Immatrikulation Promotion
Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt
- für das Sommersemester vom 15.02. bis 15.06. // Ph.D.-Studiengänge vom 15.02. bis 15.04.
- für das Wintersemester vom 15.08. bis 15.01. // Ph.D.-Studiengänge vom 15.08. bis 15.10.
Ausführliche Informationen über die Promotionsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten, die das Studienangebot an der Universität Potsdam vorstellen.
Internationale Promotionsstudierende können sich im Welcome Center der Universität Potsdam zu Themen wie Visum, Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung beraten lassen.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zu der Anmeldung als Doktorand und zur Einschreibung als Promotionsstudent.
Die Annahme als Doktorand muss vor Beginn der Arbeit an der Dissertation bei dem für Ihr Promotionsfach zuständigen Promotionsausschuss beziehungsweise in der Juristischen Fakultät beim Dekan beantragt werden.
Da der Promotionsausschuss beziehungsweise die Dekanatsverwaltung der Juristischen Fakultät Zeit benötigt, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen, sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen (während der vorlesungsfreien Zeit gegebenenfalls länger) rechnen.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte im Dekanat ein
- Antrag auf Einschreibung zum Promotionsstudium (PDF)
- Anzeige der Promotionsabsicht - im Original (Nach Abgabe der Betreuungsvereinbarung erhalten Sie diese vom Promotionsausschuss zugesandt.)
- einfache nicht beglaubigte Kopie vom Personalausweis oder Reisepass; sofern eine 2. Staatsbürgerschaft vorliegt, entsprechendes Ausweisdokument mit beilegen (Aus der Kopie muss der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgehen. Sie haben die Möglichkeit alle weiteren Angaben zu schwärzen. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl. Die Kopie des Ausweisdokuments wird nach erfolgreicher Immatrikulation vernichtet.)
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift
- einfache nicht beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (schulische Vorbildung, Abitur)
- amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse über den Hochschulabschluss
- bei ausländischen Hochschulabschlüssen: eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss mit einer deutschen oder englischen Übersetzung, deren Richtigkeit durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigt ist.
- einfache nicht beglaubigte Kopie der/des Exmatrikulationsbescheid(e)s der zuletzt besuchten Hochschule(n) in Deutschland mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester,
- fehlen die Angaben zu Studiengang, Hochschul- und Fachsemester auf dem/den Exmatrikulationsbescheid(en): letzte Studienbescheinigung der vorherigen Hochschule mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester
- für internationale Interessierte: Sollten Sie für Ihr Promotionsvorhaben ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten, legen Sie bitte Ihren Unterlagen eine Kopie der Stipendienzusage bei.
Bitte beachten Sie diesen Hinweis für ausländische Interessierte an einer Promotion:
- Nachweis von Sprachkenntnissen: Für Promotionen gibt es keine allgemeinen Regelungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen bzw. anderen Sprachkenntnissen. Welche sprachlichen Voraussetzungen für Ihre Promotion gelten, entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.
Wenn Sie ein Cotutelle-Verfahren anstreben, beachten Sie bitte folgende zusätzliche Hinweise:
- Ihr Betreuer stellt einen formlosen Antrag an den Fakultätsrat nach einer Empfehlung des Promotionsausschusses beziehungsweise des Dekans in der Juristischen Fakultät zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens.
- Gemeinsam mit der Fakultät erstellen Sie einen Vertrag, der die Modalitäten Ihres individuellen Verfahrens regelt. Musterverträge in englischer Sprache sind in den Promotionsausschüssen der Fakultäten erhältlich.
2. Prüfung Ihrer Unterlagen / Immatrikulation
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das zuständige Dekanat Ihren Antrag. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen anschließend an das Studierendensekretariat übergeben, wo die Immatrikulation vorgenommen wird.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen erhalten Sie die Information zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Antrag auf Einschreibung angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:
- Universitätschipkarte (PUCK)
- Hinweise zur Aktivierung des Zentralen Universitäts-Accounts
- TAN-Liste (PULS - Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal)
- Über dieses Portal können Sie u. a. Studienbescheinigungen ausdrucken und Lehrveranstaltungen belegen.
3. Hinweis zur Exmatrikulation als Promovend
Die Immatrikulation als Promovend endet mit dem Abschluss des Promotionsvorhabens oder der Beendigung der Betreuung an der Universität Potsdam, spätestens jedoch nach zwölf Fachsemestern.
Bitte beachten Sie:Wenn Sie nach Ablauf von zwölf Semestern exmatrikuliert werden, ist der Abschluss des Promotionsvorhabens weiterhin möglich, sofern die Promotionsordnungen der Fakultäten keine entgegenstehenden Regelungen enthalten.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Verlängerung der Immatrikulation über die Dauer von zwölf Semestern hinaus gewährt werden. Dem formlosen Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme des Betreuers der Arbeit beizufügen, in der neben den Gründen für die lange Promotionsstudiendauer auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Beendigung des Promotionsverfahrens darzustellen ist. Über entsprechende Anträge wird in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss entschieden.
Der Antrag auf eine Verlängerung der Immatrikulation muss innerhalb der Rückmeldezeit beim Studierendensekretariat eingegangen sein.