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Zum Ablauf

  1. Als erstes reichen Sie die digitale Mappe als pdf-Dokument über das Bewerbungsportal ein.
  2. Dann werden Ihnen die Bescheide über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Mappenprüfung mit eventueller Einladung zur zweiten Runde digital zugesendet.
  3. Wurden Sie zum zweiten Prüfungsteil eingeladen, können Sie am Prüfungstag in Präsenz teilnehmen. Dieser umfasst eine künstlerische Aufgabe und das Prüfungsgespräch.
  4. Auf Basis dessen wird dann der finale Bescheid über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Eignungsprüfung digital versendet.

Erster Prüfungsteil

Die künstlerische Mappe setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • mindestens 20 selbständig angefertigte Arbeiten
  • mindestens 3 künstlerische Genres (Zeichnung, Collage, Fotografie, Malerei etc.)
  • die Arbeiten sollten nicht älter als 2 Jahre sein
  • maximal 3 digitale Arbeiten filmische Arbeiten bis maximal 5 Minuten Länge
  • Inhaltsverzeichnis/Werkinformationen (Titel, Entstehungsjahr, Technik, Hinweise zum Entstehungskontext)

Sie wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Qualität der Arbeiten
  • Originalität
  • Intensität der Ausführung
  • Adäquater Einsatz künstlerischer Mittel

Sofern zwei dieser Bereiche als erfüllt angesehen werden, gilt der erste Prüfungsteil als bestanden und man erhält eine Einladung, am zweiten Prüfungsteil teilzunehmen.  

Zweiter Prüfungsteil

Die künstlerische Aufgabe:

Dabei erstellt man eine künstlerisch-praktische Arbeit zur jeweiligen Aufgabenstellung. Man kann aus drei Aufgabenstellungen bzw. Themenvorgaben eine auswählen. Bitte beachten: Ab diesem Bewerbungsjahr erfolgt die Bearbeitung dieser Aufgabe in Präsenz vor Ort am Campus Golm. Den Termin können Sie den Terminen und Fristen entnehmen.

Das Prüfungsgespräch:

Hierbei handelt es sich um ein ca. 15-20 minütiges Prüfungsgespräch im Anschluss an die Prüfungsaufgabe, in welchem die Prüflinge zur eingereichten Arbeit sowie zur Studienwahl befragt werden.

Der zweite Prüfungsteil wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung der Ergebnisse mit der Aufgabenstellung
  • Qualität der Arbeiten
  • Originalität und Intensität der Ausführung
  • Adäquater Einsatz künstlerischer Mittel
  • Die Fähigkeit der Kanditat:innen, die eigenen Arbeiten zu reflektieren

Sind mindestens zwei dieser Bereiche erfüllt, gilt die gesamte Eignungsprüfung als bestanden.