Die folgende Übersicht zeigt die Spezifika der anrechenbaren Lehrveranstaltungen.

Klicken Sie bitte auf das Bild, um es komplett anzeigen zu lassen.

Übersichtstabelle der Lehrveranstaltungstypen
Tabelle der drei Lehrveranstaltungstypen und des Anrechnungsverfahrens.

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Kurzinfo

Am 26.06.2019 hat das Präsdialkollegium der Beschlussvorlage zur Anrechnung von E-Learning-Veranstaltungen auf die Lehrverpflichtung zugestimmt. Somit startete eine Erprobungsphase von vier Semestern, um die Regel zu testen und anschließend einer Bewertung zu unterziehen. Für die Bewertung werden Evaluationsergebnisse und didaktische Konzeptionen der Lehrveranstaltungen herangezogen.

Den Text der Beschlussvorlage finden Sie hier:

Regelung zur Anrechnung von E-Learning-Anteilen in Lehrveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung

Ansprechpartner*innen

Jörg Hafer
Durchwahl: -1589

Marlen Schumann
Durchwahl: -1623

E-Mail: lehre.medienuni-potsdamde