In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen für die Immatrikulation nachweisen, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Studierende, die in diesen Ländern gesetzlich versichert sind, müssen in ihrem Heimatland im Voraus die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beziehungsweise eine Anspruchsbescheinigung (E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular) beantragen.
Danach müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden. Dort beantragen Sie eine Bestätigung, dass für Sie eine gesetzliche Versicherung in Ihrem Heimatland besteht.
Für die Immatrikulation:
Schicken Sie eine Kopie von Ihrer EHIC sowie von Ihrem Personalausweis per Mail an die Krankenkasse Ihrer Wahl.
Die Krankenkasse übermittelt die erforderliche Bestätigung für die Einschreibung direkt an die Universität Potsdam.
Studierende können sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einem studentischen Tarif (zurzeit ca. 120 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung) versichern. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beinhalten:
Für die Anmeldung bei der Krankenkasse Ihrer Wahl brauchen Sie Ihren Pass und den Zulassungsbescheid zum Studium.
Sie können sich auch schon aus dem Heimatland für die beabsichtigte Studienzeit versichern lassen. Eine Adresse in Deutschland ist dafür nicht erforderlich.
Für die Immatrikulation:
Die Krankenkasse übermittelt die Angaben elektronisch an die Universität Potsdam.
Das Einreichen von Unterlagen zur Krankenversicherung auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
Für Studierende unter 30 Jahre gilt: Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen oder aus Ihrem Heimatland mitbringen möchten, müssen Sie sich von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Die private Krankenversicherung wird nur dann anerkannt, wenn sie den Mindestleistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Auflistung der Leistungen siehe oben).
Für die Immatrikulation:
Eine Kopie der privaten Krankenversicherung reicht nicht aus!
Studierende unter 30 Jahren müssen sich zusätzlich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden. Dort beantragen Sie eine Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind.
Die Krankenkasse übermittelt die Angaben über Ihre Krankenversicherung elektronisch an die Universität Potsdam.
Wenn kein Anspruch auf eine studentische gesetzliche Krankenversicherung besteht - für nicht-EU-Bürger über 30 Jahre – müssen Sie sich privat versichern. Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Beitragsunterschiede größer – je nach Vertragsbestimmungen und angebotenen Leistungen. Wir empfehlen daher, die verschiedenen Angebote auf Preis und Leistung zu prüfen und zu vergleichen.
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einschreibung keinen Versicherungsstatus nachweisen.