Anerkennung von Leistungen
Beantragung der Anerkennung von Leistungen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Bitte reichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle Studium und Lehre ein.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag auf Anerkennung
- Ggf. abgeschlossenes Learning Agreement (bei Auslandsaufenthalten im Rahmen des Studiums)
- Modulbeschreibung(en) / Lernergebnisbeschreibungen der Kurse an der Hochschule, wenn kein (verbindliches) Learning Agreement abgeschlossen wurde
- Ggf. Nebenhörerschein bei an anderen deutschen Hochschulen erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen (wenn zutreffend)
- Transcript of Records oder andere Leistungsnachweise
- Aktuelle Leistungsübersicht über das Studium an der Universität Potsdam (wenn zutreffend)
- Ggf. Antrag auf Einstufung bei Hochschul- bzw. Studiengangwechsel
Nur vollständige Anträge werden von der Geschäftsstelle Studium und Lehre zur Bearbeitung an die Prüfungsausschüsse weitergegeben. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen ein.
Sie werden von der Geschäftsstelle Studium und Lehre per E-Mail informiert, sobald der Antrag vom Prüfungsausschuss bearbeitet wurde.
Nachdem Sie den bearbeiteten Antrag von der Geschäftsstelle Studium und Lehre erhalten haben, und sich an der Universität Potsdam immatrikuliert haben bzw. immatrikuliert sind, reichen Sie den Antrag zusammen mit Kopien der entsprechenden Leistungsnachweise und ggf. einem Nebenhörerschein im Dezernat für Studienangelegenheiten, Studienbüro/Prüfungsamt ein.
Hinweise zu Anerkennungen von Leistungen
Hier finden Sie ein Muster mit Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags: Muster
- Eine Anerkennung aus einem vorherigen Studium ist bei einem Fachwechsel bzw. Studiengangwechsel möglich.
- Eine Anrechnung/Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn es um Leistungen geht, die Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiums erbracht haben und über PULS hätten anmelden müssen; das ist kein Fall der Anerkennung, sondern eine Umgehung von Anmeldebestimmungen. Es werden keine schriftlichen Nachweise über Leistungen anerkannt, deren Belegung über PULS hätte erfolgen müssen.
Leistungen, welche Studierende außerhalb der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Potsdam erbracht haben und nachweisen, sind anzuerkennen, sofern sie sich nicht wesentlich hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Vergleich zum entsprechenden Studiengang bzw. Studienfach der Universität Potsdam unterscheiden.
Wenn Sie in ein neues Fach wechseln wollen (unabhängig davon, ob Sie vorher an der Universität Potsdam oder woanders studiert haben), dann wählen Sie bitte die neueste Prüfungsversion. Ältere Prüfungsversionen dürfen keine neuen Studierenden mehr aufnehmen.
Das heißt, dass Ihnen auch Fehlversuche in einem Modul anerkannt werden. Das ist nicht zu ändern, da der Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet, welche Leistungen wie anerkannt werden. Wichtig ist nur zu wissen, dass eine Anerkennung dadurch auch eine Verringerung der Anzahl an möglichen Versuchen in einer Prüfung nach sich ziehen kann.
Die Geschäftsstelle für Lehre und Studium ist nicht das Prüfungsamt. Wenn Sie Ihren Bescheid (also den Antrag mit Unterschrift von dem oder der jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden) bekommen, dann müssen Sie diesen selbstständig beim Prüfungsamt einreichen. Dazu brauchen Sie das Original des Bescheids (deswegen am besten vorher eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen) und Kopien von den entsprechenden Leistungsnachweisen (Leistungsscheine, Leistungsübersicht, Transcript of Records, etc.). Um alles beim Prüfungsamt abzugeben, haben Sie 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit – ansonsten verfällt dieser.
Wenn Sie noch nicht an der Universität Potsdam studieren, dann läuft die 4-Wochen-Frist erst mit der Einschreibung in Ihr neues Studienfach.
Wenn Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, dann haben Sie einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist an die oben genannte Adresse zu richten. Der Widerspruch sollte darlegen, an welcher Stelle die Anerkennung von Leistungen als nicht korrekt empfunden wird und auch entsprechend begründet sein.
