Wenn Sie bereits in einem Studiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert sind, können Sie gleichzeitig in einem anderen Studiengang immatrikuliert werden, wenn Sie beabsichtigen, in beiden Studiengängen einen Abschluss zu erwerben.
Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist ein Zulassungsbescheid erforderlich. Ein Doppelstudium in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann nur durch gesonderten begründeten Antrag erfolgen, wenn:
Informationen über die Verfahrensweise erteilt das Studierendensekretariat.
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik immatrikuliert sind und zusätzlich an der Universität Potsdam einen Studienabschluss erwerben möchten, müssen Sie ein Parallelstudium beantragen.
Die Immatrikulation in ein Parallelstudium kann nur erfolgen, wenn Sie beabsichtigen, in beiden Studiengängen einen Abschluss zu erwerben. Ein Parallelstudium in einem zulassungsfreien und einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn eine Zulassung für den zulassungs-beschränkten Studiengang vorliegt. Ein Parallelstudium in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann nur durch gesonderten begründeten Antrag erfolgen, wenn
Informationen über die Verfahrensweise erteilt das Studierendensekretariat.
Universität Potsdam
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Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065
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