Die Exmatrikulation führt zur Beendigung der Mitgliedschaft an der Universität Potsdam.
Sie kann auf Antrag des Studierenden oder von Amts wegen erfolgen (siehe dazu auch § 14 der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam).
Wenn Sie das Studium erfolgreich beendet haben bzw. bis Semesterende beenden werden, es an einer anderen Hochschule fortsetzen wollen bzw. auf unbestimmte Zeit unterbrechen oder abbrechen möchten, können Sie den Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat stellen.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Die Exmatrikulation kann frühestens zu dem Tag erfolgen, an dem der Antrag auf Exmatrikulation und die beizufügenden Unterlagen (PUCK) vorliegen.
Sollten Sie die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters nach erfolgter Rückmeldung zum nächsten Semester beantragt haben, müssen Sie dem Antrag ebenfalls die Chipkarte beilegen. Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, ist dem Antrag auf Exmatrikulation eine Kopie des Nachweises über ein abgeschlossenes Studium beizufügen.
Die Möglichkeit der Erstattung von bereits gezahlten Semestergebühren und -beiträgen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:
Auf Grund eines Hochschulwechsels empfiehlt sich eine Exmatrikulation zum Semesterende (31.03. / 30.09.) - damit Ihr Studierendenstatus nicht unterbrochen wird, denn die neue Hochschule schreibt Sie erst mit Wirkung zum neuen Semester ein. Ggf. erkundigen Sie sich an Ihrer neuen Hochschule, wann dort das Semester anfängt. Die Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie zur Einschreibung an Ihrer neuen Universität benötigen, erhalten Sie schon vorher ausgehändigt bzw. zugesandt.
Eine Exmatrikulation von Amts wegen, d.h. ohne eigenen Antrag, erfolgt entsprechend § 14 der Immatrikulationsordnung, wenn ein Studierender:
Alle entsprechenden Formulare finden Sie hier.