Sie studieren in der Regel drei Fächer (Fach 1, Fach 2 und Bildungswissenschaften) (à Ausnahme: Verbundsstudiengang Mathe-Physik). Anträge jeder Art müssen Sie für jedes Fach einzeln stellen. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche-Fakultät ist nur für die Fächer Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik zuständig, nicht für jedoch für Mathematik und Sachunterricht in der Primarstufe (in diesem Fall wenden Sie sich an den zuständigen Prüfungsausschuss der Grundschulpädagogik).
Um sich Leistungen im Rahmen von StudiumPlus bzw. als Schlüsselkompetenzen anerkennen zu lassen, müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Anerkennung ausfüllen. Sie finden diesen unter dem folgenden Link.
Für Studiengänge mit einer Prüfungsversion, die nach dem Wintersemester 2013/14 in Kraft getreten ist, gilt das Formular unter „BAMA-O-Katalog StudiumPlus vom Wintersemester 2013/14“. Für Studiengänge mit einer älteren Prüfungsordnung gilt der „Antrag auf Schlüsselkompetenzen“. (Das ist eher die Ausnahme und in der Regel nur noch für auslaufende Studiengänge passend.)
In Lehramts- und Masterstudiengängen sind StudiumPlus bzw. Schlüsselkompetenzen nicht Teil der Studienordnung und können daher generell nicht anerkannt werden.
Study Stream #4 | Fachwechsel
Beantragung der Einstufung in ein Fachsemester an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Bitte reichen Sie den Antrag auf Einstufung zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle Studium und Lehre bis 6 Wochen vor Bewerbungsschluss für den entsprechenden Studiengang ein, damit er rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Sie werden von der Geschäftsstelle Studium und Lehre per E-Mail informiert, sobald der Antrag vom Prüfungsausschuss bearbeitet wurde.
Nachdem Sie die bearbeiteten Anträge von der Geschäftsstelle Studium und Lehre erhalten haben, können Sie sich für den entsprechenden Studiengang innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen und mit den geforderten Unterlagen bewerben. Nach erfolgter Immatrikulation reichen Sie bitten den bearbeiteten Antrag auf Anerkennung innerhalb von 4 Wochen im Dezernat für Studienangelegenheiten, Prüfungsamt ein.
Hinweise zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
Hier finden Sie ein Muster mit Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags: Muster
Da der Antrag auf Anerkennung die Entscheidungsgrundlage für den Antrag auf Einstufung ist, reichen Sie den Antrag auf Einstufung nur zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung ein.
Es kann sein, dass Sie, obwohl Sie beide Anträge gestellt haben, nur den Antrag auf Einstufung zurück bekommen. Der Grund dafür, ist der Arbeits- und Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung. Sobald Sie sich erfolgreich immatrikuliert haben, informieren Sie die Geschäftsstelle Studium und Lehre darüber, damit der Antrag auf Anerkennung endgültig bearbeitet wird.
War eine Bewerberin bzw. ein Bewerber an der Universität Potsdam immatrikuliert und wird im gleichen Studiengang nach einer Unterbrechung erneut eingeschrieben, wird sie bzw. er, unabhängig von der Einstufungsentscheidung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses für das nächsthöhere Fachsemester immatrikuliert. (Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam, §1, Abs. 7)
Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Regelung nicht ableiten lässt, auf welches Fachsemester Sie sich bewerben müssen. Für die Bewerbung ist die Einstufungsbescheinigung des Prüfungsausschusses entscheident, die sich nach der bereits erbrachten Lesitung richtet.
War eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für denselben Studiengang an Hochschulen im Geltungsbereich der Gesetze der deutschen Bundesländer bereits immatrikuliert, wird sie bzw. er für das nächsthöhere Fachsemester immatrikuliert. (Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam, §1, Abs. 6)
Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Regelung nicht ableiten lässt, auf welches Fachsemester Sie sich bewerben müssen. Für die Bewerbung ist die Einstufungsbescheinigung des Prüfungsausschusses entscheident, die sich nach der bereits erbrachten Lesitung richtet.
Für die Bachelorstudiengänge an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät kann ein gerades Fachsemester nur im Sommersemester und ein ungerades Fachsemester nur im Wintersemester studiert werden, d.h. dass auch nur eine Einstufung in ein dazu passendes Fachsemester möglich ist. Für die Masterstudiengänge können die Regelungen anders sein. Informieren Sie sich dazu bitte im pdf-Dokument zum Studienangebot unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/master.