Zwischenprüfung
Aktuelles
Achtung!
Ab dem 01.04.2022 verändert sich die Prüfungsregelung. Die Corona-Regelung wird es im Sommersemester 2022 nicht mehr geben, somit gilt die vorherige Zwischenprüfungsregelung (§4 der Zwischenprüfungsordnung).
Corona-Regelung: Auswirkung auf die Zwischenprüfungszeit
Auf die Frist nach §7 Abs. 1 ZwPrO werden bis zu 4 "Corona-Semester" angerechnet. Je nach Studienbeginn wird diese Regelung berechnet. Als "Corona-Semester" können Ihnen SoSe 2020 bis WiSe 21/22 angerechnet werden.
Dies geschieht in Anwendung der Hochschuldpandemieverordnung.
Liebe Studierende,
die Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausuren vom Februar 2023 können Sie im Moodle-Kurs Zwischenprüfung einsehen.
Liebe Studierende,
die Vorlesungsabschlussklausuren des Sommersemsters 2023 werden in den ersten zwei Augustwochen stattfinden.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer individuellen Sommerplanung.
Allgemeines
Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob der Studierende das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und für die weitere Ausbildung im Hauptstudium fachlich geeignet ist. Die Zwischenprüfung wird vorlesungsbegleitend in Form von Klausuren zu den Grundlagenfächern und zu den Lehrveranstaltungen der Hauptrechtsgebiete der ersten drei Fachsemester durchgeführt. Im Fall des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Gelegenheit zu deren zweimaliger Wiederholung. Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass spätestens am Ende des fünften Fachsemesters die erforderliche Anzahl an Klausuren erfolgreich angefertigt worden ist. Die Zwischenprüfung setzt sich zusammen aus:
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Zivilrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Strafrecht
- 2 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Öffentlichen Recht
- 1 Vorlesungsabschlussklausur aus dem Grundlagenfach Europäische Rechtsgeschichte
Klausurregeln für Aufsichtsarbeiten im Zwischenprüfungsverfahren
(Zwischenprüfungsausschussbeschluss vom 26. Januar 2022)
Es dürfen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder Ähnliches enthalten. Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel zu Beginn des Textes eines Gesetzes sind zugelassen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnungen der Gesetze vermerkt werden.
Bei festgestellten Verstößen wird die Klausurbearbeitung abgebrochen. Das hat einen als ungenügend bewerteten Versuch zur Folge.
Achtung: Anders lautende Aussagen gelten lediglich für die Vorlesung, aber nicht für das Zwischenprüfungsverfahren!
Termine
Vorlesungsabschlussklausuren vom Sommersemester 2023
Die Teilnahme ist ab dem 2. Fachsemester möglich!
Fach | Tag | Datum | Schreibzeit |
Staatsrecht II (Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt) | Mittwoch | 02.08.2023 | 09 - 11 Uhr |
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Prof. Dr. Julia Kraft) | Freitag | 04.08.2023 | 09 - 11 Uhr |
Strafrecht AT II (PD Dr. Maximilian Lenk) | Dienstag | 08.08.2023 | 09 - 11 Uhr |
Europräische Rechtsgeschichte II (Prof. Dr. Susanne Hähnchen) | Donnerstag | 10.08.2023 | 09 - 11 Uhr |
Studierende dürfen die jeweiligen Klausuren mitschreiben, in denen Sie noch offene Prüfungsversuche im Zwischenprüfungsverfahren haben.
Die Anmeldung zu den Klausuren wird ab Donnerstag, den 08.06.2023 über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung bis 8 Tage vor Klausurtermin möglich sein.
Anmeldung
Hinweise:
- Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren erfolgt über den Moodle-Kurs zur Zwischenprüfung.
- Die Anmeldung zu und die Abmeldung von den Klausuren ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Falls eine Abmeldung erforderlich werden sollte, können Sie diese ebenfalls in dem vorstehenden Moodle-Kurs selbstständig vornehmen ("Möchten Sie ... sich anmelden? [X] Nein").
- Nachfragen zur Anmeldung sind ebenfalls nur persönlich im Studienbüro an Frau Ryl zu richten. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Klausurteilnehmer Fragen per E-Mail nicht beantwortet werden können.
Einsichtnahme
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren gibt es in einem vom Studienbüro festgelegten Zeitraum.
Hinweis: Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt.
Remonstration
Vom Tag der Einsichtnahme an kann innerhalb einer Woche schriftlich gegen die Bewertung der Prüfungsleistung die Remonstration erhoben werden.
Die Remonstrationsschrift muss substantiierte Hinweise auf Bewertungsmängel geben, eine lediglich pauschal gehaltene Kritik an der Beurteilung genügt dafür nicht. Die Einwände sind dazu konkret und nachvollziehbar, gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung und Angabe von Quellen aus der Literatur und der Rechtsprechung, zu begründen. Von „Notenvorschlägen“ ist abzusehen.
Die Remonstrationen sind innerhalb der Wochenfrist im Studienbüro der Juristischen Fakultät in den üblichen Geschäftszeiten oder per Mail an wiebke.ryluuni-potsdampde einzureichen. Bei auf dem Postweg zugesandten Remonstrationen gilt der Zeitpunkt des Posteingangs. Nicht fristgerecht eingereichte Remonstrationen werden nicht berücksichtigt.
Prüfungsverhinderung
Kann ein Studierender aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Prüfungsleistung nicht oder nicht innerhalb der Bearbeitungszeit anfertigen, hat er dies unverzüglich dem Aufsichtführenden bzw. dem Prüfungsleiter - dieser vertreten durch die Mitarbeiter des Studienbüros - anzuzeigen und die Gründe nachzuweisen, im Fall einer Krankheit durch ärztliches Attest.
Dem Ärztlichen Attest ist eine Anlage zum Attest beizufügen.
Die Prüfungsunfähigkeit ist sofort nach Auftreten der Erkrankung anzuzeigen. Das Attest und deren Anlage sind innerhalb von 8 Kalendertagen einzureichen. Eine Anzeige der Prüfungsunfähigkeit und eine Einreichung des Attestes zur Einhaltung der Frist vorab per Mail an wiebke.ryluuni-potsdampde ist möglich. Originale sind unverzüglich nachzureichen.
Statistik
- Gesamtstatistik Zwischenprüfung (13.11.2019)
- Statistik nach einzelnen Fachsemestern (13.11.2019)