Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Moduls im jeweiligen Semester. Sie können allerdings auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. im Folgesemester) die Prüfungsleistung erbringen. Bereits erbrachte Prüfungsnebenleistungen bleiben bis zur Folgeprüfung gültig.
Sofern Sie eine Klausur nicht bestanden haben, können Sie sich für die Wiederholungsklausur anmelden. Diese wird jeweils im darauffolgenden Semester im regulären Klausurenzeitraum angeboten.
Zusatzpunkte können nach Erwerb einmalig im lfd. Semester bzw. darauffolgenden Semester mit in das Klausurergebnis einfließen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Auslandssemester oder Krankheit) wird von dieser Regelung abgewichen. Sobald Sie die Klausur mitschreiben, werden die Zusatzpunkte berücksichtigt. Bei Nichtbestehen der Klausur verfallen die Zusatzpunkte.
Ja, unabhängig vom Besuch der Vorlesungen können Sie die Modulklausur mitschreiben. Sie müssen sich in diesem Falle selbstverständlich die Inhalte im Selbststudium aneignen.
Idealerweise sprechen Sie im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums mit dem Lehrstuhl über eine mögliche, spätere Anerkennung der Leistung. Nachträgliche Äquivanzprüfungen finden auf der Grundlage von Ihnen beizubringender Kursbeschreibungen und dem academic transcript statt. Die Prüfung dauert in der Regel wenige Tage. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen in die Sprechstunde; eine Klärung per Mail ist nicht möglich!
Sofern Sie im Rahmen von ERASMUS+ ein Auslandsstudium absolvieren, übernimmt der/die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. die/der Prüfungsbeauftragte für Wirtschaftswissenschaften die Anrechnungsfragen. Sofern Sie außerhalb dieses Programms im Ausland studieren, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl.
Ja. Teilen Sie uns aber unverzüglich mit, wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Nur so haben Nachrücker die Chance auf einen Platz!
Sie können in diesem Fall nicht mehr am laufenden Bewerbungsverfahren teilnehmen. Eine fristgerechte und vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen ist Voraussetzung, um am Bewerbungsverfahren teilzunehmen.
Grundsätzlich ist das möglich. Wenden Sie sich im Vorfeld der Bewerbung aber an Ihren präferierten Betreuer, um die genaue Zielsetzung Ihrer Arbeit abzusprechen.
Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn Sie sich ein eigenes Thema überlegen. Es gilt allerdings zu beachten, dass das Thema im Vorfeld der Bewerbung mit dem präferierten Betreuer abgesprochen wird!
Ihre universitäre Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines Vollzeitpräsenzstudiums. Insofern ist eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen entscheidend für den erfolgreichen Abschluss von Modulen. In forschungsorientierten Seminaren ist eine regelmäßige Anwesenheit erforderlich und aktive Teilnahme verpflichtend. Sie dürfen maximal 20% der Seminarzeit fehlen. Darüber hinausgehende Fehlzeiten bedürfen der Einzelfallentscheidung durch die Lehrkraft.
Sofern Sie eine Klausur nicht bestanden haben, können Sie sich für die Wiederholungsklausur anmelden. Diese wird jeweils im darauffolgenden Semester im regulären Klausurenzeitraum angeboten.
Grundsätzlich stellen wir keine Leistungsscheine aus. Nur in begründeten Ausnahmefällen (Programm- und Psychologiestudierende) erhalten Sie einen solchen Nachweis. Sofern Sie einen Leistungsschein benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls. Für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Studiengang sowie die Anzahl der Leistungspunkte.
Sie müssen sich innerhalb der gesetzten Fristen für die Teilnahme am Leistungserfassungsprozess anmelden. Sofern Sie die Frist verstreichen lassen, können Sie sich folglich nicht mehr für die Prüfungsleistung anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch den Lehrstuhl ist nicht möglich!
Die spätestmögliche An- bzw. Abmeldung zum Leistungserfassungsprozess kann am achten Kalendertag vor dem Prüfungszeitpunkt erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Eine erfolgte Anmeldung kann folglich auch bis zum Ablauf der Ausschlussfrist wieder zurückgenommen werden.
Bei geblockten Lehrveranstaltungen bzw. lehrveranstaltungsbegleitender Prüfung kann die Dozentin bzw. der Dozent abweichende Fristen für die Belegung und den Rücktritt festlegen. Diese werden dann in der Lehrveranstaltung kommuniziert.
Wenden Sie sich bitte an das zentrale Prüfungsamt und erfragen Sie dort die für Ihre Studienordnung erforderliche Prüfungsnummer.Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls sämtliche Prüfungsnummern zu kennen!
Aktuelle Klausurtermine und Räume finden Sie unter "Klausurtermine" bzw. informieren Sie sich auf Moodle
In diesem Fall wenden Sie sich hilfesuchend an einen Kommilitonen bzw. Kommilitonin und fragen nach den Inhalten der entsprechenden Lehrveranstaltung.
Das Passwort wird in der 1. Sitzung der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Sofern Sie diese nicht wahrnehmen konnten, wenden Sie sich bitte hilfesuchend an einen Kommilitonen bzw. eine Kommilitonin oder erfragen das Passwort im Sekretariat des Lehrstuhls.
Universität Potsdam
Professur Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Führung, Organisation und Personal
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