Alle Chipkarten werden versandt. Auch nach Beginn des Semesters werden die Chipkarten an die angegebene Adresse der Studierenden verschickt.
Wenn Ihre Zahlung für das Semester eingegangen ist, wird die Chipkarte erstellt und in den darauffolgenden Tagen an Sie versandt. Sobald die Chipkarte versandt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine aktuelle Adresse an der Universität Potsdam anzugeben.
Nein. Die PUCK begleitet Sie (wenn sie nicht verloren bzw. kaputt geht) während des gesamten Studiums an der Universität Potsdam. Auf dem unteren Teil der Karte befindet sich ein wiederbedruckbarer Bereich. Nach Ihrer Rückmeldung können Sie diesen Bereich bei Nutzung der Validierungsstation mit dem jeweils aktuellen Gültigkeitszeitraum neu bedrucken lassen.
* Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der PUCK Servicestelle als gleichwertig angesehen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.
Das Gültigkeitsdatum wird semesterweise auf den dafür vorgesehenen Streifen auf der Chipkarte aufgedruckt.
Ist noch das letzte Semester, nach der Aktualisierung, auf dem Gültigkeitsaufdruck sichtbar oder ist der Aufdruck überhaupt nicht mehr vorhanden? Was tun?
Gehen Sie bitte zu einer anderen Validierungsstation und versuchen Sie die Gültigkeit erneut aufzudrucken.
Achtung: Thermochromschicht nicht abkratzen oder beschädigen!
Ist der Gültigkeitsaufdruck noch immer unlesbar, so wenden Sie sich bitte an die PUCK Servicestelle!
Die PUCK Servicestelle kann Chipkarten auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen. Falls ein technischer Defekt vorliegt, kann dort eine neue PUCK gebührenfrei erstellt werden. Bringen Sie den ausgefüllten Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte, ein aktuelles Passbild, die Chipkarte und Ihren amtlichen Lichtbildausweis zur Sprechzeit mit.
Ist die Karte durch Eigenverschulden defekt (wie zum Beispiel: gebrochen oder gebogen o. ä.), fallen zusätzlich für eine Ersatzausfertigung Kosten in Höhe von 10,00 € an, die Sie nur per girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) bezahlen können!
Auf der Chipkarte sind Vor- und Zuname, ein Passfoto, die Matrikel-Nr. und die 7-, 8- oder 10-stellige Ausweisnummer als Sicherheitsmerkmal zur Legitimation sichtbar vermerkt. Der Gültigkeitsvermerk und das Semesterticket werden auf einem wiederbeschreibbaren Thermochromstreifen sichtbar aufgedruckt.
Bei älteren Chiparten ist die Matrikelnummer zusätzlich als Barcode aufgedruckt. Der Barcode entfällt ab September 2009 auf neu ausgestellten Chipkarten.
Die Verarbeitung der auf der Chipkarte gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Er ist in der Karte integriert und kontaktlos, daher nicht sichtbar.
Die Aufladestationen für die Aufwertung der Geldbörse befinden sich an folgenden Standorten:
Service für Studierende mit Behinderung: Möchten Sie Unterstützung beim Aufladen der Chipkarte erhalten, dann wenden Sie sich bitte an die Sekretariate des ZIM bzw. an die Tutoren in den Computerpools.
Das Restguthaben auf der Geldbörse verfällt, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb des nach der Exmatrikulation folgenden Semesters beantragt wird. Die Auszahlung des Restguthabens erfolgt in Barauszahlung oder per Banküberweisung, anfallende Überweisungsgebühren sind vom Antragsteller zu tragen und werden mit dem Restguthaben verrechnet. Der Studierende erhält die Auszahlung des Restguthabens vom Studentenwerk Potsdam erst nach Bearbeitung des Antrages durch die PUCK- Servicestelle.
Antrag auf Rückzahlung des Restguthabens (PDF)
Nein, Sie müssen keine neue PUCK beantragen, da die Chipkarte mit Strichcode weiterhin ohne Probleme in der Bibliothek nutzbar ist.
