Wenn Sie einen Zulassungsbescheid vom zuständigen Prüfungsausschuss erhalten haben und die Voraussetzungen für die Immatrikulation erfüllt sind, können Sie in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden.
Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt
Bitte beachten Sie: Damit Sie Ihr Masterstudium zum Anfang des Semesters aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich nach Möglichkeit bis Ende März (zum Sommersemester) beziehungsweise bis Ende September (zum Wintersemester) zu immatrikulieren!
Informationen über die Umschreibung in den Masterstudiengang finden Sie unter: Übergang vom Bachelor in den Master.
Die Immatrikulation für Masterstudiengänge erfolgt über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben wird ein Immatrikulationsantrag erstellt (PDF-Datei). Dieser Antrag muss unterschrieben und mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen an das Studienbüro/Studierendensekretariat geschickt werden.
(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)
Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg(Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 01.07.2015 kann ab dem Wintersemester 2015/2016 eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum 30. April (für das Sommersemester) bzw. 30. Oktober (für das Wintersemester) einen Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium vorzulegen. Hierzu genügt die "Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen" - inkl. Bestätigung der Hochschule - für die vorläufige Immatrikulation (siehe dazu: Seite 3 / 4 auf dem "Antrag auf Einschreibung"). Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn alle Leistungen des Studiums ordnungsgemäß angemeldet, erbracht und abgegeben wurden und nur die Bewertung bzw. Benotung von Leistungen aussteht. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge auf vorläufige Immatrikulation erfolgt frühestens ab dem 15. März / 15. September; es sei denn, es wird vorher ein Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium eingereicht.
Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studierendensekretariat vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/Prüfungsamt dafür die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.
Nach Prüfung der eingegangenen Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:
Auf den Seiten des International Office werden detaillierte Informationen zur Vorbereitung auf die Einschreibung gegeben.