Sie haben eine berufliche Qualifizierung, keine schulische Hochschulzugangsberechtigung und denken über ein Studium nach? Sie sind berufstätig und möchten sich weiterbilden? An der Universität Potsdam sind Sie nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung berechtigt, ein Studium aufzunehmen.
1. Schritt: Welche berufliche Qualifikation bringen Sie mit? Bitte prüfen Sie, welche Ihrer beruflichen Qualifikationen einer der Arten der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beruflich Qualifizierter nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz entspricht. (siehe: Info-Grafik)
2. Schritt: Wenn Sie eine der aufgelisteten beruflichen Qualifikationen erworben haben, können Sie jederzeit einen Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für die Universität Potsdam stellen, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Potsdam bewerben/immatrikulieren möchten. Im Verfahren wird festgestellt, ob eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 (BbgHG) aufgrund der erworbenen beruflichen Qualifikation vorliegt.
3. Schritt: Wenn eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung festgestellt wurde, können Sie sich an der Universität Potsdam für einen Studiengang Ihrer Wahl oder einen fachgebundenen Studiengang bewerben / immatrikulieren.
GRAFIK | MISSION POSSIBLE: Studieren mit beruflicher Qualifikation an der Universität Potsdam (PDF)
Bitte beachten: Das Ergebnis der Feststellung gilt als Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung / Immatrikulation an der Universität Potsdam. Das Ergebnis der Feststellung einer HZB nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 BbgHG ist ausschließlich für die Universität Potsdam verbindlich.
Dienstag | 14:00 - 17:00 Uhr |
Studienberatung für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation
Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Haus 8, Zi. 0.13