Der Druck von Studienbescheinigungen aus vergangenen Semestern ist über das PULS-Portal möglich. Die Bescheinigungen enthalten einen Verifikationskey, mit welchem jede Behörde die Echtheit der Bescheinigung überprüfen kann.
Die Adressenänderung ist über das PULS-Portal möglich.
Um eine neue Chipkarte zu erhalten, lassen Sie zuerst den Namen im Studierendensekretariat ändern und kommen anschließend bitte in die PUCK-Servicestelle. Bringen Sie den ausgefüllten Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte (PDF), ein aktuelles Passbild, eine Kopie der Heiratsurkunde, Ihren amtlichen Lichtbildausweis* und eine girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) zur Sprechzeit mit. Für eine Ersatzausfertigung fallen Kosten in Höhe von 10,00 € an, die Sie nur per girocard bezahlen können!
* Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der PUCK Servicestelle als gleichwertig angesehen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.
Aufgrund starker Benutzung der Chipkarte kann es sein, dass Ihre Ausweisnummer unleserlich ist. In diesem Fall können Sie Ihre Ausweisnummer auch in der PUCK-Servicestelle erfragen.
Ja, die Geldkartenfunktion des Studierendenausweises (PUCK) kann auch zur Zahlung von Bibliotheksgebühren genutzt werden. In allen Bereichsbibliotheken ist die Zahlung mit der PUCK möglich. Zudem stehen in Babelsberg, Am Neuen Palais im Haus 10 und in Golm im Haus 22 Kassenautomaten zur Selbstbedienung zur Verfügung.
Bitte beachtet, dass das Semesterticket ein reines Nahverkehrsticket ist und nicht in den Fernzügen der Deutschen Bahn AG (EC, IC, ICE) und anderer Anbieter wie z.B. dem Flixtrain oder dem ÖBB Nightjet gültig ist. Einige Fernzüge der Bahn sind jedoch auch für die Nutzung mit VBB-Zeitkarten - also auch mit dem Semesterticket - freigegeben. Eine Übersicht dieser Züge finden Sie auf der Homepage der Bahn.
Die Meldung erscheint immer dann, wenn eine Transaktion zwischen Ihrer PUCK und einem Terminal (Drucker, Kopierer, Bibliothek) bzw. einem Baraufwerter in der Mensa oder Cafeteria nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden konnte. Die Chipkarte wurde eventuell zu früh aus dem Chipkartenslot genommen. Dabei erhält Ihre Chipkarte den Eintrag "Löschkarte" und ist somit gesperrt. Alle Funktionen rund um das Bezahlen mit der PUCK sind somit nicht mehr möglich.
Um die Sperre der Karte wieder aufzuheben, muss Sie nochmals mit dem Terminal (Kopierer, Baraufwerter, usw.) verbunden werden, das die Sperre gesetzt hat. Normalerweise ist es das Gerät, an dem die Karte zuletzt funktioniert hat. Sobald der Kartenwert angezeigt wird, ist die Karte wieder voll funktionsfähig. Wird der Fehler erneut angezeigt, vergewissern Sie sich, ob es tatsächlich das zuletzt benutzte Gerät war. Tritt der Fehler weiterhin auf, können Sie sich in der PUCK-Servicestelle eine neue PUCK ausstellen lassen. Beachten Sie bitte die Hinweise unter Verlust der Karte.
Sollten Sie Fragen zum Semesterticket oder aber zu den Befreiungsmöglichkeiten zur Zahlung desselbigen haben, wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
Der AStA wird Ihnen Befreiungsmöglichkeiten aufzeigen können und wird von Ihnen gestellte Anträge auf Befreiung zur Zahlung des Semestertickets entsprechend bescheiden. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die Internetseite: www.asta.uni-potsdam.de
An den drei großen Uni-Standorten:
befinden sich jeweils ein oder zwei Validierungsstationen.
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065