Im Dezember 2021 hat die Runde der Studiendekan*innen sich über das weitere Verfahren zur Anrechnung von E-Learning auf das Lehrdeputat verständigt. Demnach
- entfällt die Höchstgrenze von 80% Online-Anteilen,
- wird hier wie vorher das Verfahren für Lehrveranstaltungen mit mehr als 50% Online-Anteilen angewendet,
- wird die Eprobungsphase dieser Regelungen bis Ende des Wintersemster '23/'24 fortgeführt.
Die Durchführung von hochwertigem E-Learning erfordert von Lehrenden und von Studierenden genauso viel Zeit und Engagement wie Präsenzveranstaltungen. In der Vergangenheit war vielfach allerdings nicht deutlich, ob und wie die Anteile der Lehre im E-Learning-Format anstelle von Präsenz-Formaten (Kontaktzeiten) als Bestandteil der Erfüllung der Lehrverpflichtung angerechnet werden können. Mit dem Beschluss des Präsidialkollegiums vom 26.09.2019 hat die Universität Potsdam eine Regelung geschaffen, die das Anrechnen von E-Learning-Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung ermöglicht.
Es werden drei Typen der Einbindung von E-Learning-Anteilen in Lehrveranstaltungen unterschieden, die sich im Umfang der ersetzten Kontaktzeiten in (Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester gerechnet) und dem Verfahren der Anrechnung unterscheiden. Im Dezember 2021 hat die Runde der Studiendekan*innen beschlossen, dass die bis dahin geltende Höchstgrenze von 80% Online-Anteilen entfällt.
Merkmale
1. E-Learning-Anteile sind nicht obligatorisch und dienen der Ergänzung der Präsenzlehre und/oder der Unterstützung von Selbststudienphasen.
2. Präsenztermine werden nicht durch E-Learning-Anteile ersetzt.
Anrechnung auf das Lehrdeputat
Die Anrechnung von Anreicherungsszenarien erfolgt wie bisher allein für die zu Grunde liegende Präsenzveranstaltung.
Verfahren
Das Verfahren zur Anmeldung der Veranstaltung und Anrechnung auf die Lehrverpflichtung erfolgt wie bisher.
Merkmale
1. E-Learning-Anteile sind obligatorisch zur Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung.
2. Die E-Learning-Anteile gehen im Grad der Interaktionsmöglichkeiten über die bloße Bereitstellung von Medienformaten (Texte, Videos, ...) hinaus.
3. Die Lehrveranstaltung wird während der Durchführung von der Lehrperson aktiv betreut.
4. Die zeitliche Belastung der Lehrperson einschließlich Vor- und Nachbereitung ist derjenigen für eine herkömmliche (Präsenz-)Lehrveranstaltung vergleichbar.
5. Es werden bis zu 50 Prozent der Kontaktzeiten (in SWS/Semester) durch E-Learning-Anteile ersetzt.
Anrechnung auf das Lehrdeputat
Integrative Szenarien können in vollem Umfang auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden. Die durch E-Learning-Anteile ersetzten Kontaktzeiten (in SWS/Woche) werden in vollem Umfang auf die Lehrverpflichtung angerechnet. Der Umfang der angerechneten SWS kann den Umfang der SWS, die für eine entsprechende Präsenzveranstaltung veranschlagt werden, nicht übersteigen.
Verfahren
Das Verfahren zur Anmeldung und Anrechnung erfolgt wie bisher in der jeweiligen Fakultät.
Ausweisung des E-Learning-Formats im Vorlesungsverzeichnis
Wir empfehlen die Ausweisung des E-Learning-Formats im Kommentarfeld der Veranstaltung im kommentierten Vorlesungsverzeichnis und in PULS, bspw. "Diese Lehrveranstaltung findet teilweise im E-Learning-Format anstelle von Präsenzveranstaltungen statt."
Merkmale
1. E-Learning-Anteile sind obligatorisch zur Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung.
2. Die E-Learning-Anteile gehen im Grad der Interaktionsmöglichkeiten über die bloße Bereitstellung von Medienformaten (Texte, Videos, ...) hinaus.
3. Die Lehrveranstaltung wird während der Durchführung von der Lehrperson aktiv betreut.
4. Die zeitliche Belastung der Lehrperson einschließlich Vor- und Nachbereitung ist derjenigen für eine herkömmliche (Präsenz-)Lehrveranstaltung vergleichbar.
5. Die E-Learning-Anteile sind mit didaktisch strukturierten Selbststudienanteilen und/oder Rückmeldungsmechanismen versehen, die eine selbsttätige Arbeit der Studierenden ermöglichen.
6. Es werden zwischen 50 und 100 Prozent der Kontaktzeiten (in SWS/Semester) durch E-Learning-Anteile ersetzt.
Anrechnung auf das Lehrdeputat
Verfahren
Für die Veranstaltung wird ein Kurzkonzept an das Dekanat eingereicht, das folgende Punkte umfasst:
Die Lehrveranstaltung wird evaluiert (s.o.)
Ausweisung des E-Learning-Formats im Vorlesungsverzeichnis
Wir empfehlen die Ausweisung des E-Learning-Formats im Kommentarfeld der Veranstaltung im kommentierten Vorlesungsverzeichnis und in PULS, bspw. "Diese Lehrveranstaltung findet überwiegend im E-Learning-Format anstelle von Präsenzveranstaltungen statt."
Am 26.06.2019 hat das Präsdialkollegium der Beschlussvorlage zur Anrechnung von E-Learning-Veranstaltungen auf die Lehrverpflichtung zugestimmt. Somit startete eine Erprobungsphase von vier Semestern, um die Regel zu testen und anschließend einer Bewertung zu unterziehen. Für die Bewertung werden Evaluationsergebnisse und didaktische Konzeptionen der Lehrveranstaltungen herangezogen.
Den Text der Beschlussvorlage finden Sie hier:
Regelung zur Anrechnung von E-Learning-Anteilen in Lehrveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung
Jörg Hafer
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