Es gilt die Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 15. Mai 2013.
English Version (not legally binding!)
Bei Fragen zur Promotion wenden Sie sich bitte an:
Iris Lüßen-Koch
Golm, Haus 35, Raum 1.03
Telefon: 0331 977-2165
luessenkuni-potsdamde
Die persönlichen Sprechzeiten für Beglaubigungen, Anfragen, Anträge zur Promotion etc. entfallen!
Bitte rufen Sie an oder schicken eine E-Mail, Unterlagen sind per Post bzw. Hauspost zu senden an: Universität Potsdam, Dekanat der Humanwissenschaftlichen Fakultät, Karl-Liebknecht-Str. 24/25, 14476 Potsdam.
Die Sitzungen desPromotionsausschusses finden statt am 03.03.2021, 31.03.2021, 28.04.2021, 26.05.2021 und am 21.07.2021.
Letzter Termin für Annahme von Anträgen bzw. für die Abgabe von Dissertationen ist jeweils zehn Tage vorher.
Bei Problemen oder Konflikten in laufenden Promotionsverfahren stehen Ihnen Prof. Dr. Petra Warschburger und Prof. Dr. Satyam Antonio Schramm als Ombudspersonen zur Verfügung.
Organisatorische Anfragen richten Sie bitte an Iris Lüßen-Koch.
Das Promotionsverfahren an der Humanwissenschaftlichen Fakultät erfolgt in drei Schritten:
1. Annahme als Doktorandin oder Doktorand, Zulassung zur Promotion
2. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
3. Veröffentlichung der Dissertation
Punkt 1 beginnt mit der Idee zu promovieren und endet mit dem Status als Promotionsstudierende/r. Punkt 2 erstreckt sich von der Abgabe der Dissertation bis zur Disputation. Unter Punkt 3 erfolgt die Veröffentlichung der Dissertation mit allen dazugehörigen Pflichten und schließlich die Ausstellung der Promotionsurkunde.
In der HWF ist eine Immatrikulation zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.