Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Universität Potsdam entschieden haben!
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, wird geprüft, ob Ihre persönlichen fachlichen Voraussetzungen für ein Studium in Ihrem Wunschmaster erfüllt sind. Eine Bewerbung muss sowohl für zulassungsfreie (kein NC) als auch zulassungsbeschränkte (NC) konsekutive Masterstudiengänge eingereicht werden. Ob Ihr Wunschmaster zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem Studienangebot entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studiengänge eine Bewerbung zum Sommer- und Wintersemester vorsehen. Aktuelle Informationen darüber, ob für den von Ihnen gewünschten Masterstudiengang eine Bewerbung für ein erstes Fachsemester zum Wintersemester oder zum Sommersemester bzw. zum Sommer- und Wintersemester möglich ist, bietet Ihnen das Studienangebot.
Wenn Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Masterstudiengang an der Universität Potsdam oder einer anderen Hochschule immatrikuliert waren, dann müssen Sie zunächst eine Leistungsanerkennung bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen beantragen. Bei einer Einstufung in ein höheres Fachsemester bewerben Sie sich beim jeweiligen Prüfungsausschuss. Werden Sie in das 1. Fachsemester eingestuft, bewerben Sie sich über uni-assist e.V.
Beachten Sie auch die Informationen zum Hochschul- und Studiengangswechsel auf unserer Seite Fragen und Antworten zur Masterbewerbung über uni-assist e.V.
Studierende der Universität Potsdam, die nach Abschluss des Bachelorstudiums in einen nicht lehramtsbezogenen Master wechseln möchten, beachten bitte zusätzlich folgende Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master. Bei Fragen zum Antrag Aufnahme Masterstudium wenden Sie sich bitte an unsere dafür zuständigen Kolleginnen: Frau Knietzsch, Frau Gärtig, Frau Herber, Frau Goldammer, Frau Braune, Frau Pranke, Frau Bradler oder Frau Dr. Bismark.
Bei Fragen zur Immatrikulation, der Rückmeldung, Semesterbeiträgen und Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an unsere dafür zuständigen Kolleginnen, die Sachbearbeiter/-innen für Studieninteressierte (außer nicht-lehramtsbezogene Masterstudiengänge) und Studierende (ja wirklich diese Kolleginnen), Frau Knietzsch, Frau Gärtig, Frau Herber, Frau Goldammer, Frau Braune, Frau Pranke, Frau Bradler oder Frau Dr. Bismark.
Wir empfehlen Ihnen, vorab unsere Seite Fragen & Antworten anzuschauen. Dort finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Unterlagen, uni-assist sowie Studiengangs- und Hochschulwechsel.
Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsprozess über uni-assist e.V. haben, können Sie uns gerne eine Email senden: masterbewerbunguni-potsdamde
Telefonische Beratung findet regulär jeden Montag und Donnerstag zwischen 13 und 15 Uhr statt: +49 331 977 12 44 16
Am 11. Februar 2021 entfällt die telefonische Sprechzeit.
Die Online-Bewerbung für unsere Masterstudiengänge ist nur innerhalb fachspezifischer Bewerbungsfristen möglich. Unser Masterstudiengangangebot wird zum Wintersemester ab dem 1. April, zum Sommersemester ab dem 1. November freigeschaltet. Welche konkrete Bewerbungsfrist Sie beachten müssen, können Sie dieser Seite entnehmen.
Bei den genannten Bewerbungsfristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Ihre Bewerbung muss in der geforderten Form bis Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingegangen sein. Es zählt der Eingangsstempel.
Eine Bewerbung und das Nachreichen von Unterlagen sind nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.
Für die Bewerbung über uni-assist fallen keine Bewerbungsgebühren/-entgelte an.
Vorbereitung: Mit Hilfe der Übersicht Wege in das Masterstudium haben Sie sich über die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschmasters informiert.
Schritt 1: Bewerber-Account erstellen
Sie registrieren sich bei uni-assist und beantworten die Grundfragen. Beachten Sie, dass Sie eine aktuelle gültige Anschrift für den Versand der Bescheide eintragen!
Schritt 2: Online-Bewerbung
Ihren Wunschmasterstudiengang finden Sie über die Suchfunktion und wählen ihn aus. Über die Auswahlliste gelangen zum Online-Formular. Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen und übermitteln Ihr Online-Formular abschließend elektronisch an uni-assist.
