Falls Sie Ihre Masterarbeit an der Professur schreiben möchten und die generellen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Bewerbung an die Person richten, die die Erstbegutachtung Ihrer Arbeit übernehmen soll.
Schicken Sie uns eine E-Mail mit folgenden Informationen:
Inhaltlich muss sich Ihr Interessengebiet mit dem Forschungs- und Lehrbereiches der Professur überschneiden. Beachten Sie hierzu die Hinweise zur Themenfindung. Die Belegung des Bachelor-Kolloquiums ist obligatorisch.
Sie haben ein Themengebiet erörtert, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen möchten. Wenn dieses in den Lehr- und Forschungsbereich der Mitarbeiter:innen der Professur passt, Sie bereits mindestens 1 Vertiefungsseminar aus unserem Lehrbereich belegt haben und eine:n mögliche:n Betreuer:in ausgemacht haben, können Sie sich an die Anfertigung Ihres Exposés machen.
Informationen zur Anfertigung des Exposés finden Sie unter den Hinweisen zur Themenfindung.
Das Exposé muss in der Betreuungsanfrage enthalten sein. Es bildet die Grundlage für das erste Beratungsgespräch und die Entscheidung über die Betreuungszusage.
Haben Sie alle Informationen in die Betreuungsanfrage übertragen, bewerben Sie sich wie oben beschrieben. Mehrfachbewerbungen mit unterschiedlichen Gutachter:innen sind nicht möglich.
Sobald Ihre Bewerbung gesichtet und die Entscheidung über eine Zu- oder Absage gefallen ist, kann die Arbeit angemeldet werden. Dies geschieht selbstverständlich in Absprache mit Ihrer/m Betreuer:in.
Erhalten wir von Ihnen eine Bestätigung, füllen wir eine Betreuungsvereinbarung aus und senden diese an die Beauftragte für Studienorganisation und Prüfungsangelenheiten der Sozialwissenschaften, Frau Dr. Kletzin.
Im Rahmen der bzw. des Besprechungstermins erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer das konkrete Thema Ihrer Abschlussarbeit.
Diese Beratungsgespräche müssen innerhalb der Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeiten stattfinden.
Steht das konkrete Thema fest, füllen wir das Themenvergabeformular aus, holen die Unterschriften der Erst- und Zweitgutachter:innen ein und senden es an Fr. Kletzin.
Fr. Kletzin wird sich dann im Anschluss bei Ihnen melden und Sie um einen Abholtermin bitten.
Haben Sie das Formular bei Fr. Kletzin abgeholt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche im Zentralen Prüfungsamt einreichen und Ihre Arbeit final anmelden. Dort erhalten Sie dann auch die Frist zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit. Sollten Sie die Wochenfrist verpassen, wird das Thema ungültig und Sie müssen das Prozedere erneut beginnen.
In der Regel haben Sie 6 Monate Zeit Ihre Masterarbeit zu schreiben. Nutzen Sie die Sprechstunden Ihrer Betreuer:in um Fragen zu klären und in Kontakt zu bleiben; dies sollte nicht wöchentlich sein, empfehlenswert sind 2-3 Termine während des Bearbeitungszeitraums.
Reichen Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt ein. Beachten Sie dringend die Regularien zur Abgabe des Zentralen Prüfungsamtes.
Das Prüfungsamt leitet jeweils ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit an die Gutachter:innen weiter. In der Regel werden die Gutachten innerhalb der gesetzten Frist angefertigt. Diese werden dann an das Prüfungsamt geleitet. Liegen alle Gutachten vor, wird die erbrachte Leistung dort verbucht.
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
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