Falls Sie Ihre Bachelorarbeit an der Professur schreiben möchten und die generellen Voraussetzungen erfüllt sind, schicken Sie uns eine E-Mail mit folgenden Informationen:
Inhaltlich muss sich Ihr Interessengebiet mit dem Forschungs- und Lehrbereiches der Professur überschneiden. Beachten Sie hierzu die Hinweise zur Themenfindung. Die Belegung des Bachelor-Kolloquiums ist obligatorisch.
THEMENVERGABEBOGEN:
Bitte schicken Sie uns nach der Betreuungszusage und der Absprache bezüglich des finalen Themas/Titels der Arbeit den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Themenvergabebogen. Wir kümmern uns um die Unterschriften der Betreuer:innen und senden Ihnen einen Scan des Bogens per E-Mail.
Schritt 1:
Sie haben eine Themenstellung identifiziert, zu der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen möchten.
Schritt 2:
Empfehlung: Kontaktieren Sie vor dem Bewerbungszeitraum die Person, die das Erstgutachten übernehmen soll mit Ihrem Themenvorschlag/Titelvorschlag (per Mail). Das Thema muss dringend in den Lehr- und Forschungsbereich der Mitarbeiter:innen der Professur passen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 1 Vertiefungsseminar an der Professur belegt und abgeschlossen haben.
Schritt 3:
Nachdem Sie eine positive Einschätzung der thematischen Passung durch die Person, die das Erstgutachten übernehmen soll, erhalten haben, können Sie sich an die Anfertigung Ihres Exposés machen. Informationen zur Anfertigung des Exposés finden Sie unter den Hinweisen zur Themenfindung. Das Exposé muss in der Betreuungsanfrage enthalten sein.
Schritt 4:
Ausfüllen der Betreuungsanfrage. Die Betreuungsanfrage (inkl. Exposé) bildet die Grundlage für das erste Beratungsgespräch und die Entscheidung über die Betreuungszusage.
Schritt 5:
Haben Sie alle Informationen in die Betreuungsanfrage übertragen, bewerben Sie sich wie oben beschrieben. Mehrfachbewerbungen mit unterschiedlichen Gutachter:innen innerhalb unseres Teams sind nicht möglich.
Schritt 6:
Sobald der Bewerbungszeitraum abgelaufen ist, alle Bewerbungen gesichtet und die Entscheidungen über eine Zu- oder Absage* gefallen ist, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte der Bestätigung und der Aufforderung einen ersten Besprechungstermin zu vereinbaren. Erhalten wir von Ihnen eine Bestätigung, kümmern wir uns um den Themenvergabebogen und die Unterschriften der Gutachter:innen und senden diesen an die Beauftragte für Studienorganisation und Prüfungsangelenheiten der Sozialwissenschaften, Frau Dr. Kletzin.
* Leider können wir erfahrungsgemäß nicht alle Bewerbungen berücksichtigen. Bitte wenden Sie sich im Falle einer Absage an den Prüfungsausschuss bzw. Frau Dr. Kletzin und/oder fragen Sie an anderen Professuren, v.a. dort an, wo Sie an einem Vertiefungsseminar teilgenommen haben.
Im Rahmen der bzw. des Besprechungstermins erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer das konkrete Thema Ihrer Abschlussarbeit.
Diese Beratungsgespräche müssen innerhalb der Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeiten stattfinden.
Steht das konkrete Thema fest, füllen wir das Themenvergabeformular aus, holen die Unterschriften der Erst- und Zweitgutachter:innen ein und senden es an Fr. Kletzin.
Fr. Kletzin wird sich dann im Anschluss bei Ihnen melden und Sie um einen Abholtermin bitten.
Haben Sie das Formular bei Fr. Kletzin abgeholt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche im Zentralen Prüfungsamt einreichen und Ihre Arbeit final anmelden. Dort erhalten Sie dann auch die Frist zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit. Sollten Sie die Wochenfrist verpassen, wird das Thema ungültig und Sie müssen das Prozedere erneut beginnen.
In der Regel haben Sie 6 Monate Zeit Ihre Bachelorarbeit zu schreiben. Nutzen Sie die Sprechstunden Ihrer Betreuer:in um Fragen zu klären und in Kontakt zu bleiben; dies sollte nicht wöchentlich sein, empfehlenswert sind 2-3 Termine während des Bearbeitungszeitraums.
Reichen Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt ein. Beachten Sie dringend die Regularien zur Abgabe des Zentralen Prüfungsamtes.
Das Prüfungsamt leitet jeweils ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit an die Gutachter:innen weiter. In der Regel werden die Gutachten innerhalb der gesetzten Frist angefertigt. Diese werden dann an das Prüfungsamt geleitet. Liegen alle Gutachten vor, wird die erbrachte Leistung dort verbucht.
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
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