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Eignungsprüfung Kunst Lehramt

Nach der Studienordnung für das Bachelorstudium im Fach Kunst für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II an der Universität Potsdam (§ 3 der Studienordnung) und dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 9 Abs. 4 ) ist für die Zulassung bzw. Immatrikulation eine "eine besondere künstlerische Eignung erforderlich", die durch eine erfolgreiche Eignungsprüfung nachgewiesen wird. Alles Wichtige rund um die Prüfung sind auf diesen Seiten zu finden.

 

Bitte beachten Sie bei der Bewerbung die Ordnung für die Eignungsprüfung (siehe weiter unten).

 

Kontakt und Beratung

Für Fragen steht Ihnen die Studienfachberatung sowie der Fachschaftsrat zur Verfügung. 

 

Ordnung für die Eignungsprüfung

Um zu der aktuellen Ordnung für die Eignungsprüfung zu kommen, folgen Sie diesem Link.

Alle Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie hier

Beratungs- und Informationsmöglichkeiten über das Lehramtsstudium