Über PULS gibt es zwei Anmelde-Verfahren:
Bei Studiengängen, die nicht über PULS betreut werden, erfolgt eine schriftliche Anmeldung im Fach.
Die genaue Beschreibung kann unter Studien- und Prüfungsorganisation mit PULS und Belegen von Lehrveranstaltungen nachgelesen werden.
Sie können sich ggf. zum nächsten angebotenen Termin anmelden (§ 12 Abs. 5 BAMA-O/BAMALA-O). Eine Teilnahme an der Leistung, deren Anmeldefrist Sie versäumt haben, ist nicht möglich.
Ja, innerhalb der Belegung-, Anmelde- und Rücktrittsfristen bzw. bis acht Tage vor der nicht lehrveranstaltungsbegleitenden Modulprüfung.
Wenn Sie wirksam von einer Prüfung/Prüfungsanmeldung zurückgetreten sind, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt.
Ja, um an einer Prüfung wieder teilnehmen zu können, bedarf es einer erneuten Anmeldung. Das oben dargestellte Anmeldeverfahren ist zu durchlaufen. Die erste Anmeldung bleibt nicht bestehen.
Ein Rücktritt außerhalb der Rücktrittsfristen ist grundsätzlich nicht möglich, nur bei besonders gravierenden Gründen (z.B. Prüfungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, Krankenhausaufenthalt) kann ein Rücktritt unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Zum Rücktritt wegen Krankheit siehe unten zu „Wie muss ich vorgehen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?“.
Haben Sie bereits an einer Prüfung teilgenommen, können Sie nachträglich nicht von dieser zurücktreten. Mit der Teilnahme erklären Sie prüfungsfähig zu sein. Überlegen Sie daher genau, ob Sie bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihrer Prüfungsfähigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen oder lieber einen Arzt aufsuchen.
Das ärztliche Attest reichen Sie bitte innerhalb von 7 Kalendertagen (nach Auftreten des Krankheitsfalles/ Feststellungsdatum) zusammen mit der Anlage zum Attest per Post oder per E-Mail im Prüfungsamt/Studienbüro ein.
Als Postadresse nutzen Sie bitte ausschließlich:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Das Ausfüllen der Anlage zum Attest ist zwingend erforderlich, da eine Zuordnung zur jeweiligen Prüfungsleistung ansonsten nicht möglich ist.
Sie werden von der Leistungserfassung abgemeldet. Nach Verbuchung des ärztlichen Attestes ist die Anmeldung auf der Leistungsübersicht nicht mehr ersichtlich.
Für die Erbringung der Leistung bedarf es einer erneuten Anmeldung. Das oben dargestellte Anmeldeverfahren ist zu durchlaufen.
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065