Als Noten zur Bewertung von Prüfungsleistungen sind folgende Zahlenwerte zugelassen:
1 = sehr gut (eine hervorragende Leistung)
2 = gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)
3 = befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
4 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
5 = nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt).
Zu besseren Differenzierung können auch Zwischennoten verwendet werden, so dass sich insgesamt folgende Notenskala ergibt:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0
Prüfungsnebenleistungen sind besondere Studienleistungen, die immer lediglich bewertet (mit Erfolg/ohne Erfolg) werden; sie werden nicht benotet. Sie sind immer Abschlussvoraussetzung für ein ganzes Modul, können aber bereits als Teilnahmevoraussetzung für eine Modulprüfung vorgesehen sein. Wenn die Prüfungsnebenleistung eine Teilnahmevoraussetzung für eine Modulprüfung ist, muss die Prüfungsnebenleistung erfolgreich vor der Anmeldung bzw. Teilnahme an der Modulprüfung erbracht worden sein.
Alle Prüfungsleistungen (Modul(teil)prüfung) können im Falle einer Bewertung mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ zweimal wiederholt werden (Ausnahmen gelten bei Freiversuchen). Die zweite Wiederholungsprüfung muss von zwei Prüfern bewertet werden. Die Abschlussarbeit als besondere Prüfungsleistung ist lediglich einmal wiederholbar.
Nichtbestandene Prüfungsnebenleistungen können unbegrenzt oft wiederholt werden.
Eine Studienleistung ist weder eine Prüfungsleistung noch eine Prüfungsnebenleistung.
Eine Studienleistung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
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