Schritt 3: Ausdruck Zulassungsantrag
Nachdem Sie Ihr Onlineformular elektronisch eingereicht haben, erhalten Sie ein PDF-Dokument, welches den formalen Zulassungsantrag darstellt. Bitte drucken Sie diesen Zulassungsantrag aus und unterschreiben diesen handschriftlich.
Bei einer Bewerbung ist immer ein Antrag mit handschriftlicher Original-Unterschrift erforderlich. Eine computergenerierte Unterschrift z.B. über Tablet ist nicht ausreichend.
Schritt 4: Einreichen unterschriebener Zulassungsantrag
Anschließend laden Sie Ihren handschriftlich unterschriebenen Zulassungsantrag über Ihr uni-assist Konto unter 'Dokumente' im Untermenü 'Meine Anträge' hoch. Bitte beachten Sie, dass der unterschriebene Zulassungsantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MET bei uni-assist hochgeladen sein muss.
Der unterschriebene Zulassungsantrag muss nicht postalisch bei uni-assist e.V. eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte nicht per Post oder per E-Mail direkt an die Universität Potsdam und nicht an die Masterstudiengänge. Bei der Universität Potsdam eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und nicht berücksichtigt.
Nach Ihrer Bewerbung:
Sie haben Ihre Onlinebewerbung und alle geforderten Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht? Informationen über den weiteren Bearbeitungsprozess entnehmen Sie bitte unserer Seite Wege in das Masterstudium.
Bei Ihrer Bewerbung für das 1. Fachsemester müssen Sie neben einer Online-Bewerbung folgende Unterlagen in digitaler Form über Ihren uni-assist Bewerber-Account einreichen:
1. ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag. Der Zulassungsantrag ist das Bewerbungsformular, welches sich im Ergebnis der Online-Bewerbung bei uni-asst bildet.
2. einfache Kopie (d.h. nicht beglaubigt) des deutsch- oder englischsprachigen Abschlusszeugnisses des Erststudiums (z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Diplom, Magister).
Wenn Sie noch über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen, kann die Zulassung dennoch beantragt werden. Die Voraussetzung für eine Bewerbung ohne formalen Abschluss ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens folgender Leistungspunktestand mit einem Transcript of Records (auch nicht beglaubigt) und die bis dahin erreichte Durchschnittsnote nachgewiesen werden:
Wenn das Zeugnis oder der vorläufige Nachweis in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorliegt, ist neben einer einfachen Kopie des fremdsprachigen Zeugnisses oder vorläufigen Nachweises eine deutsche oder englische Übersetzung, deren Richtigkeit durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigt ist, einzureichen.
3. Diploma Supplement: eine einfache Kopie (d.h. nicht beglaubigt) des Diploma Supplements oder eines anderen geeigneten Nachweises der Hochschule über alle Leistungen, die Sie bis zum Ihrem ersten berufsqualifizierenden Abschluss erbracht haben. Als ein anderer Nachweis eignet sich das Modulhandbuch bzw. die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Haben Sie Ihre Leistungen an einer anderen Hochschule als der Universität Potsdam erbracht, muss dieser Nachweis Angaben zu Leistungspunktinformationen sowie Informationen über Form, Inhalt und Prüfungsmodalitäten enthalten.
4. Ggf. Einstufungsbescheid in das 1. Fachsemester. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Seite 'Fragen und Antworten zur Masterbewerbung über uni-assist e.V.' - Bewerbungsunterlagen und Hochschul- und Studiengangswechsel
5. Bitte entnehmen Sie der unteren Übersicht, welche zusätzlichen Unterlagen Sie im Bewerbungsportal von uni-assist e.V. hochladen und welche Bewerbungsfristen Sie je nach Masterstudiengang einhalten müssen.
