… zur Übersicht der erbrachten Leistungen
Wo finde ich meine Leistungsübersicht?
Ihre Leistungsübersicht können Sie sich als immatrikulierte Studierende im aktuellen Studiengang an der Universität Potsdam selber über PULS unter "Meine Leistungen" bzw. "Meine Dokumente" ausdrucken. Mit dem Tag der Exmatrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf PULS und erhalten Ihre Leistungsübersicht nur auf Nachfrage im Prüfungsamt.
Wo erhalte ich eine englische Übersetzung meiner Leistungsübersicht?
Derzeit kann eine englische Übersetzung der Leistungsübersicht noch nicht im Studienbüro/Prüfungsamt zur Verfügung gestellt werden. Im International Office kann eine von Ihnen angefertigte Übersetzung bestätigt werden. Tragen Sie Ihre besuchten Kurse in englischer Sprache in die vom International Office bereitgestellte Vorlage ein und wenden Sie sich mit der deutschsprachigen Leistungsübersicht und der von Ihnen ausgefüllten Vorlage an das International Office, wo Ihnen die Liste bestätigt wird. Die Vorlage finden Sie hier International Office - Transcript of Records (Liste der bisher besuchten Veranstaltungen)
Wo erhalte ich eine amtliche Beglaubigung der Leistungsübersicht und der vorläufigen Durchschnittsnote, die ich für den Wechsel in einen Masterstudiengang oder für einen Hochschulwechsel benötige?
Die für den Wechsel in einen Masterstudiengang oder einen Hochschulwechsel erforderliche Leistungsübersicht und vorläufige Durchschnittsnote mit Unterschrift und Stempel wird Ihnen vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Formulare anderer Hochschulen nicht ausgefüllt werden. Alle erforderlichen Daten gehen aus den genannten Bescheinigungen hervor.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass wir nicht mehr als drei Bescheinigungen pro Semester erstellen können. (Bitte reichen Sie keine selbst erstellten Bescheinigungen im Prüfungsamt ein!)
Benötigen Sie mehr als 3 Exemplare innerhalb eines Bewerbungszeitraumes? Dann können Sie sich Ihre Dokumente von einer dazu bemächtigten öffentlichen Behörde, wie zum Beispiel dem Bürgeramt, oder notariell beglaubigen lassen.
Warum werden meine erbrachten Leistungen nicht auf der Leistungsübersicht angezeigt?
Es kann verschiedene Gründe haben, warum Ihre Noten/Leistungen nicht angezeigt werden:
- Sie haben sich nicht zur Leistungserfassung über PULS angemeldet oder wurden nicht von den Dozent*innen zugelassen.
- Sie haben sich fehlerhaft zur Leistungserfassung angemeldet (z.B. Prüfungsnummer doppelt angemeldet)
- Die Bewertung wurde durch die Lehrenden noch nicht eingetragen.
- Falls Sie einen Fach- oder Studiengangwechsel vorgenommen haben, wurden Ihre Leistungen für den neuen Studiengang ggf. vom Prüfungsausschuss noch nicht anerkannt bzw. noch nicht im zentralen Prüfungsamt/Studienbüro eingereicht, oder die Anerkennung wurde noch nicht bearbeitet. Der Bearbeitung von Anerkennungsanträgen sollten Sie in der weiteren Studienplanung ausreichend Zeit einräumen.
- Falls auf Ihrer Leistungsübersicht die Note Ihrer Abschlussarbeit noch nicht angezeigt wird, so liegen dem Prüfungsamt/Studienbüro die Gutachten oder ggf. auch die Note einer erforderlichen Disputation/Verteidigung noch nicht vor. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuer*innen.
Was mache ich, wenn Leistungen auf der Übersicht nicht korrekt eingetragen sind?
In diesen Fällen wenden Sie sich zunächst unmittelbar an das Prüfungsamt/Studienbüro, um mögliche Fehlerquellen feststellen zu lassen.
Die Angaben auf der Leistungsübersicht stehen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Überprüfung hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenden Sie sich bitte für eine Korrektur bzw. Überprüfung an die Prüfungssachbearbeitung.
Kann ich in einzelnen Bereichen mehr Leistungspunkte erbringen, als laut fachspezifischer Ordnung gefordert?
Wenn auf Ihrer Leistungsübersicht in einem Wahlpflichtbereich mehr Module erfolgreich abgeschlossen wurden, als in Ihrer fachspezifischen Ordnung vorgesehen sind, kann eine Benennung der Module, die in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen, erfolgen. Hierfür ist das Formular „Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule“ zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule nur einmalig vorgenommen werden kann und bis spätestens zur Abgabe der Abschlussarbeit zu erfolgen hat (BAMA-O §27(4), §31(2) / BAMALA-O §27(5), §31(5)). Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, dann zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses, bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht-Leistungspunkten erreicht ist.