Rechtswissenschaft | Erste juristische Prüfung & Bachelor of Laws (LL.B.)

Die Welt des Rechts entdecken – praxisnah und zukunftsorientiert! Das Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam öffnet die Türen zu vielfältigen Karrieremöglichkeiten in Justiz, Wirtschaft und Verwaltung. Die Juristische Fakultät bietet eine erstklassige Ausbildung mit engagierten und fachlich exzellenten Lehrenden auf einem hochmodernen Campus direkt an der Stadtgrenze zu Berlin. Die Wahlfächer Steuerrecht, Medienrecht und Recht der Digitalisierung sind in der Praxis stark nachgefragt und in der Region teils einzigartig. Schon vor der Ersten Juristischen Prüfung ermöglicht das vollständig integrierte Bachelorstudium einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss, der mit den neuen zusätzlichen Ergänzungsfächern Philosophie, Germanistik oder Geschichte konkrete Perspektiven für ein Masterstudium jenseits der Rechtswissenschaften erschließt. Im Deutsch-Französischen Studiengang mit der Université Paris Nanterre kann parallel zum deutschen Studium die französische License erworben werden und im Anschluss sogar ein deutsch-französischer Masterabschluss (double degree).
Bezeichnung | Rechtswissenschaft |
Abschluss | Erste juristische Prüfung und/oder Bachelor of Laws (LL.B.) |
Regelstudienzeit | 10/6 Semester |
Leistungspunkte | 180 |
Lehrsprache | Deutsch |
Studienbeginn zum 1. Fachsemester | Wintersemester |
Campus | Griebnitzsee |
Zulassungsinformation (NC UP/kein NC) | Zulassungsinformation für die im Dokument angegebenen Semester (PDF) Bitte beachten Sie, dass diese Angaben jedes Jahr im April aktualisiert werden und daher für die Zukunft keine Aussage gemacht werden kann. |
Gebühren & Beiträge | Semestergebühren und -beiträge: ja Studiengebühren: nein |
An der Universität Potsdam hat sich ein modernes Modell der Juristenausbildung etabliert, mit dem das rechtswissenschaftliche Studium sowohl mit dem traditionellen Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung als auch mit einem Bachelorabschluss, dem Bachelor of Laws (LL.B.), abgeschlossen werden kann. Bei dieser Form des Jurastudiums mit integriertem Bachelorstudiengang können die Studierenden individuell entscheiden, ob sie nur den Bachelor of Laws erwerben möchten oder anschließend ihr Studium mit dem Ziel der Ersten Juristischen Prüfung fortsetzen.
Inhalt des Studiums
Absolvent„Für mich war die Uni Potsdam die erste Wahl. Schon frühzeitig habe ich geplant, welche Vertiefung ich im weiteren Studienverlauf wählen möchte. Dabei bin ich auf den steuer- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt gestoßen, den ich nunmehr seit einem Jahr besuche. Die Ausbildung hier erweist sich für mich als praxisnah sowie auf akademisch hohem Niveau.“
Das Fach Rechtswissenschaft (umgangssprachlich „Jura“) befasst sich mit der Erforschung, Charakterisierung und Auslegung gegenwärtiger und historischer juristischer Texte. Dies bildet die Grundlage einer sachgerechten Auseinandersetzung mit Fragen und Problemen nationaler und internationaler Rechtsprechung. Die Ausbildung zum geltenden Recht erfolgt dabei nicht abstrakt, sondern immer anhand praktischer Rechtsfälle, wie überhaupt die Technik der Fallbearbeitung einen wesentlichen Studieninhalt darstellt.
Die Inhalte und Ziele des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam werden im Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) und in der Brandenburgischen Juristenausbildungsordnung (BbgJAO) beschrieben. Danach erstreckt sich das Studium vor allem auf die Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht, aber auch auf die Ausbildung berufsspezifischer Kompetenzen.