Zulassungsinfromation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(3) ein in deutscher, itialienischer oder englischer Sprache verfasstes Motivationsschreiben von maximal 5.000 Zeichen
(4) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(5) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(6) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(7) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(8) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Anglophone Modernities in Literature and Culture werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) ein in englischer Sprache verfasstes Motivationsschreiben im Umfang von maximal 5.000 Zeichen
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Anglophone Modernities in Literature and Culture können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Astrophysics werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Astrophysics können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre werden folgende Zertifikate zum Nachweis der Sprachekenntnisse in Englisch der Stufe C1 anerkannt:
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Biochemistry and Molecular Biology werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(3) ggf. Nachweise über Forschungspraktika oder Berufstätigkeit, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Masterstudiengang Biochemistry and Molecular Biology stehen und die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden
(4) ggf. Nachweise über besondere fachliche Leistungen (z.B. Stipendien, wissenschaftliche Publikationen, Preise oder sonstige Auszeichnungen mit Bezug zum Master Biochemistry and Molecular Biology )
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Bitte beachten Sie, dass mit einer Bewerbung Kenntnisse der Molekularbiologie und Biochemie im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten nachgewiesen werden müssen.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Biochemistry and Molecular Biology können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Bioinformatics werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Bioinformatics können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Bildungswissenschaft werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Bildungswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Eine Übersicht ihrer bereits abgelegten Modulprüfungen
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Chemie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Clinical Exercise Science werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Clinical Exercise Science können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Cognitive Science – Embodied Cognition werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Nachweis über ausreichende Grundkenntnisse im Bereich „Experimentalpsychologisches Praktikum“ und/oder „Mathematik“ im Umfang von je 9 LP. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 9 LP. Bewerberinnen und Bewerber ohne ausreichende Kenntnisse in einem der Bereiche werden gemäß § 8 Abs. 1 StPO CoSec mit der Zulassung verpflichtet, ein Brückenmodul zu absolvieren.
(3) ein in der englischen Sprache verfasstes Motivationsschreiben
(4) Nachweis über Studien- und/oder Forschungsaufenthalte im Ausland
(5) ggf. ein Nachweis über ein Berufspraktikum oder Berufserfahrung
(6) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(7) Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte ( Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(10) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(13) ggf. Nachweis über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Cognitive Science - Embodied Cognition können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Cognitive Systems: Language, Learning and Reasoning werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Nachweis über Programmierkenntnisse. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 6 LP.
(3) Nachweis von Kenntnissen, die dem Inhalt zumindest eines der drei Brückenmodule FM1 (Foundations of Mathematics), FM2 (Foundations of Computer Science) und F3 (Foundations of Linguistics) entsprechen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 9 LP.
(4) ein Motivationsschreiben in englischer Sprache von maximal 5.000 Zeichen
(5) ggf. ein Nachweis über Studien- und/oder Forschungsaufenthalt im Ausland, oder ein Nachweis über ein für den Studiengang Cognitive Systems inhaltlich relevantes absolviertes Berufspraktikum oder Berufserfahrung oder zu durchgeführten Semesterprojekten oder Abschlussarbeiten
(6) ggf. ein Nachweis über erfolgreichen Abschluss von Kursen in verwandten Fächern, die in unmittelbaren Zusammenhang zum geplanten Masterstudium stehen im Umfang von mind. 9 LP
(7) ggf. der Nachweis über anderwertig festgestellte, inhaltlich für den Studiengang relevante Exzellenz, die eine besondere Studienleistung erwarten lassen
(8) aktuelle / letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(9) Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(12) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(13) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(14) ggf. schriftlicher Antrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(15) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Cognitive Systems: Language, Learning and Reasoning können Sie der fachspezifischen Zugangs-und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Computational Science werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Computational Science können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(2) Motivationsschreiben im Umfang von maximal zwei A4-Seiten
(3) Nachweis zusätzlicher, außerhalb des Hochschulwesens erworbener Qualifikationen wie z.B. Praktika, Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
(4) Nachweise besonderer fachlicher Leistungen wie Preise und Auszeichnungen
(5) Lebenslauf
(6) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(7) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. Nachweis über eine früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(10) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(13) ggf. Nachweise für anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Cybersecurity können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über den Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(2) ein Motivationsschreiben
(3) ein Lebenslauf
(4) Nachweise über besondere fachliche Leistungen wie Preise und Auszeichnungen
(5) Nachweise zusätzlicher, außerhalb des Hochschulwesen erworbener Qualifikationen, wie z.B. absolvierte Praktika in In- und Ausland; Berufsausbildung oder -tätigkeit
(6) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag.
