Wenn Sie einen Zulassungsbescheid vom zuständigen Prüfungsausschuss erhalten haben und die Voraussetzungen für die Immatrikulation erfüllt sind, können Sie in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden.
Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt
Bitte beachten Sie: Damit Sie Ihr Masterstudium zum Anfang des Semesters aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich nach Möglichkeit bis Ende März (zum Sommersemester) beziehungsweise bis Ende September (zum Wintersemester) zu immatrikulieren!
Informationen über die Umschreibung in den Masterstudiengang finden Sie unter: Übergang vom Bachelor in den Master.
Die Immatrikulation für Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich online über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben müssen alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen im Studienplatz-Portal unter "Immatrikulationsunterlagen hinzufügen" hochgeladen werden.
(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)
Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 01. Juli 2015 kann eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (15. April (für das Sommersemester) bzw. 15. Oktober (für das Wintersemester)) einen Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium vorzulegen.
Hierzu muss im Studienplatz-Portal eine "Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen" vorgenommen werden. Weiterhin ist eine Bestätigung der Hochschule für die vorläufige Immatrikulation erforderlich. Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn bis zum Ende der oben genannten Antragsfrist alle Leistungen des Studiums ordnungsgemäß angemeldet, erbracht und abgegeben wurden und nur die Bewertung bzw. Benotung von Leistungen aussteht. Die Bestätigung durch die Hochschule, dass diese Voraussetzungen vorlagen, kann bis zum 30. April für das Sommersemester oder bis zum 30. Oktober für das Wintersemester nachgereicht werden. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studierendensekretariat vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/Prüfungsamt dafür die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.
Nach Prüfung der eingegangenen Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:
Auf den Seiten des International Office werden detaillierte Informationen zur Vorbereitung auf die Einschreibung gegeben.