Einstufung in ein Fachsemester und Anerkennung von Leistungen
Sie haben bereits ein Studium begonnen oder sogar absolviert. Dann ist oft rechtzeitig vor der Bewerbung/Immatrikulation die „Einstufung in ein Fachsemester“ durch den Prüfungsausschuss des an der Universität Potsdam angestrebten Faches (ggf. auch von beiden Fächern in Kombinationsstudiengängen) erforderlich.
Wann brauche ich eine Einstufung?
Eine „Einstufung in ein Fachsemester“ ist erforderlich,
- wenn Sie an der Universität Potsdam ein Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen wollen und Sie Leistungen, die in ähnlicher Weise in Ihrem Wunschstudiengang zu erbringen sind, bereits in einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule oder auch innerhalb einer Ausbildung absolviert haben, daher einen Studienfortschritt aufweisen und nicht im ersten Fachsemester starten.
- wenn Sie zuvor bereits in einem verwandten oder gleichen Studiengang immatrikuliert waren. Sie planen bspw. die Fortsetzung eines unterbrochenen Studiums, einen Hochschulwechsel oder eine Studienfortsetzung in einem ähnlichen oder gleichen Studiengang – dann ist immer eine Einstufung erforderlich, und zwar unabhängig von Ihrem tatsächlichen Studienfortschritt!
In Betracht kommt dabei also auch eine Einstufung in ein erstes Fachsemester. Mit einer Einstufung ins erste Fachsemester wird lediglich bestätigt, dass Sie sich für ein erstes Fachsemester bewerben und immatrikulieren dürfen.
Wann kann ich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden?
Wenn Sie über anerkennungsfähige Leistungen in dem Umfang verfügen, der etwa dem vorgesehenen Leistungsumfang in dem von Ihnen an der Uni Potsdam angestrebten Fach in mindestens einem Fachsemester entspricht, kann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen. Welche Leistungen anzuerkennen sind und in welches Fachsemester die Einstufung erfolgt, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Wie und wann beantrage ich die Einstufung in ein Fachsemester?
Den Antrag auf Einstufung richten Sie bitte rechtzeitig vor Bewerbung/Immatrikulation/Wechsel an den Prüfungsausschuss des angestrebten Faches an der Uni Potsdam. Bitte unbedingt 6 Wochen Bearbeitungszeit dafür einplanen!
Wenn ein Antrag außerhalb der empfohlenen Zeiträume gestellt wurde, kann nicht garantiert werden, dass eine Bearbeitung noch bis zum Ende der einschlägigen Antragsfristen für eine Bewerbung oder eine Immatrikulation erreicht werden kann.
Ein Antrag geht ins Leere, wenn die Fristen für eine Zulassung bzw. die Immatrikulation für das beantragte Semester abgelaufen sind.
Mit dem Antrag sollten eine aktuelle Leistungsübersicht und ggf. weitergehende Informationen wie Modulbeschreibungen oder Modulhandbücher vorgelegt werden. Sollte das vorherige Studium im Ausland absolviert worden sein, können auch Übersetzungen erforderlich werden. Ohne erforderliche Unterlagen kann über Ihren Antrag nicht entschieden werden.
Besonderheiten zur Antragstellung gelten in folgenden Fällen:
- Wenn Sie ein Fach an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät studieren möchten, richten Sie den Antrag auf Einstufung bitte nicht direkt an die Prüfungsausschüsse, sondern stets über die Geschäftsstelle Studium und Lehre der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ein. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
- Wenn Sie ein Fach an der Digital Engineering Fakultät studieren möchten, senden Sie den Antrag auf Einstufung bitte nicht direkt an die Prüfungsausschüsse, sondern an folgende Adressen: im Bachelor IT-Systems Engineering an studentaffairsuhpi.uni-potsdampde und im Master Computer Science und Digital Health an master-infouhpipde.
- Für Anträge auf Einstufung im Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung nutzen Sie bitte folgenden Link.
- Für Anträge auf Einstufung im Fach Psychologie beachten Sie bitte die Hinweise unter folgendem Link.