(7) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(10) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(13) ggf. Nachweise über ein anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Data Engineering können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC Ι Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Data Science werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) ein maximal zweiseitiges Motivationsschreiben
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen frühreren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweis über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Data Science können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC Ι Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Digital Health werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über äquivalent geeignte Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(3) Lebenslauf
(4) Nachweise über besondere fachliche Leistungen wie Preise und Auszeichnungen
(5) Nachweise zusätzlicher, außerhalb des Hochschulwesens erworbener Qualifikationen, wie z.B. absolvierte Praktika in In- und Ausland; Berufsausbildung oder -tätigkeit
(6) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(7) Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(10) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(13) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Digital Health können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Ecology, Evolution and Conservation werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Ecology, Evolution and Conservation können Sie der fachspezifischen Zugangs-und Zulassungsinformation entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Economic Policy and Quantitative Methods werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Economic Policy and Quantitative Methods können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Ernährungswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Sofern Sie in Ihrer Bewerbung die Kombination Sprache in Erwerb und Kommunikation wählen, müssen Sie einen Nachweis über Sprachkenntnisse in Englisch einreichen, die der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Für den Masterstudiengang Fremdsprachenlinguistik werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind: Deutschkenntnisse | mind. C1 (GER) nachgewiesen durch DSH 2 oder Äquivalente.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Fremdsprachenlinguistik können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Germanistik werden folgende Zertifikate anerkannt:
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind: Deutschkenntnisse | mind. C1 (GER) nachgewiesen durch DSH 2 oder Äquivalente.
Bewerber*innen die mit den Abschlussunterlagen eines Germanistikstudiums, das nicht an einer anerkannten Hochschule in Deutschland absolviert wurde, ihre Deutschkenntnisse nachweisen möchten, müssen zusätlich eine Bestätitung des Zessko einreichen.
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Germanistik können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geoökologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Geowissenschaften werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geowissenschaften können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
(2) Nachweis von Grundkenntnissen in Latein.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Spanisch, Russisch, Polnisch), die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaften werden folgende Zertifikate zum Nachweis der angeforderten Sprachkenntnisse anerkannt:
Englisch B2 (GER)
Französisch B1 (GER)
Italienisch B1 (GER)
Spanisch B1 (GER)
Russisch B1 (GER)
Polnisch B1 (GER)
Latein
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als weitere moderne Fremdsprache und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind: Deutschkenntnisse | mind. C1 (GER) nachgewiesen durch DSH 2 oder Äquivalente.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geschichtswissenschaften können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen in Italienisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Internationale Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik werden folgende Zertifikate anerkannt:
Englisch
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Italienisch
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Internationale Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis über ein Praktikum im Gesundheitsbereich von mind. 4 Wochen bei einer Vollzeittätigkeit. Bei einem Teilzeitpraktikum müssen insgesamt 160 Arbeitsstunden nachgewiesen werden. Es ist ein Praktikumszeugnis vorzulegen. Die Tätigkeiten sowie der Umfang des Praktikums sind nachzuweisen.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Integrative Sport-, Bewegungs- und Gesundheitswissenschaft werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(4) Nachweise über besondere fachliche Leistungen, die in Bezug zum angestrebten Studiengang stehen
(5) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(6) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(7) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(8) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(9) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Integrative Sport-, Bewegungs- und Gesundheitswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Experimental and Clinical LInguistics werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs International Experimental and Clinical Linguistics (IECL) können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(2) Motivationsschreiben
(3) Lebenslauf
(4) ggf. Nachweise über besondere fachliche Leistungen wie z.B. absolvierte Praktika, Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, Preise und Auszeichnungen
(5) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag.
(6) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(7) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(8) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(9) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs IT-Systems Engineering können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Jüdische Studien werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Jüdische Studien können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprachen: Deutsch und Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Jüdische Theologie werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Nachweis über Hebräischkenntnisse mind. im Umfang des Hebraicums.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Jüdische Theologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweise von Sprachkenntnissen zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B2: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Polnisch. Im Fall von alten Sprachen, die nicht im Europäischen Referenzrahmen enthalten sind, wie zum Beispiel Latein oder Altgriechisch, anwendungsbereite Grundkompetenzen.