Studienziel und zukünftige Arbeitsfelder
Die Studierenden eignen sich im Studium die Kenntnisse der Rechtsordnung mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie ihren europarechtlichen Bezügen an. Sie machen sich überdies mit den Methoden des Rechts vertraut und entwickeln die Fähigkeit, das Recht anzuwenden.
Der Abschlussgrad „Bachelor of Laws“ (LL.B.) ermöglicht es, in Berufsfelder einzusteigen, die keine juristische Staatsprüfung voraussetzen. Dies können unter anderem Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, in Vereinen und Verbänden, im Auswärtigen Amt, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal- und Polizeivollzugsdienst sowie im Banken- und Versicherungswesen sein. Der Abschluss eröffnet zugleich akademische Perspektiven, etwa eine Weiterqualifikation im Rahmen juristischer Masterstudiengänge („Master of Laws“, LL.M.). Bei Wahl eines passenden Ergänzungsfachs (Philosophie, Germanistik, Geschichte) ist der Übergang zu einem nicht juristischen Masterstudium („Master of Arts“, M.A.) an der Universität Potsdam besonders einfach.
Das rechtswissenschaftliche Studium mit Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung bildet die Grundlage für die klassischen Berufsfelder in der Richterschaft, Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft oder im Notariat. Auch ohne Zweite Juristische Prüfung stehen Ihnen vielfältige Tätigkeiten in der Verwaltung, in Unternehmen oder in Verbänden offen. Die Erste Juristische Prüfung eröffnet zudem Arbeitsfelder in der Wissenschaft, etwa im Rahmen einer anschließenden Promotion.
Voraussetzungen für das Studium
Absolventin„Es war von Anfang an leicht, sich hier einzubringen und zu engagieren. Den Studierenden wird viel geboten: Neben typischen Gremien wie dem FSR und dem Fakultätsrat, sowie diversen politischen Hochschulgruppen hat sich an unserer Uni eine der wenigen studentischen Rechtszeitschriften Deutschlands etabliert. Auch die Studierendenorganisation 'El§a' belegt deutschlandweit einen der vorderen 2 Plätze anhand der Mitgliederzahlen im bundesweiten Vergleich. Wer hier verloren geht, ist selber Schuld.“
Grundlegend sind Fähigkeiten gefragt, sich mündlich und schriftlich präzise zu äußern und Gedanken strukturiert wiedergeben zu können. Spaß an der Sprache ist hier von Vorteil. Denn im Jurastudium und dem späteren Beruf muss man genau arbeiten und Worte und deren Bedeutung mit Bedacht wählen. Auch Selbstdisziplin, ein gutes Gedächtnis, Ausdauer und Durchhaltevermögen sind von Wichtigkeit.
Als allgemeine Eignungsvoraussetzung wäre neben einer breiten Allgemeinbildung insbesondere die Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken zu nennen. Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sollten mitgebracht werden. Gute Kenntnisse in fremden Sprachen (insbes. Englisch und Französisch) werden in Zukunft für Juristen noch wichtiger werden.
Die Universität Potsdam stellt speziell für Studieninteressierte der Rechtswissenschaften ein Online-Self-Assessments zur Verfügung, mit dem u.a. geprüft werden kann, inwieweit das Studium zu einem passt.
Für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Aufbau des Studiums
Das klassische Studium der Rechtswissenschaften gliedert sich in vier Abschnitte: Grundstudium, Hauptstudium, Schwerpunktbereichsstudium und Examensvorbereitung. Das Bachelorstudium, welches bereits nach dem Hauptstudium endet, ist dabei vollständig in das klassische Examensstudium integriert. Das hat einen großen Vorteil: ein Studium, zwei Abschlüsse.
- Das Grundstudium dauert zwei Semester und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen (1. und 2. Fachsemester). Es dient zur ernsthaften Orientierung, ob Sie mit den Rechtswissenschaften ein für Sie passendes Studienfach gewählt haben.
- Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Unterabschnitte.
- Die ersten beiden Semester des Hauptstudiums sind für alle Studierenden gleich (3. und 4. Fachsemester). Dort geht es wie im Grundstudium um die Festigung und den Ausbau grundlegender Rechtskenntnisse. Weil die ersten vier Semester für alle Studierenden gleich sind, wird dieser Abschnitt auch Basisstudium genannt.
- Im zweiten Teil des Hauptstudiums (5. und 6. Fachsemester) beginnt das Aufbaustudium und Sie müssen sich entscheiden: Streben Sie die Erste Juristische Prüfung an, so müssen Sie das Ergänzungsfach „Rechtswissenschaften Vertiefung“ wählen. Damit ist sichergestellt, dass Sie später die Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung erfüllen. Entscheiden Sie sich gegen diesen klassischen Weg, können Sie aus den Ergänzungsfächern „Philosophie“, „Germanistik“ und „Geschichte“ wählen und besuchen dann Vorlesungen an den jeweiligen Fakultäten. Am Ende des Aufbaustudiums schreiben Sie die Bachelorarbeit (6. Fachsemester).
- Mit dem Abschluss des Hauptstudiums/Aufbaustudiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor auf Laws“ (LL.B.). Bei Abschluss des Ergänzungsfachs „Rechtswissenschaften Vertiefung“ haben Sie die Möglichkeit, die klassische juristische Ausbildung an der Fakultät mit dem Ziel der Ersten Juristischen Prüfung fortzusetzen.
- Im Schwerpunktbereichsstudium geht es um die wissenschaftliche Spezialisierung (6. und 7. Fachsemester). Sie können aus einer Vielzahl von interessanten und praktisch relevanten Schwerpunktbereichen auswählen. Das Aufbau- und das Schwerpunktbereichsstudium überschneiden sich etwas. Hintergrund ist, dass die im Schwerpunktbereichsstudium zu fertigende wissenschaftliche Seminararbeit zugleich als Bachelorarbeit anerkannt wird. Das Schwerpunktbereichsstudium endet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, deren Note zu 30% in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung eingeht.
- Die Examensvorbereitung (8. und 9. Fachsemester) dientder konzentrierten Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung, die 70% der Gesamtnote in der Ersten Juristischen Prüfung ausmacht. Angeboten wird u.a. ein einjähriger Hauptkurs, ein Examensklausurenkurs sowie in jedem Semester ein Probe-Examen. Mit der staatlichen Pflichtfachprüfung (10. Fachsemester) endet das Studium.
In der folgenden Darstellung sind die Studieninhalte schematisch abgebildet. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der fachspezifischen Ordnung.
Semester | Studieninhalte | Form | LP |
---|---|---|---|
1. Semester | Bürgerliches Recht I: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I | PM | 9 LP |
Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht | PM | 9 LP | |
Strafrecht I: Strafrecht Allgemeiner Teil I | PM | 9 LP | |
Grundlagen des Rechts | PM | 6 LP | |
2. Semester | Bürgerliches Recht II; Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II | PM | 9 LP |
Öffentliches Recht II: Grundrechte | PM | 9 LP | |
Strafrecht II: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Besonderer Teil I | PM | 9 LP | |
3. Semester | Bürgerliches Recht III: Schuldrecht Besonderer Teil | PM | 9 LP |
Öffentliches Recht III: Allgemeines Verwaltungsrecht | PM | 9 LP | |
Strafrecht III: Strafrecht Besonderer Teil II | PM | 6 LP | |
Schlüsselqualifikation | PM | 6 LP | |
4. Semester | Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht | PM | 6 LP |
Öffentliches Recht IV: Staatsrecht III und Europarecht | PM | 6 LP | |
Strafrecht IV: Strafrecht Besonderer Teil III und Strafprozessrecht | PM | 6 LP | |
Praxismodul | PM | 12 LP | |
5. + 6. Semester | Aufbaustudium: Wahl eines Ergänzungsfaches: |
Ergänzungsfach: Rechtswissenschaft Vertiefung (48 LP)
Ergänzungsfach: Philosophie (48 LP)
Ergänzungsfach: Germanistik (48 LP)
Ergänzungsfach: Geschichte (48 LP)
Wahlpflichtbereich Fremdsprache | PM | 6 LP | |
Bachelorarbeit | 6 LP | ||
Summe | 180 LP |
PM = Pflichtmodul, WPM= Wahlpflichtmodul
Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Das Bachelorstudium (Regelstudienzeit sechs Semester) erfordert 180 Leistungspunkte.