Was passiert nach erfolgter Einstufung mit dem Einstufungsantrag?
Sie erhalten den bearbeiteten Antrag aus dem Fach zurück. Danach dürfen Sie sich nur für genau das Fachsemester bewerben/immatrikulieren/wechseln („bewerben“ für Fächer mit NC, „immatrikulieren/wechseln“ für Fächer ohne NC), in das die Einstufung erfolgt ist. Zudem kann eine Bewerbung/Immatrikualtion/Wechsel nur für ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem aktuellen Bachelorstudienangebot bzw. Masterstudienangebot entnehmen.
Eine Einstufung muss immer für das Semester, in welchem das gewünschte Studium aufgenommen werden soll, vorgelegt werden. Eine einmal ergangene Einstufung kann nicht für ein Folgesemester wiederverwendet werden. Konnte also eine Einstufung nicht erfolgreich im Verfahren einer Bewerbung/einer Immatrikulation/eines Wechsels umgesetzt werden, müssen Sie sich erneut einstufen lassen.
Die Infos zu Bewerbung und Immatrikulation finden Sie hier.
Die Infos zum internen Fachwechsel finden Sie hier.
Wann und wie erfolgt die Anerkennung von bisher bereits erbrachten Leistungen für das an der Uni Potsdam angestrebte Studium?
Sobald Sie die Immatrikulation/den internen Wechsel beantragt haben (im Fall eines NC ist dies erst nach einer Zulassung möglich), richten Sie nun an den Prüfungsausschuss den Antrag auf Anerkennung.
Achtung: Besonderheiten bei Fächern der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und Studiengang Rechtswissenschaft beachten!
Übrigens:
Sollten Sie den Anerkennungsantrag bereits zusammen mit dem Einstufungsantrag gestellt und bearbeitet zurückbekommen haben, erübrigt sich dieser Schritt. Haben Sie den Anerkennungsantrag noch nicht zurückbekommen, erinnern Sie ggf. nun den Prüfungsausschuss daran, den Antrag auf Anerkennung jetzt zu bearbeiten und Ihnen zuzusenden.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere in Kombinationsstudiengängen auch für Teilbereiche außerhalb der eigentlichen Studienfächer eine Anerkennung von ggf. bereits erbrachten Leistungen erfolgen kann und soll. Das betrifft im Zwei-Fach-Bachelor den Teilbereich der Schlüsselkompetenzen und im Lehramtsstudium den Teilbereich der Bildungswissenschaften bzw. der Grundschulbildung/ Bildungswissenschaften. Eine „Einstufung in ein Fachsemester“ ist für diese Teilbereiche nicht erforderlich. Es reicht aus, die „Anerkennung“ zu beantragen und den Anerkennungsantrag nach dessen Bearbeitung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zügig beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Was geschieht mit einem vom Prüfungsausschuss bearbeiteten Antrag auf Anerkennung?
Sie erhalten den Antrag auf Anerkennung bearbeitet vom Prüfungsausschuss zurück. Nach erfolgter Immatrikulation reichen Sie bitte den bearbeiteten Antrag auf Anerkennung unverzüglich im Zentralen Prüfungsamt ein. Bitte nutzen Sie hierzu den Link "Dokumentenupload" in Ihrem PULS-Account. Im Zentralen Prüfungsamt werden die im Anerkennungsantrag vermerkten anerkannten Leistungen in Ihrer Potsdamer Leistungspunkteübersicht verbucht und Sie können darauf aufbauend weiterstudieren (Einsicht in die Leistungspunkteübersicht erhalten Sie über PULS).
Ergänzende Hinweise
- Grundlegende Hinweise zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
- Grundlegende Hinweise zur Anerkennung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Potsdam
Kontakt
Zentrale Studienberatung
Universität Potsdam | Dezernat für Studienangelegenheiten
- telephone:+49 331 977-1715
- fax:+49 331 977-1065
- E-Mail:studienberatunguuni-potsdampde
address: Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10, Haus 8
14469 Potsdam
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