Für den Masterstudiengang Kulturelle Begegnungsräume der Frühen Neuzeit werden folgende Zertifikate anerkannt:
Englisch
Französisch
Italienisch
Spanisch
Russisch
Polnisch
Latein
Altgriechisch
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als Zugangsvoraussetzungen und die entsprechenden Zertifikate und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Kulturelle Begegnungsräume der Frühen Neuzeit können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Linguistics: Empirical and Theoretical Foundations werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Linguistics: Empirical and Theoretical Foundations können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Linguistik: Kommunikation-Variation-Mehrsprachigkeit (KoVaMe) werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Linguistik: Kommunikation-Variation-Mehrsprachigkeit können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
Für den Masterstudiengang Mathematics werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Mathematics können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Die fachspezifische Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang National and International Administration and Policy befindet sich in einem Überarbeitungsprozess. Sollten die vorgenommenen Änderungen vom MWFK zum Wintersemester 2021/22 genehmigt werden, wird ein Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau A2 (GER) von Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind, erforderlich werden.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang National and International Administration and Policy werden folgende Zertifikate anerkannt:
(2) ggf. Nachweis über studienrelevanten Auslandsaufenthalt
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs National and International Administration and Policy können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen:
(2) Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Russisch oder Polnisch ist, reichen bitte einen Nachweis über Sprachkenntnisse in Russisch oder Polnisch ein, die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien werden folgende Zertifikate anerkannt:
Englisch B2 (GER)
Russisch B1 (GER)
Polnisch B1 (GER)
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Osteuropäische Kulturstudien können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Philosophie werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind: Deutschkenntnisse | mind. C1 (GER) nachgewiesen durch DSH 2 oder Äquivalente.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Philosophie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Politikwissenschaft werden folgende Zertifikate anerkannt:
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag.
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Psychologie werden folgende Zertifikate anerkannt:
(3) ggf. Nachweise über besondere fachliche Leistungen wie z.B. Stipendien, Preise, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder sonstige Auszeichnungen mit Bezug zum Masterstudiengang Psychologie
(4) ggf. Nachweis über die Absolvierung eines empirisch-experimentellen Praktikums im Rahmen des B.A.-Studiums
(5) aktuelle / letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(6) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(7) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(8) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(9) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(12) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Psychologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspreche.
Für den Masterstudiengang Physik werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Physik können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Information über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Remote Sensing, geoInformation and Visualization werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Remote Sensing, geoInformation and Visualization können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Romanische Philologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Soziologie werden folgende Zertifikate anerkannt:
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Soziologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Toxicology werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) ggf. Nachweise der einschlägigen Qualifikationen für den Studiengang Toxicology, sofern diese nicht aus dem Transcript of Records hervorgehen.
(3) ggf. Nachweise von für den Studiengang Toxicology vorhandene einschlägige Qualifikationen bzw. einschlägige Berufserfahrung z.B. toxikologische Studienleistungen, toxikologische Praktika oder einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Toxikologie.
(4) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag.
(5) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass).
(6) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(7) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis.
(8) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote.
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(11) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Toxicology können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Französisch, Italienisch, Spanisch), die mindestens der Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Als weitere moderne Fremdsprache wird Französisch besonders empfohlen.
Für den Masterstudiengang Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft werden folgende Zertifikate anerkannt:
Englisch B2
Französisch A2
Italienisch A2
Spanisch A2
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als weitere moderne Fremdsprache und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 01.12.2020
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Verwaltungswissenschaft werden folgende Zertifikate anerkannt:
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag.
(4) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Verwaltungswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprachen: Deutsch und Englisch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang War and Conflict Studies werden folgende Zertifikate anerkannt:
Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(3) Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache von max. 5000 Zeichen
(4) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(5) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(6) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(7) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(8) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(11) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs War and Conflict Studies können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: NC | Sommeremester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: Keine Bewerbung für das 1. Fachsemester zum Sommersemester 2021 möglich.
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik und Digitale Transformation werden folgende Zertifikate anerkannt:
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall über die Äquivalenz anderer Nachweise.
(3) aktuelle/letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(4) Nachweis Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(5) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(6) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienszeitnachweis
(7) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(8) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(9) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(10) ggf. Nachweis über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik und Digitale Transformation können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15.02.2021
Lehrsprache: Deutsch
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist einzureichen:
(1) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Spanisch, Russisch, Polnisch), die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Zeitgeschichte werden folgende Zertifikate zum Nachweis der angeforderten Sprachkenntnisse anerkannt:
Englisch B2 (GER)
Französisch B1 (GER)
Italienisch B1 (GER)
Spanisch B1 (GER)
Russisch B1 (GER)
Polnisch B1 (GER)
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als weitere moderne Fremdsprache und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche sind: Deutschkenntnisse | mind. C1 (GER) nachgewiesen durch DSH 2 oder Äquivalente.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Zeitgeschichte können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen. Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.
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