Fortsetzung des Studiums bis zur Ersten Juristischen Prüfung
Im Schwerpunktbereichsstudium kann aus verschiedenen Fächern gewählt werden. Dadurch werden vertiefende Kenntnisse in einem Teilbereich der Rechtswissenschaft erworben.
Semester | Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung |
---|---|
6. Semester | Wahl eines Schwerpunktbereichs: |
SPB 1 Prozessführung und Konfliktlösung | |
SPB 2 Internationales Privatrecht | |
SPB 3 Geistiges Eigentum - Digitalisierung – Wettbewerb | |
SPB 4 Medienrecht | |
SPB 5: Gesellschafts- und Steuerrecht | |
SPB 6: Medien-, Wirtschafts- und europäisches Strafrecht | |
SPB 7: Staat - Wirtschaft – Kommunales | |
SPB 8: Internationales Recht | |
SPB 9: Geschichte des Rechts | |
SPB 10: Kirchenrecht | |
7. Semester | Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung |
8. Semester | Examensvorbereitung und freiwilliges Probe-Examen |
9. Semester | Examensvorbereitung und freiwilliges Probe-Examen |
10. Semester | Staatliche Pflichtfachprüfung |
Abschluss: Erste Juristische Prüfung
Der Studienabschluss Erste Juristischen Prüfung (Regelstudienzeit zehn Semester) setzt sich aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) zusammen. Mit der Ersten Juristischen Prüfung endet die Ausbildung an der Universität.
Weitere praktische Ausbildung zum Volljuristen
Um die klassischen Berufe in der Richterschaft, Anwaltschaft oder Staatsanwaltschaft ergreifen zu können, ist die Befähigung zum Richteramt erforderlich. Zusätzlich zum Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung muss dafür ein praktischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen.
Vorteile auf einen Blick
- Erstklassige Ausbildung auf einem hochmodernen Campus in unmittelbarer Nähe zu Berlin.
- Vollständig integrierter Bachelorstudiengang ermöglicht einen Studienabschluss bereits vor der Ersten Juristischen Prüfung.
- Attraktive Ergänzungsfächer im Bachelorstudium, auch mit außerjuristischen Perspektiven.
- Regional teils einzigartige Wahlfächer im Examensstudiengang.
- Kooperation mit der Université Paris Nanterre ermöglicht im deutsch-französische Studiengang, neben den deutschen Studienabschlüssen auch die französische License und einen deutsch-französischen Masterabschluss (double degree) zu erwerben.
Bewerbung und Immatrikulation
Sie haben sich entschieden, Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam zu studieren? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt auf den Bewerbungsseiten über das aktuelle Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren informieren.
Dort erhalten Sie ab Mitte Mai auch alle Informationen über die Zulassungsbeschränkungen (NC) zum Wintersemester.
Kontakt & Vorteile
Kontakt
Juristische Fakultät
Katharina Moisa | Studienfachberatung
Diese Beschreibung basiert z.T. auf Angaben der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den integrierten Bachelorstudiengang im Fach Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 12.12.2012 sowie auf Angaben der zweiten Satzung zur Änderung der Studienordnung und der Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 24. Februar 2010 (AmBek 13/10, S. 204), sowie den Änderungssatzungen dieser Ordnung.