Sie haben eine berufliche Qualifizierung, keine schulische Hochschulzugangsberechtigung und denken über ein Studium nach? Sie sind berufstätig und möchten sich weiterbilden? An der Universität Potsdam sind Sie nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung berechtigt, ein Studium aufzunehmen.
1. Schritt: Welche berufliche Qualifikation bringen Sie mit? Bitte prüfen Sie, welche Ihrer beruflichen Qualifikationen einer der Arten der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beruflich Qualifizierter nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz entspricht. (siehe: Info-Grafik)
2. Schritt: Wenn Sie eine der aufgelisteten beruflichen Qualifikationen erworben haben, können Sie jederzeit einen Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für die Universität Potsdam stellen, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Potsdam bewerben/immatrikulieren möchten. Im Verfahren wird festgestellt, ob eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 (BbgHG) aufgrund der erworbenen beruflichen Qualifikation vorliegt. Das Ergebnis der Feststellung wird innerhalb von ca. 4 Wochen erstellt und bietet Ihnen Orientierung, ob Sie eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung haben.
3. Schritt: Wenn eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung festgestellt wurde, können Sie sich an der Universität Potsdam für einen Studiengang Ihrer Wahl oder einen fachgebundenen Studiengang bewerben / immatrikulieren.
GRAFIK | MISSION POSSIBLE: Studieren mit beruflicher Qualifikation an der Universität Potsdam (PDF)
Bei Antragstellung für eine HZB im Zeitraum vom 16.09. - 01.06.: Den Antrag auf Feststellung einer HZB reichen Sie bitte bei der Zentralen Studienberatung, Vera Yu ein. Die Bewerbung / Immatrikulation muss anschließend und unabhängig vom Verfahren der Feststellung einer HZB für einen Studienplatz an der Universität Potsdam erfolgen.
Im Bewerbungszeitraum für zulassungsbeschränkte Studiengänge vom 01.06. bis 15.07.2022 können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingescannt zusammen mit den entsprechenden Unterlagen für eine Bewerbung im Studienplatz-Portal hochladen.
Im Immatrikulationszeitraum für zulassungsfreie Studiengänge ab 15.08. bis 15.09.2022 senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit dem Immatrikulationsantrag und den entsprechenden Unterlagen für eine Immatrikulation auf dem Postweg an das Studierendensekretariat.
Das Ergebnis der Feststellung erhalten Sie in diesem Zeitraum innerhalb des entsprechenden Verfahrens.
Bitte beachten: Das Ergebnis der Feststellung gilt als Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung / Immatrikulation an der Universität Potsdam. Das Ergebnis der Feststellung einer HZB nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 BbgHG ist ausschließlich für die Universität Potsdam verbindlich.
Die telefonische Sprechzeit findet am 05.04. und 17.05.2022 per Zoom im Rahmen der allgemeinen Beratung, siehe hier, statt!
Dienstag | 14:00 - 17:00 Uhr |
Studienberatung für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation
Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Haus 8, Zi. 0.13